Schiedsgericht

Aus Dolex
Version vom 6. Oktober 2009, 07:30 Uhr von Wiolant (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Kopiervorlage: [b][dolex]Schiedsgericht[/dolex][/b]
mit diesem Textfragment kannst Du in Dol eine direkte Verknüpfung zu diesem Artikel erzeugen


Schiedsgericht (Gericht von dol2day)

  • Das Schiedsgericht ist das Gericht der dol2day-Mitglieder. Es hat das Gremium abgelöst.

Begründung

  • Das Internet und somit auch dol2day sind keine rechtsfreien Räume. Um dol2day vor Schaden zu bewahren und das Miteinander der Doler untereinander so angenehm wie möglich zu gestalten, wurde diese Form der Mitbestimmung gewählt.

Ablauf

  • Möglichkeit sich über andere Doler zu beschweren. (Eingabemaske mit BB-Codes)
  • Jeweils 30 Doler werden nach bestimmten, nicht öffentlich einsehbaren Kriterien ausgewählt, und können dann über eine Beschwerde entscheiden; also konkret: wie diese zu bewerten ist, und ob der Doler, über den man sich beschwert hat, dafür zu sanktionieren ist.
  • Nach Eingang ruht die Anzeige bis Mitternacht des nächsten Tages, Kontrolleure und Redaktion bewerten die Anzeige
  • Mail an den Angeklagten, der hat 48 Stunden Zeit, eine Verteidigung zu schreiben
  • Auswahl der 30 Doler, die haben 48 Stunden Zeit, ihr Urteil abzugeben
  • 24 Stunden Ruhefrist, Einsicht der Kontrolleure und Redaktion
  • Bei einem Ergebnis bis 2 Wochen Zeitsperre wird es sofort umgesetzt, bei allem drüber nach Zustimmung durch die Redaktion.

Gründe für eine Beschwerde

  • Es gibt keinen festen Katalog von strafbaren Handlungen.
  • Mögliche Gründe für eine Beschwerde können sein:

Verstöße gegen geltendes Recht, z.B. Posten von pornografischen Schriften, volksverhetzenden Äußerungen, Urheberrechtsverstöße Verstöße gegen Dol-Regeln, z.B. Veröffentlichung von Foreninterna, Verwendung fremder Logos Verstöße gegen die Doliquette, z.B. Beleidigungen, Spamming, Ausfälligkeiten in Diskussionen, alles, was die Diskussionskultur stört

Hinweise zur Beschwerde

  • Bitte überlege dir vorher genau und in Ruhe, ob du dich wirklich über jemanden beschweren willst. In diesem Fall achte bitte darauf den Nicknamen des Dolers richtig zu schreiben und schildere möglichst klar, nicht zu knapp aber auch nicht zu lang, was der Grund deiner Beschwerde ist. Damit es nachvollziehbar ist, und die Jury sich ein eigenes Bild machen kann, gib bitte Links zu allen relevanten Seiten an. Prüfe deine Beschwerde sorgfältig, ggf. mit Hilfe der Vorschau, du kannst sie nicht mehr nachträglich ändern.
  • Die Anzahl der Anzeigen, die jemand in einem Monat einreichen kann, ist auf 5 begrenzt.

Weiterentwicklung

  • Das "Schiedsgericht" wird stetig weiter verbessert und wird sich an neue Gegebenheiten schnell und flexibel anpassen. Für Vorschläge/Ideen/konstruktive Kritik die Redaktion jederzeit dankbar.


Das Schiedsgericht im Dol2day-Gesetzbuch

Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab?

Genauso wie bisher kann jeder eine Anzeige stellen über ein Formular auf der Gremiumsseite. Dort trägt er den Namen desjenigen ein, gegen den sich die Anzeige richtet sowie ein Zitat des beanstandeten Verhaltens und eine Erklärung, was an diesem Verhalten nicht in Ordnung ist aus seiner Sicht, ggf. noch Links zu den entsprechenden Seiten.

Nun ruht die Anzeige bis Mitternacht des nächsten Tages, währenddessen haben die Gremiumskontrolleure und die Redaktion die Möglichkeit die eingegangenen Anzeigen durchzusehen und ggf. doppelte Anzeigen oder Unsinnsanzeigen aus dem Pool zu nehmen, wobei der Anzeigende darüber informiert wird.

