Parteigründungsrichtlinien

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Die Parteienrichtlinien gaben die Kriterien und formalen Abläufe bei der Gründung einer dol2day-Partei wieder. Die Parteienreichtlinie in ihrer aktuellen Form wurde durch ein Doliszit vom 14.05.2008 geändert. Link zum Doliszit

Die aktuelle Version findest du unter: Parteien - Initiativen - Moderatoren.

Parteigründungsrichtlinien (alte Fassung, bis 14.05.2008)

1) Diese Regeln gelten ab dem 01.01.2007. Für Alt-Parteien gilt eine Übergangszeit von 2 Monaten, in denen noch die alten Bestimmungen ihre Gültigkeit besitzen.

2) Als aktives Mitglied im Sinne dieser Richtlinie gelten Accounts, die wenigstens 2 Monate bei dol2day angemeldet sind, mind. 20.000 Bimbes vorweisen können und sich wenigstens einmal im Laufe der letzten 30 Tage bei dol2day eingeloggt haben.

3) Die Anzahl der Gründungsmitglieder inklusive der Unterstützer muss 7,5% der aktiven, mindestens aber 75 Mitglieder betragen, wovon mindestens 1/3 (entspricht 2,5% oder min. 25 Doler) davon auf der Gründungsmitgliederliste stehen muss. Dabei kann man gleichzeitig immer nur auf einer Unterstützerliste oder Gründungsmitgliederliste stehen.

4) Der Gründer kann noch während der Gründungsphase Mitglieder von der Gründungsmitgliederliste ausschließen. Der Gründer ist zwingend Mitglied seines Vorschlages. Ein freiwilliges Austreten aus den Listen ist für jeden anderen DOLer zu jedem Zeitpunkt möglich.

5) Der aktuelle Account des Gründers einer Partei muss folgende Bedingungen erfüllen: aa) mindestens drei Monate Mitglied bei dol2day ab) mindestens 100.000 Bimbes ac) keine aktive Verwarnung vor dem Gremium

6) Der Gründer wird nach erfolgter Gründung automatisch Admin der Partei und kann die Partei nach frühestens 8 Wochen wieder verlassen. Eine Löschung oder Inaktivierung des Accounts innerhalb dieser 8 Wochen hat den Verlust des Parteistatus zur Folge.

7) Gründungsmitglieder der Partei können erst 4 Wochen nach erfolgter Parteigründung wieder in eine andre Partei wechseln. Ein Wechsel ins Volk ist in dieser Zeit möglich.

8) Das Parteiprogramm muss folgende Bedingungen erfüllen, um zur Gründung zugelassen zu werden: ba) das politische Programm darf im Gesamtkontext den Grundgedanken der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht widersprechen. bb) Ein deutlicher Unterschied zu Programmen existierender dol2day-Parteien muss erkennbar sein bc) Es muss politisch orientiert und ausformuliert sein bd) Es muss mindestens 500 Wörter umfassen be) Das Programm muss selbst formuliert und darf nicht überwiegend aus RL-Programmen kopiert sein Der Gründer muss ebenso eine vorläufige Satzung einreichen, die innerparteilich demokratische Strukturen verankert.

9) Ein Kontrollrat, bestehend aus 9 von der Redaktion ernannten Dolern, überprüft das Programm sowie die Satzung einer zur Gründung anstehenden Partei und trifft anschließend eine Entscheidung, ob das Programm sowie die Satzung den obigen Bedingungen entspricht. Der Kontrollrat tagt nichtöffentlich und gibt nach der Entscheidung, die innerhalb von 4 Wochen nach Einreichung des Programms/der Satzung erfolgen soll, eine Begründung der Community bekannt. Ein Ablehnungsbeschluss eines Parteiprogramms/einer Satzung muss mit Mehrheit getroffen werden, ansonsten gilt die Gründung als befürwortet. Einstimmige Beschlüsse sind für die Redaktion bindend.

