Bimbesökonomie II

Aus Dolex
Version vom 2. Januar 2014, 17:43 Uhr von SineLaude (Diskussion | Beiträge)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Doliszittext

Der Gesetzbuchabschnitt Leitfaden Bimbesökonomie wird wie folgt erweitert:

Der Punkt A) Allgemeine Bestimmungen wird ergänzt um:

7) Jede Partei hat ein Bimbes-Konto, dessen vollständiger Transaktionsverlauf für jedes dol2day-Mitglied einsehbar ist. Die Administratoren einer Partei können einen Mitgliedsbeitrag beliebiger, öffentlich einsehbarer Höhe einrichten, der wöchentlich vom Konto aller aktiven Mitglieder der jeweiligen Partei eingezogen und dem Parteikonto gutgeschrieben wird. Sie können zudem Zahlungen vom Parteikonto anweisen sowie festlegen, ob Einzahlungen von Nichtmitgliedern der jeweiligen Partei auf das Parteikonto gestattet sind.

8) Jede Initiative hat ein Bimbes-Konto. Die jeweiligen Administratoren können Zahlungen vom Initiativenkonto anweisen und festlegen, ob dessen vollständiger Transaktionsverlauf für jedes dol2day-Mitglied oder nur für Mitglieder der jeweiligen Initiative einsehbar sein soll, sowie, ob Einzahlungen von Nichtmitgliedern der jeweiligen Initiative auf das Initiativenkonto gestattet sind.


Der Absatz 1) unter Punkt C) Gebührenrichtlinie wird ergänzt um:

Ist ein Konto für die vollständige Zahlung einer Gebühr nicht ausreichend gedeckt, so wird die entsprechende gebührenpflichtige Aktion nicht ausgeführt.


Der Absatz 2) Sonstiges unter Punkt C) Gebührenrichtlinie wird ergänzt um:

c) Die Priorisierung einer eigenen Umfrage ist gebührenpflichtig. Hat eine Umfrage nicht mehr als eine Contra-Stimme in der Rezension erhalten, ist zum jeweiligen Zeitpunkt keine andere Umfrage desselben Urhebers priorisiert und sind zudem insgesamt nicht bereits fünf oder mehr Umfragen priorisiert, so kann sie der Umfragesteller für einen wählbaren Zeitraum, jedoch bis maximal 24 Stunden nach ihrer Freischaltung, gegen Vorauszahlung einer Gebühr priorisieren. Für die ersten zwei Stunden fallen je B$ 500 an, für jede weitere Stunde je B$ 1000.

d) Die Vergabe sowie der Entzug eines regulären Vertrauens oder Misstrauens kosten jeweils B$ 500; für die Premiumvariante fallen jeweils B$ 2500 an. Vertraut und misstraut ein Mitglied in der Summe weniger als fünf anderen Mitgliedern, so kann es gebührenfrei reguläres Vertrauen oder Misstrauen vergeben.

e) Für Parteien und Initiativen, die für das Veröffentlichen von News auf der dol2day-Startseite freigeschaltet sind, fällt bei der Veröffentlichung einer Newsmeldung eine Pauschale von B$ 2000 an.

f) Die öffentliche Einblendung hochgeladener Wahlkampfbanner in Wahlkampfzeiten erfolgt nach gebührenpflichtiger Freischaltung. Der jeweiligen Partei fallen dabei pro Tag, für den ihre Banner freigeschaltet werden sollen, pauschal B$ 2000 an.