Parteirichtlinie - bis 04.09.2011: Unterschied zwischen den Versionen
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 18. September 2011, 12:08 Uhr
Die Parteigründungsrichtlinien alter Fassungen gaben nur die Kriterien und formalen Abläufe bei der Gründung einer dol2day-Partei wieder.
Die Regeln in ihrer aktuellen Form wurden durch ein Doliszit vom 14.05.2008 beschlossen. Link zum Doliszit
Parteienrichtlinie
Bestehende Parteien
Eine Partei ist eine Gruppe von Dolern mit einer Satzung, einer eigenen selbst gewählten Administration, einem politischen, der freiheitlich demokratischen Grundordnung nicht widersprechenden und mindestens 500 Wörtern umfassenden Programm. Dieses Programm muss Unterschiede zu den Programmen von bereits bestehenden Dol-Parteien aufweisen und darf nicht von Programmen real existierender Parteien abgeschrieben sein.
Parteien haben gewisse Vorrechte bei der Aufstellung von Kanzlerkandidaten und beim Misstrauensvotum gegen den Kanzler.
Die Dolparteien müssen jedoch eine gewisse Mitgliederstärke halten, wenn sie ihre Parteienvorrechte nicht verlieren und zu einer Initiative zurückgestuft werden möchten. Die Anzahl der Parteimitglieder darf nicht unter 1.5% der aktiven Doler, in keinem Fall unter 15 fallen. Ansonsten wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft.
Aktiv heißt hier wahlberechtigt und einmal im letzten Monat eingeloggt.
Konkrete Berechnung
Es wird für jeden Tag errechnet, wieviele Mitglieder eine Partei haben muss. Die Parteien werden auf ihre Mitgliederzahl geprüft und jene, die diese Mitgliederzahl nicht erreichen, gesondert ausgewiesen.
Wenn eine Partei 14 Mal in 28 Tagen unter der Mindestzahl bleibt, wird die Partei zu einer Initiative zurückgestuft. Um zu vermeiden, dass Doler zu Rettungszwecken die Partei wechseln und so das Ergebnis verzerren, werden ab dem 15. des Monats nur jene Doler als Parteimitglieder eingerechnet, die bereits seit 14 Tagen Parteimitglied sind.
Neugründungen
Wer eine Partei gründen möchte, muss dieselben Bedingungen bezüglich Bimbes und Aktivität wie ein Kanzlerkandidat erfüllen. Dabei muss die neu zu gründende Partei alle Bedingungen bezüglich Administration, Satzung und Parteiprogramm erfüllen, wobei das Parteiprogramm von einer Kommission aus 9 von der Redaktion bestimmten Dolern überprüft wird. Dieser Kontrollrat kann im übrigen auf Wunsch der Redaktion bzw. von 200 Dolern auch das Programm bestehender Parteien überprüfen.
Wenn dies alles überprüft ist, beginnt die eigentlich Gründungsphase. Die Doler haben jetzt 4 Wochen Zeit, um die Gründungskriterien zu erfüllen. Neben den Anforderungen an das Parteiprogramm und den Parteigründer müssen
- sich 2,5 % der aktiven Doler (mindestens jedoch 25) bereit erklären, der neuen Partei beizutreten und
- 7,5 % der aktiven Doler (mindestens jedoch 75) die Neugründung unterstützen. Ein Befürworter kann zu den Gründungsmitgliedern der Partei gehören oder auf der Unterstützerliste der Partei stehen.
Der Gründer kann noch während der Gründungsphase Mitglieder von der Gründungsmitgliederliste ausschließen. Der Gründer ist natürlich zwingend Mitglied seines Vorschlages. Ein freiwilliges Austreten aus den Listen ist für jeden anderen Doler zu jedem Zeitpunkt möglich.
Wenn die neue Partei gegründet ist
Der Gründer der Partei ist nach erfolgter Gründung automatisch Administrator derselben und kann die Partei während der nächsten 8 Wochen nicht verlassen. Sollte der Gründer in diesen 8 Wochen gelöscht oder inaktiviert werden, geht der Parteistatus verloren und die Partei wird zur Initiative zurückgestuft.
Gründungsmitglieder können während der ersten 4 Wochen nicht in eine andere Partei wechseln, ein Austritt ins Volk ist aber jederzeit möglich.
Wenn die neue Partei nicht gegründet werden konnte / eine bestehende Partei zurückgestuft wurde
Wenn es nicht möglich war, eine Partei zu gründen, kann nach vier Monaten ein neues Parteigründungsverfahren gestartet werden. Wenn eine Partei zur Initiative zurückgestuft wurde, kann sie bereits nach zwei Monaten erneut ein Parteigründungsverfahren eröffnen. Eine Umgehung dieser Frist,durch Namensänderung der Partei, bei gleichzeitiger Beibehaltung oder nur leichten Modifikationen des Parteiprogramms, ist nicht zulässig. Dies wird durch den Kontrollrat geprüft.
In allen Entscheidungen über Parteigründungen hat natürlich die Redaktion das letzte Wort.