10) Der Kontrollrat prüft auf Antrag der Redaktion, der Regierung oder 20%, mindestens aber 200 der aktiven Mitglieder dol2days auch das aktuelle Programm einer bestehenden Partei auf die in Punkt 8 dieser Parteirichtlinie genannten Bedingungen und gibt im Anschluss einen Prüfbericht an die Redaktion und dem Antragssteller ab.

11) Nach Zulassung des Programms einer zur Gründung anstehenden Partei wird diese auf die Gründungsliste gesetzt und hat nun 4 Wochen Zeit, die weiteren Gründungskriterien zu erreichen.

12) Schafft eine zur Gründung anstehende Partei es nicht, die Kriterien zu erfüllen, hat sie nach Ablauf von 4 Monaten erneut die Chance, das Parteigründungsverfahren neu zu eröffnen. Dieser Punkt gilt ebenso für Parteien, die nach Punkt 14-17 dieser Parteirichtlinien zu einer Initiative zurückgestuft wurden, hier jedoch mit einer Frist von 2 Monaten.

13) Ein erneutes Stellen des Parteiprogramms (bzw. eine nur leichte Modifikation desselbigen) unter einem andren Namen ist innerhalb dieser 4 Monate nicht zulässig. Der Kontrollrat prüft, ob dies der Fall sein sollte.

14) Die Anzahl der aktiven Mitglieder einer Partei muss zukünftig 1,5% der aktiven, mindestens aber 15 Mitglieder bei dol2day erreichen, damit die Partei weiter bestehen bleiben darf.

15) Für die Berechung der Mitgliederzahl der Partei werden ab dem 15. Tag nach der Gründung nur diejenigen Accounts berücksichtigt, die seit mindestens 14 Tagen der Partei angehören.

16) Täglich werden folgende Daten erfasst und veröffentlicht: - Anzahl der aktiven Mitglieder in dol2day - daraus berechnete Mindestanzahl für die Parteien - die Parteien werden gesondert ausgewiesen, die diese Mindestzahl nicht erreichen.

17) Konnte eine Partei innerhalb von 4 Wochen 14mal den geforderten Durchschnitt nicht erreichen, wird sie zu einer Initiative zurückgestuft. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert.

18) Die Redaktion behält sich vor, die Gründung einer Partei unabhängig vom Urteil des Kontrollrates zuzulassen oder zu verweigern.

Parteigründungsrichtlinien (alte Fassung)

Hinweis: Die Bestimmungen treten mit der technischen Umsetzung durch die Redaktion in Kraft. Von diesem Zeitpunkt aus ist auch die genannte Übergangsfrist für die bisherigen Parteien in Punkt 1 der Parteigründungsrichtlinien zu berechnen. In [eckigen Klammern und kursiver Schrift] sind Erläuterungen/Erklärungen zu finden, die sich auf die alte Regelung beziehen. Die ungenaue Zeitangabe "aktuell" bezieht sich auf den Zeitraum der Doliszitstellung, welches am 13.03.2003 gestartet wurde. Die alten Regelungen, die laut Punkt 9 auch weiterhin teilweise ihre Gültigkeit haben, sind am Ende der Seite abgedruckt. Zu beachten sind hierbei vor allem die Bestimmungen der Punkte a) und b).

1) Die Regeln gelten zukünftig für alle Parteien bei dol2day gleichermassen. Für die bisherigen Parteien gibt es eine Übergangszeit von 3 Monaten, in denen noch die jeweiligen alten Bestimmungen gelten.

2) Die Anzahl der Gründungsmitglieder ssoll künftig 1,5% der aktiven, dol-erwachsenen Parteimitglieder betragen. Bisher galt 35 als fixer Wert.

Die Zahl der Doler, die einer Partei im Falle einer Gründung direkt beitreten müssten, ist unter internetkanzler.fifi.de nachzulesen.