Nach Ablauf der Frist bekommt der Angezeigte eine Benachrichtigung mit dem Anzeigentext und hat nun 48 Stunden Zeit eine Stellungnahme dazu abzugeben (mit Zeichenlimit). Falls er während dieser Zeit nicht online geht wartet das Verfahren noch bis Mitternacht nach seinem ersten Login.

Nach Eingang der Stellungnahme bzw. Ablauf der Frist werden nun 30 Doler ausgewählt und angeschrieben, die in diesem Fall abstimmen dürfen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus einem Pool von Dolern, die gewisse Mindestanforderungen (z.B. Zeitpunkt des letzten Logins, Onlineminuten, laufende Verwarnungen) erfüllen. Sie haben nun 48 Stunden Zeit, die Äußerung nach ihrem Gerechtigkeitsempfinden und nach bestem Wissen und Gewissen zu bewerten. Als Auswahlmöglichkeiten gibt es Freispruch, Verwarnung, 1-4 Wochen Zeitsperre und permanente Sperre. Nach Ablauf der Frist wird wiederum 24 Stunden abgewartet, in denen die Gremiumskontrolleure prüfen können ob es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Danach wird das Verfahren beendet, das Ergebnis entscheidet die Mehrheit nach dem bisherigen Modus. Bei einem Ergebnis bis 2 Wochen Zeitsperre wird es sofort umgesetzt, bei allem drüber nach Zustimmung durch die Redaktion.

Anmerkungen:

  • Falls gegen einen Doler mehrere Anzeigen zu unterschiedlichen Themen vorliegen werden die Anzeigen automatisch zu einer Abstimmung zusammengefaßt. Wenn gegen einen Doler bereits ein Verfahren (Abstimmung) läuft, können bis zum Ende der Abstimmung und ggf. Ende der Zeitsperre keine weiteren Anzeigen eingereicht werden
  • Die Anzahl der Anzeigen, die jemand in einem bestimmten Zeitraum einreichen kann, wird begrenzt.
  • Wer für ein Verfahren ausgewählt wurde kann nur von den GreKos und der Redaktion eingesehen werden.
  • Die Grekos sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet, sie können keinesfalls für eine Abstimmung ausgewählt werden
  • Wer eine Zeitsperre bekommt erhält automatisch eine Verwarnung. Wer bereits eine Verwarnung hat bekommt im Falle einer erneuten Verurteilung eine Woche Sperre zusätzlich (z.B. V + V = 1W, V + 2W = 3W). Bei zwei bestehenden Verwarnungen gibt es bei einer erneuten Verurteilung automatisch permanente Sperre. Verwarnungen verfallen nach 6 Monaten ohne weitere Verurteilung
  • Eine Ermahnung wird in ihrer Kumulation wirksam. So entsprechen 3 Ermahnungen einer Verwarnung. Als Konsequenz daraus bedeuten bspw. 6 Ermahnungen = 2 Verwarnungen und ziehen, s.o., 1 Woche Zeitsperre nach sich usw. (Dieser Passus wurde durch ein Doliszit vom 15.08.2008 eingeführt.)
  • Die "2. Chance Kommission" wird aufgelöst, Anträge auf zweite Chance laufen direkt über die Redaktion. Die Bedingungen für eine zweite Chance wird die Redaktion im Einzelfall festlegen, eine dritte Chance ist weiterhin ausgeschlossen.
  • Falls weniger als 30% abstimmen muß die Redaktion die Entscheidung prüfen und bestätigen oder abändern.
  • Die genauen Kriterien der Auswahl werden nicht bekannt gegeben, um Manipulationen möglichst auszuschließen.
  • Mißbrauch der Anzeigenfunktion kann Konsequenzen nach sich ziehen.
  • Eventuell kann man statt Strafenkatalog einen Hilfstext für die Abstimmenden schreiben, woran sie sich bei der Überprüfung orientieren können.
  • Technische Manipulationen und DAs bleiben weiterhin Sache der Redaktion, ebenso wie die Bewertung der Arbeit von Moderatoren und GreKos.


Inkraft getreten: 30.01.2008

Links

  • Seite des Schiedsgerichts: Link
  • Dol-Gesetzbuch: Schiedsgericht: Link
  • SOKO (Initiative der Kontrolleure: Link

Schiedsgericht (Parteien)

  • Das Schiedsgericht ist eine Institution in verschiedenen Dol-Parteien zur Beilegung interner Zwistigkeiten.