Sollen die §§ 16-23 wie unten angegeben geändert werden? Abstimmung vom 29. november bis zum 6. Dezember 2005

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Sollen die §§ 16-23 wie unten angegeben geändert werden? 29.11.2005 - 06.12.2005

Die §§ 16 - 23 der GII-Statzung werden ersetzt durch: § 16 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu neun Mitgliedern. Er vertritt die GII im Rahmen der Beschlüsse ihrer Mitglieder nach außen und sollte die Parteiarbeit und die Programmdiskussion strukturieren. Er entscheidet über die Organisation seiner Arbeit selbst und kann eines seiner Mitglieder zur/zum Vorsitzenden wählen. (2) Jedes GII-Mitglied kann für den Vorstand kandidieren. Eine Kandidatur muss im internen Diskussionsforum ausdrücklich erklärt und per Rundmail allen Mitgliedern bekannt gemacht werden. Eine Woche, nachdem die Kandidatur erklärt worden ist, wird im Abstimmungsbereich die Wahl durchgeführt, die eine Woche dauert. Wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, ist gewählt. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder dauert jeweils 4 Monate. (3) Die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes kann von fünf GII-Mitgliedern gemeinsam beantragt werden. Ein solcher Antrag muss im internen Diskussionsforum ausdrücklich gestellt und per Rundmail allen Mitgliedern bekannt gemacht werden. Eine Woche, nachdem der Antrag gestellt worden ist, wird eine Abstimmung durchgeführt, die eine Woche dauert. Wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen für den Abwahlantrag abgegeben werden, ist das Vorstandsmitglied abgewählt. §§ 17-23 streichen

Urnengang

JA  8 (100,0%) 
  NEIN Pro:   0 (0,0%) 
  Enthaltung Pro:   0 (0,0%)