Parteirichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Dolex
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Weblinks)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 19. August 2006, 17:30 Uhr

Bei den Parteirichtlinien (auch Parteigründungsrichtlinien; Abk.: PRL oder PGRL) handelt es sich um Vorgaben, welche die Existenz und die Gründung der Parteien eingrenzt und definiert. Die Richtlinien sind ein dauerhaft umstrittener Themenkomplex, weil es viele verschiedene Ansätze gibt, in welcher man sie in Zukunft ausarbeiten könnte.

Inhalt

Auszug aus dem DolGB

Stand: 13. März 2003

Hinweis: Die Bestimmungen treten mit der technischen Umsetzung durch die Redaktion in Kraft. Von diesem Zeitpunkt aus ist auch die genannte Übergangsfrist für die bisherigen Parteien in Punkt 1 der Parteigründungsrichtlinien zu berechnen. In [eckigen Klammern und kursiver Schrift] sind Erläuterungen/Erklärungen zu finden, die sich auf die alte Regelung beziehen. Die ungenaue Zeitangabe "aktuell" bezieht sich auf den Zeitraum der Doliszitstellung, welches am 13.03.2003 gestartet wurde. Die alten Regelungen, die laut Punkt 9 auch weiterhin teilweise ihre Gültigkeit haben, sind am Ende der Seite (grau unterlegt) abgedruckt. Zu beachten sind hierbei vor allem die Bestimmungen der Punkte a) und b).

1) Die Regeln gelten zukünftig für alle Parteien bei dol2day gleichermassen. Für die bisherigen Parteien gibt es eine Übergangszeit von 3 Monaten, in denen noch die jeweiligen alten Bestimmungen gelten.

2) Die Anzahl der Gründungsmitglieder soll künftig 1,5% der aktiven Parteimitglieder betragen. Bisher galt 35 als fixer Wert.

[Aktuell sind 2076 aktive Mitglieder in den Parteien organisiert, insgesamt sind es 3080 Doler. Dadurch ergibt sich derzeit ein Wert von 31 Gründungsmitgliedern, die im Falle einer Gründung auch direkt der Partei beitreten müssten.]

3) Die Anzahl der aktiven Mitglieder einer Partei muss zukünftig den gleichen Wert erreichen, sprich 1,5% der aktiven Parteimitglieder bei dol2day, damit die Partei weiter bestehen bleibt.

4) Wie bisher auch werden sowohl bei den Gründungsmitgliedern, als auch bei den aktiven Mitgliedern, nur solche Accounts gezählt, die wenigstens 2 Monate bei dol2day angemeldet sind und mind. 20.000 Bimbes vorweisen können.

5) Jeden Sonntag werden die Daten erfasst und veröffentlicht:

Anzahl der aktiven Mitglieder in allen dol2day-Parteien daraus berechnete Mindestanzahl für die Parteien es werden die Parteien ausgewiesen, die im Durchschnitt der letzten 3 Wochen diese Mindestanzahl nicht erbringen konnten 6) Konnte eine Partei 3x in Folge den geforderten Durchschnitt nicht erreichen, wird sie zu einer INI zurückgestuft. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert. Sie hat nun 3 Wochen Zeit, ihren Durchschnitt der aktiven Mitglieder wieder auf das geforderte Mass zu bringen, um erneut als Partei anerkannt zu werden. Es zählen allerdings nur solche INI- Mitglieder, die die Bedinungen aus (4) erfüllen und in keiner anderen Partei Mitglied sind. Schafft sie das nicht, bleibt sie weiterhin eine normale Initiative. Ein solcher Schritt zurück zur Partei ist max. 1x innerhalb von 12 Monaten möglich. Wird die Partei zum zweiten Mal innerhalb von 12 Monaten zur INI zurückgestuft, ist dies endgültig.

7) Damit eine Partei gegründet werden kann, muss sie eine Anzahl an Unterstützern vorweisen können, die 3% der aktiven Parteimitglieder entspricht. Bisher galt 50 als fixer Wert.

[Aufgrund der aktuellen Zahlen wären derzeit 62 Doler als Unterstützer nötig, damit eine Partei gegründet werden kann.]

8) Die bisherige Regel, die besagt, dass eine neue Partei innerhalb von 1 Monat nach Gründung auf 40 Mitglieder kommen muss, entfällt. Stattdesen wird einer neuen Partei ein Monat Schonfrist eingeräumt, danach gilt die Regel 6) wie oben angeführt.

9) Die restlichen Gründungsrichtlinien, insbesondere was die Anforderungen an den Gründer und das Parteiprogramm betreffen, gelten weiter wie bisher.

Parteigründungsrichtlinien (alte Fassung) Um eine neue Partei bei dol2day zu gründen sind folgende Dinge erforderlich:

a) einen Gründer, der folgende Bedingungen erfüllt: aa) mindestens drei Monate Mitglied bei dol2day ab) mindestens 100.000 Bimbes ac) keine aktive Verwarnung vor dem Gremium b) ein politisches Parteiprogramm, welches folgende Bedingungen erfüllen muß: ba) kein Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bb) keine deutliche Ähnlichkeit zu dem Programm einer existierenden dol2day-Partei bc) politisch orientiertes und fertig formuliertes Programm bd) mindestens 200 Wörter c) 35 beitrittswillige Mitglieder, die bei etwaiger Parteigründung sofort Mitglied werden d) 50 dol2day-Mitglieder, die die Gründung dieser Partei mit einer Unterschrift befürworten

Debatte um die Parteirichtlinien

Am Anfang des Jahres 2004 gab es Streitigkeiten um die Umsetzung der Parteirichtlinien, auf Grund des Artikels 2 und 3. Es erschien unklar, ob sich die Prozentzahl ausschließlich auf die aktiven Doler, oder nur auf die aktiven, dol-erwachsenen Doler bezog. Auf Grund dessen weigerte sich die Redaktion, Löschungen vorzunehmen, und setzte die PRL zeitweise aus, mit der Forderung an die Regierung und die Community, eine Lösung für das Problem zu finden. Gleichzeitig sprach sie sich für eine Reduktion der Parteizahlen aus.

Weblinks

Siehe auch