Satzung der PsA: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 19. August 2006, 22:51 Uhr
1. Grundsätzliches/Selbstverständnis
Die Partei des sozialen Ausgleichs (PsA) definiert sich einzig und allein durch ihr Programm und durch ihre Mitglieder, welche die Partei nach außen repräsentieren. Die PsA ist eine virtuelle Partei ohne Pedant im Real Life (RL).
Die PsA bekennt sich zum Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und zu den Regeln von Democracy online today (dol2day).
2. Parteizugehörigkeit
2.1. Die PsA ist offen für alle Demokraten, die das Parteiprogramm befürworten, sich zum Grundgesetz und zur deutschen Rechtsordnung bekennen und keiner anderen virtuellen Partei angehören. Die Mitgliedschaft in der PsA ist unabhängig von einer Parteimitgliedschaft im RL.
2.2. Die Aufnahme in die "Partei des sozialen Ausgleichs" wird durch Paragraph 4 der Satzung geregelt. Ein Parteiausschluß wird durch den Paragraphen 5 geregelt.
3. Parteiorganisation (Institutionen; Wahlen in der PsA)
3.1. Parteirat
Der Parteirat nimmt seine Aufgaben gemeinschaftlich wahr. Er koordiniert und adminstriert nach innen und vertritt die Partei nach außen. Darüber hinaus steht es dem Parteirat frei , wie er seine Aufgaben organisiert.
Zur Organisation wird den Mitgliedern des Parteirates ein Forum (»Parteirat«) eingerichtet, in dem sie ihre Arbeit koordinieren können.
Der Parteirat ist bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben der Parteibasis verpflichtet. Entscheidungen, welche die Arbeit und das Auftreten der Partei betreffen, sind durch die Parteibasis zu entscheiden.
3.2. Wahl des Parteirates
Der Parteirat wird im geheimen Einzelwahlverfahren für den Zeitraum von 4 Monaten gewählt.
Wahlablauf:
3.2.1. Die Mitglieder der PsA berufen einen Wahlleiter, der selbst nicht für den Parteirat kandidieren darf. Sollten mehrere Kandidaturen für den Wahlleiter bestehen, entscheidet die Basis in einer dreitägigen geheimen Abstimmung im Einzelwahlverfahren. Sollten nur zwei Kandidaten zu Wahl stehen, werden diese im Listenwahlverfahren abgestimmt. Entscheidend ist die einfache Mehrheit.
3.2.2. Zwei Wochen vor Ende der Amtsperiode wird eine Kandidatenlisten für den Parteirat durch den Wahlleiter eröffnet.
3.2.3 Eine Woche vor Ende der Amtsperiode wird der Parteirat in einer geheimen Wahl bestimmt, wobei jedes Mitglied 4 Stimmen hat. Die Wahl dauert 7 Tage. Die Abstimmung wird durch den Wahlleiter gestartet. Mit der Verkündung des Wahlergebnisses durch den Wahlleiter und der Erklärung der gewählten Kandidaten zur Annahme der Wahl ist der neue Parteirat gewählt. Die Aufgaben des Wahlleiters sind mit der Verkündung des Wahlergebnisses erfüllt.
3.2.4. Als gewählt gelten:
- die vier Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen.
- Bei Gleichheit der Anzahl der Stimmen der viertplatzierten Kandidaten findet eine Stichwahl statt. Diese wird in einer geheimen Wahl ohne Enthaltungsmöglichkeit durchgeführt und hat eine Dauer von drei Tagen.
Sollte während einer laufenden Parteiratslegislatur ein Parteiratsmitglied ausscheiden, so wird in einer dreitägigen geheimen Wahl ein Ersatz bestimmt, der bis zur nächsten Parteiratswahl im Amt bleibt.
