Sollen die §§ 3 bis 9 unserer Satzung durch die untenstehende Regelung ersetzt werden? Abstimmung vom 6. bis zum 13. Dezember 2005
Sollen die §§ 3 bis 9 unserer Satzung durch die untenstehende Regelung ersetzt werden? 06.12.2005 17:52 Uhr 13.12.2005 17:52 Uhr Antidot O
Hintergrund § 3 Mitgliedschaft (1) Über Anträge auf Aufnahme in die GII entscheiden die Mitglieder. Zu jedem Aufnahmeantrag wird im Diskussionsforum von einem Vorstandsmitglied ein eigener Thread angelegt. In diesem wird über den Antrag diskutiert und entschieden, wobei alle Mitglieder gleichberechtigt sind. Nach einer sinnvollen Zeit stellt ein Mitglied des Vorstandes das Ergebnis fest und teilt es der Antragstellerin oder dem Antragsteller mit und vollzieht die Aufnahme in die GII oder die Ablehung des Antrages. (2) Ein Mitglied kann aus der GII ausgeschlossen und ein Aufnahmeantrag muss abgelehnt werden, wenn die DOLerin oder der DOLer in schwerwiegender Weise gegen die DOLiquette verstößt, insbesondere Doppelaccounts betreibt oder betrieben hat, bei DOL oder im RL rechtsextremistische Ansichten vertritt, beleidigende Äußerungen verbreitet hat oder sich in anderer Form parteischädigend verhalten hat oder verhält. (3) Über einen Ausschluss aus der GII wird in einem Thread im Diskussionsforum diskutiert, wobei alle Mitglieder gleichberechtigt sind. Wird der Ausschluss eines Mitgliedes beantragt, so ist dies sofort zu begründen und dem betroffenen Mitglied mitzuteilen. Die Entscheidung über einen Ausschlussantrag wird durch eine Abstimmung gefällt. Zwischen Eröffnung des Threads über den Antrag auf Parteiausschluss und dem Ausschluss müssen mindestens zwei Wochen liegen. §§ 4 - 9 streichen
Urnengang
JA: 8 (72,7%)
NEIN Pro: 0 (0,0%)
Enthaltung Pro: 3 (27,3%)