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Aktuelle Version vom 4. März 2009, 17:38 Uhr

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Der Begriff Doliszit ist an dem des Plebiszits angelegt, es handelt sich hierbei also um eine Volksabstimmung auf dol2day.

Doliszite können ausschließlich von der amtierenden Regierung bzw. deren Funktionsaccount (@Info) gestellt werden (Eine Alternative bietet auch das Basisdoliszit). Es ist das wichtigste Instrument der Community, da es nicht nur den Zweck hat deren Meinung zum Ausdruck zu bringen, sondern auch der Meinung Rechtsgültigkeit zu verleihen.

Doliszite müssen ordnungsgemäß von der Regierung vorbereitet und angekündigt werden. Sie erscheinen im Bereich "Doliszit", welcher von der Startseite aus zu erreichen ist. Ein Doliszit hat eine Dauer von 7 Tagen. Danach ist das Ergebnis rechtsgültig und muss (prinzipiell) umgesetzt werden. Die Redaktion hat im Vorfeld ein Interventionsrecht, ist jedoch verpflichtet ein erfolgreiches Doliszit umzusetzen. Da sich viele Doliszite auf technische Änderungen beziehen wurde im Laufe der Zeit ein "Reformstau" erzeugt, welcher vollendete Beschlüsse ins Vergessen gedrängt hat. Neben der Regierung hat auch die Community selbst die Möglichkeit ein Doliszit über ein Basisdoliszit zu organisieren. Die vorgeschriebene Form für die Organisierung lässt sich im dol2day-Gesetzbuch nachlesen.

Änderungen nach der Reform 2009

Im Frühjahr 2009 hat die Redaktion einige Änderungen bei dol2day angekündigt. Eines der wichtigsten Themen ist dabei die Erweiterung der Handlungskompetenzen des Kanzlers. Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf Doliszite bzw. Basisdoliszite:

  • Doliszite sind für den Kanzler verbindlich. Also wenn es einen Doliszitbeschluss zu einem Thema A gibt dann kann er dazu nicht technisch was ganz anderes umsetzen lassen was dem Doliszit widerspricht.
  • Aber wann er das Doliszit umsetzen läßt liegt bei ihm, er ist nicht gezwungen sein ganzes Kontingent für Basisdoliszite zu opfern auf Kosten seiner eigenen Projekte. Ebenso wie bisher die Redax zwar die Doliszite umgesetzt hat, aber nicht immer sofort sondern wenn es zeitlich ging. --- Sonst habe ich die Befürchtung das man einen Kanzler sofort lahmlegen kann mit einem Basisdoliszit zu einem riesigen Projekt und dann wären die neuen Kompetenzen sofort wertlos.
  • Der Kanzler darf natürlich NICHT alles einfach ohne Doliszit entscheiden, die Extra-Kompetenzen in diesem Bereich beziehen sich explizit auf die Technik. --- Eine Änderung der Wahlordnung wäre z.B. nichts technisches, das ist eine inhaltliche Änderung.
  • Und natürlich darf der Kanzler auch nicht im technischen Bereich alles entscheiden, also z.B. eine Abschaffung des Schiedsgerichtes ist zwar auch eine technische Sache, aber vor allem eine inhaltliche Änderung und sowas braucht ein Doliszit.
  • Eine klare Grenze kann ich leider nicht definieren, weil die Ideen zu unterschiedlich sind, aber wenn ein Kanzlerwunsch eine deutliche inhaltliche Komponente hat die einen deutlichen Einfluss auf dol2day hat muss er dafür ein Doliszit machen.

(Äusserungen von rDa im Technik-Chat)

Weblinks