4. Aufnahme in die PsA
4.1. Wer in die PsA aufgenommen werden möchte, muss die folgenden Kriterien erfüllen:
a) Er/Sie sollte mindestens 10 Tage Mitglied bei dol2day sein.
b) Er/Sie sollte mindestens 10 politische Meinungen verfasst haben, aus denen eine politische Linie des/der Bewerbers/Bewerberin erkennbar ist.
c) Er/Sie sollte ein aussagekräftiges Profil besitzen, bzw. Auskünfte auf Anfragen Parteirates oder eines mit dem Aufnahmeanschreiben beauftragen Mitglieds geben.
d) Ihm/Ihr sollten mindestens 3 PsA-Mitglieder vertrauen.
Über die konkrete Gewichtung der Aufnahmekriterien, von denen jedoch mindestens zwei erfüllt sein müssen, entscheiden die Mitglieder der PsA in einer Aufnahmediskussion.
4.2. Aufnahmeprozess
Jeder Antrag für eine Aufnahme wird in einem Aufnahmeverfahren-Thread verkündet. Dort wird zunächst mindestens einen Tag und höchstens drei Tage über den Antrag diskutiert. An dieser Diskussion können alle Mitglieder der PsA teilnehmen. Die Aufnahmediskussion darf jedoch nicht dem Aufzunehmenden zugänglich gemacht werden.
Zeichnet sich aus der Diskussion nach drei Tagen keine Tendenz über die Aufnahme oder Ablehnung des Bewerbers ab, findet eine dreitägige geheime Abstimmung statt, bei der mit den Optionen Aufnahme, Ablehnung und Enthaltung über den Antrag abgestimmt wird. Aufgenommen wird ein Bewerber, wenn er mehr als 50.1% der abgegebenen Stimmen auf die Option Aufnahme vereinen kann.
Stimmen nach einem Tag der Diskussion mindestens sechs Mitglieder mehr für die Aufnahme als Mitglieder gegen die Aufnahme stimmen oder sich enthalten, kann der Parteirat den Bewerber aufnehmen.
Sollte es sich um eine Wiederkehr eines Bewerbers handeln, welcher schon einmal ein Aufnahmeverfahren bei der PsA erfolgreich durchlaufen hat, kann dieser Bewerber sofort vom Parteirat aufgenommen werden, sofern die letzte Mitgliedschaft des Antragstellers nicht länger als drei Monate zurück liegt. Die Basis ist nach solch einer Aufnahme sofort zu unterrichten. Ein solches "Schnellverfahren" für einen Bewerber, der schon einmal in der PsA war kann nur ohne Diskussion stattfinden, wenn seit dem Austritt der Person bezüglich der Person nichts vorgefallen ist, was parteidisziplinarische Maßnahmen im Sinne von Punkt 5.1. der Satzung zur Folge hätte, oder der Austritt durch ein Parteiausschlußverfahren ausgelöst wurde.
Wird ein Bewerber von den Mitgliedern der PsA abgelehnt, so hat er die Möglichkeit zu zeigen, dass er mit der Ablehnung durch die Parteibasis nicht einverstanden ist und mit dem Parteirat einen Chattermin festmachen. In diesem Chat, der für alle Mitglieder der PsA offen ist, können dann mögliche Vorbehalte gegen den Bewerber ausgeräumt werden.
Es ist den PsA-Mitgliedern in jedem Falle untersagt, Details aus den Aufnahmediskussionen an die betreffenden Bewerber weiterzuleiten. Bei Zuwiderhandlungen wird das betreffende PsA-Mitglied für einen Monat aus allen Aufnahmediskussionen ausgeschlossen.
4.3. Archivierung von Aufnahmeverfahren
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird ein Forum "Neumitglieder Aufnahme" erstellt, in dem alle Aufnahmeverfahren protokolliert werden. Zu diesem Forum haben nur die Mitglieder des Parteirates Zugang. Für die Parteiräte, die Zugang zum Verfahrensarchiv haben gilt ebenso die Verpflichtung zum Stillschweigen über die Details der Aufnahmeverfahren.