3) Die Anzahl der aktiven, dol-erwachsenen Mitglieder einer Partei muss zukünftig den gleichen Wert erreichen, sprich 1,5% der aktiven, dol-erwachsenen Parteimitglieder bei dol2day, damit die Partei weiter bestehen bleibt.

4) Wie bisher auch werden sowohl bei den Gründungsmitgliedern, als auch bei den aktiven Mitgliedern, nur solche Accounts gezählt, die wenigstens 2 Monate bei dol2day angemeldet sind und mind. 20.000 Bimbes vorweisen können (solche werden als dol-erwachsene Accounts bezeichnet).

5) Jeden Sonntag werden die Daten erfasst und veröffentlicht:

  • Anzahl der aktiven Mitglieder in allen dol2day-Parteien
  • daraus berechnete Mindestanzahl für die Parteien
  • es werden die Parteien ausgewiesen, die im Durchschnitt der letzten 3 Wochen diese Mindestanzahl nicht erbringen konnten

6) Konnte eine Partei 3x in Folge den geforderten Durchschnitt nicht erreichen, wird sie zu einer INI zurückgestuft. Die Partei-Foren werden umkopiert und auch das Partei-Programm im Forum gesichert. Sie hat nun 3 Wochen Zeit, ihren Durchschnitt der aktiven Mitglieder wieder auf das geforderte Mass zu bringen, um erneut als Partei anerkannt zu werden. Es zählen allerdings nur solche INI- Mitglieder, die die Bedinungen aus (4) erfüllen und in keiner anderen Partei Mitglied sind. Schafft sie das nicht, bleibt sie weiterhin eine normale Initiative. Ein solcher Schritt zurück zur Partei ist max. 1x innerhalb von 12 Monaten möglich. Wird die Partei zum zweiten Mal innerhalb von 12 Monaten zur INI zurückgestuft, ist dies endgültig.

7) Damit eine Partei gegründet werden kann, muss sie eine Anzahl an Unterstützern vorweisen können, die 3% der aktiven Parteimitglieder entspricht. Bisher galt 50 als fixer Wert.

Die Zahl der Unterstützer für die Gründung einer neuen Partei kann unter internetkanzler.fifi.de nachgelesen werden.

8) Die bisherige Regel, die besagt, dass eine neue Partei innerhalb von 1 Monat nach Gründung auf 40 Mitglieder kommen muss, entfällt. Stattdesen wird einer neuen Partei ein Monat Schonfrist eingeräumt, danach gilt die Regel 6) wie oben angeführt.

9) Die restlichen Gründungsrichtlinien, insbesondere was die Anforderungen an den Gründer und das Parteiprogramm betreffen, gelten weiter wie bisher.

10) Mitglieder, die eine Parteigründung durch Beitritt unterstützen dürfen erst nach 28 Tagen in eine andere Partei eintreten oder andere Parteigründungen als Gründungsmitglied unterstützen. Wechsel zwischen Volk und der gegründeten Partei sind dagegen möglich.


Parteigründungsrichtlinien (ganz alte Fassung)

Um eine neue Partei bei dol2day zu gründen sind folgende Dinge erforderlich:

  • a) einen Gründer, der folgende Bedingungen erfüllt:
    • aa) mindestens drei Monate Mitglied bei dol2day
    • ab) mindestens 100.000 Bimbes
    • ac) keine aktive Verwarnung vor dem Gremium
  • b) ein politisches Parteiprogramm, welches folgende Bedingungen erfüllen muß:
    • ba) kein Verstoß gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland
    • bb) keine deutliche Ähnlichkeit zu dem Programm einer existierenden dol2day-Partei
    • bc) politisch orientiertes und fertig formuliertes Programm
    • bd) mindestens 200 Wörter
  • c) 35 beitrittswillige Mitglieder, die bei etwaiger Parteigründung sofort Mitglied werden
  • d) 50 dol2day-Mitglieder, die die Gründung dieser Partei mit einer Unterschrift befürworten
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