Doppelaccount: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 11. September 2008, 16:47 Uhr

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Bei Doppelaccounts (kurz, umgangssprachlich: DA) handelt es sich um normalerweise verbotene Accounts bei dol2day. Das Wort bezeichnet hierbei die gespaltene Persönlichkeit eines Nutzers, wenn ein Nutzer mehr als einen Account verwaltet.

Regeln bezüglich DAs

Die Redaktion verfährt hierbei nach folgenden Regeln:

  • Ein Mitglieds-Konto darf von genau einer real existierenden Person genutzt werden.
  • Eine real existierende Person darf genau ein (oder kein) Mitgliedskonto besitzen.
  • Damit dol funktioniert, sind einige Grundvoraussetzungen zu garantieren; eine davon ist die Einheit von User und Account. Das heißt, daß ein einziger Mensch einen einzigen Accont bei dol hegt und pflegt.

Wer gegen diese Regeln ohne Wissen der Redaktion verstößt, verliert laut Regeln sein Mitgliedskonto, und bleibt ausgesperrt. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass die Redaktion von diesem Mittel nur in extremen Ausnahmefällen Gebrauch macht. Zum Aufspüren von Doppelaccounts verwendet die Redaktion ein DA-Tool.

Ausnahmefälle der Regeln

Sog. neutrale Partei-, oder Funktionsaccounts (z.B. @SIP), die zur Verwaltung und administrativen Zwecken einer Partei dienen, werden so lange nicht als DAs angesehen, wie sie nicht aktiv in das Spielgeschehen eingreifen (durch Verfassen/Bewerten von Meinungen, und Stimmabgabe bei Wahlen).

Selbiges gilt für den Account @Info, der von der jeweiligen Regierung mit Sonderrechten administriert wird. Ebenfalls toleriert wird die Weiterführung der Accounts Verstorbener durch Dritte, um sie vor automatisierter Inaktivierung bzw. Löschung zu bewahren. Gerade dieses Vorgehen ist jedoch innerhalb der Community stark umstritten, und wird vereinzelt als "pervers" angesehen.

Siehe auch

Weblinks