5. Parteiausschluss
5.1. Kriterien für ein Parteiausschlussverfahren:
a) Das Mitglied äußert Meinungen, die dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland widersprechen;
b) Das Mitglied fordert Gewalt zur Umsetzung seiner politischen Ziele;
c) Das Mitglied diskriminiert Minderheiten;
d) Das Mitglied ist 3 Monate inaktiv;
e) Das Mitglied lehnt wesentliche Teile des Programms der PsA ab, beziehungsweise vertritt Positionen, die im deutlichen Gegensatz zum Programm der PsA stehen;
f) Das Mitglied macht sich schweren Beleidigungen gegenüber anderen Mitgliedern bei dol2day schuldig;
g) Bei dem Mitglied handelt es sich erwiesenermaßen um einen Doppelaccount ;
h) Das Mitglied verrät interne strategische Überlegungen und Entscheidungen an den politischen Gegner;
i) Ein Mitglied des Parteirates missbraucht in parteischädigender Form seine Administrationsrechte.
5.2. Parteiausschlussverfahren
5.2.1. Bei dem Verdacht, daß sich ein Mitglied der obengenannten Vorwürfe schuldig gemacht hat, kann dieses Mitglied von jedem Mitglied der PsA beim Parteirat angezeigt werden. Der Parteirat darf auch von sich aus aktiv werden.
5.2.2. Nach einer Anzeige prüft der Parteirat im Parteiratsforum den Vorwurf und hört auch den Beschuldigten zu diesem Vorwurf. Im Anschluß an die Anhörung beantragt der Parteirat ein Parteiausschlussverfahren bei der Parteibasis und gibt eine Beschlussempfehlung auf der Grundlage der Anhörung ab. Der Parteibasis ist ein Transkript oder ein wörtlicher Bericht der Anhörung vorzulegen.
5.2.3. Diese Beschlussempfehlung kann entweder zugunsten oder gegen ein Parteiausschlussverfahren lauten.
5.2.4. Die Parteibasis entscheidet in einer dreitägigen geheimen Abstimmung über das Parteiausschlussverfahren gegen den Beschuldigten.
5.2.5. Stimmt die Parteibasis für das Ausschlußverfahren, wird im offenen Diskussionsfourm über den Parteiausschluß drei Tage lang diskutiert und anschließend das Verfahren mit Optionen:
- Auschluss des Beschuldigten
- Kein Ausschluß des Beschuldigten
eröffnet. Die geheime Abstimmung hat eine Laufzeit von sieben Tagen.
5.2.6. Stimmt eine Zweidrittelmehrheit für Ausschluß, ist das beschuldigte Mitglied aus der PsA auszuschließen. Anderenfalls gilt das Verfahren als erledigt, und das Parteimitglied darf wegen der gleichen Sache kein weiteres Mal ein Verfahren bekommen.
5.2.7. Stimmt die Parteibasis gegen das Parteiausschlussverfahren, ist das Verfahren im Sinne von Abschnitt 6 Satz 2 erledigt.
6. Stellung der IsA zur PsA
6.1. Die IsA (Initiative für sozialen Ausgleich) ist ein Instrument der PsA zur Information und Diskussion über Programm und Ziele der PsA. Sie soll an der Entwicklung der Programmatik der PsA mitarbeiten und die Öffentlichkeitswirksamkeit der PsA in dol2day unterstützen. Dabei soll sie versuchen, diese ohnehin schon an der PsA interessierten Doler vollständig für die PsA zu gewinnen
6.2. Die Administration der IsA, sowie Werbung und Vertretung der parteinahen Initiative nach außen obliegt dem Parteirat der PsA. Dieser kann auch ein oder mehrere Mitglieder der PsA zur Wahrnehmung der Administration in der Ini IsA bestimmen.
7. Programm- und Satzungsänderungen
Änderungen des Parteiprogramms und der Satzung müssen in einer fünftägigen geheimen Abstimmung mit 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. Satzungs- bzw. Programmänderungen sind nur gültig, wenn mindestens 25% der aktiven Mitglieder der PsA an der entsprechenden Abstimmung teilgenommen haben.