Schlichter: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 1. Oktober 2009, 08:31 Uhr

Die Schlichterstelle war bis zur Einführung des Schiedsgerichts eine Institution zur Beilegung von Streitfällen in der Community.

Zweck der Schlichterstelle

Viele Streitigkeiten zwischen Doler basieren auf persönlichen Auseinandersetzungen. Die Schlichter wollen in solchen Fällen helfen, zwischen den Streitenden zu vermitteln. Damit kann zum einem das Gremium entlastet und zum anderen das Diskussionsklima in Dol verbessert werden.

Mitgliedschaft bei den Schlichtern

Die Zahl der Schlichter wird nicht begrenzt. Grundsätzlich kann sich jeder als Schlichter melden. Bedingung: Keine Verurteilung vom Gremium und das Bekenntnis zur Doliquette.

Verfahren der Schlichtung

Jeder, der "Streit/Ärger" mit einem anderen Doler hat, kann sich an die Schlichterstelle wenden. Allerdings nur direkt Betroffene, Anzeigen Dritter sind unzulässig. Eine Schlichtung ist grundsätzlich freiwillig und damit ein Serviceangebot an die Community. Wer eine Schlichtung wünscht, kann sich direkt an die Schlichter wenden. Die Schlichter können von den Betroffenen ausgewählt werden. Pro Schlichtung können je nach Wahl der Betroffenen ein bis zwei Schlichter aktiv sein. Die Schlichter sprechen den Kontrahenten an, und klären ab, ob auch er mit einer Schlichtung einverstanden ist. Ist der Kontrahent damit nicht einverstanden, gilt das Verfahren als gescheitert. Ist der Kontrahent einverstanden, versuchen die ausgewählten Schlichter zwischen den beiden Parteien zu vermitteln. Oberster Grundsatz ist dabei die Neutralität für den Schlichter. Auf welche Art und Weise die Schlichtung erfolgt (Mail-Wechsel/Chat) bleibt den Beteiligten überlassen. Am Ende einer Schlichtung, wird das Ergebnis (erfolgreich/gescheitert/Waffenstillstand) zur Kenntnis der anderen Schlichter in das Forum gepostet.

Auswahl der Schlichter für eine Schlichtung

Die Betroffenen können sich für ein Verfahren einen bis zwei Schlichter selber aussuchen. Geschieht dies nicht, stellen die Admins die Anfrage der Betroffenen ins Forum. Erklären sich mehr als zwei Schlichter bereit, diesen Fall zu übernehmen, dann wird nach alphabetischer Reihenfolge vorgegangen.(Anfangsbuchstabe des Nicks aller Schlichter)

Verschwiegenheit der Schlichter

Die Schlichter dürfen keine Details der Schlichtung bekannt geben: Weder innerhalb der Schlichter noch sonstwo in der Community. Sollte es trotz der Schlichtung zu einem Gremiumsverfahren gegen einen der Beteiligten kommen, sollten die Schlichter, welcher an dieser Schlichtung beteiligt waren, vor dem Gremium von einem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Dies bedeutet aber NICHT dass jeder Schlichter von einem Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen kann, sondern dass bezieht sich ausschließlich auf Fälle, in denen er geschlichtet hat.

Weblinks