Satzung der GII

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GRUENE bei DOL - Satzung

§ 1 Selbstverständnis § 2 Arbeitsweise § 3 Mitgliedschaft § 4 Vorstand § 5 Satzungsänderung § 6 Auflösung

§ 1 Selbstverständnis (1) DIE GRÜNEN bei DOL (DOL-GRUENE) sind eine Partei innerhalb von dol2day. Sie betätigt sich innerhalb der Regeln der Community und achtet die DOLiquette. (2) Diese DOL-Partei ist das Pendant zur Europäischen GRÜNEN Partei (EGP) und deren Mitgliedern, also BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE GRÜNEN Österreichs und anderen GRÜNEN Parteien. Sie strebt eine Zusammenarbeit mit diesen Parteien an, auch um für eine moderne Netzpolitik zu werben. (3) Sie strebt eine Stärkung der Demokratie, eine Achtung der ökologischen Prinzipien, soziale Gerechtigkeit, Frieden und die Gleichberechtigung aller Menschen an.

§ 2 Arbeitsweise (1) Inhaltliche politische Entscheidungen jeder Art, wie zum Beispiel Resolutionen zu politischen Themen, Beteiligungen an DOL-Wahlbündnissen, Regelungen der Arbeitsweise, werden von den Mitgliedern gefällt. Jedes Mitglied hat das Recht, im Diskussionsfourm Anträge zu stellen. Die Abstimmungen werden vom Vorstand im Abstimmungsbereich gestartet. Sie dauern bis zu sieben Tagen. Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. (2) Das Programm der DOL-GRUENEN wird im Programm-Bereich nach den für diesen geltenden Regeln erstellt und verabschiedet. (3) Die Ergebnisse der Abstimmungen unter den Mitgliedern sind für den Vorstand bindend.

§ 3 Mitgliedschaft (1) Über Anträge auf Aufnahme in die Partei entscheiden die Mitglieder. Zu jedem Aufnahmeantrag wird im Diskussionsforum von einem Vorstandsmitglied ein eigener Thread angelegt. In diesem wird über den Antrag diskutiert und entschieden, wobei alle Mitglieder gleichberechtigt sind. Nach einer sinnvollen Zeit stellt ein Mitglied des Vorstandes das Ergebnis fest und teilt es der Antragstellerin oder dem Antragsteller mit und vollzieht die Aufnahme in die Partei oder die Ablehung des Antrages. (2) Ein Mitglied kann aus der Partei ausgeschlossen und ein Aufnahmeantrag muss abgelehnt werden, wenn die DOLerin oder der DOLer in schwerwiegender Weise gegen die DOLiquette verstößt, insbesondere Doppelaccounts betreibt oder betrieben hat, bei DOL oder im RL rechtsextremistische Ansichten vertritt, beleidigende Äußerungen verbreitet hat oder sich in anderer Form parteischädigend verhalten hat oder verhält. (3) Über einen Ausschluss aus der Partei wird in einem Thread im Diskussionsforum diskutiert, wobei alle Mitglieder gleichberechtigt sind. Wird der Ausschluss eines Mitgliedes beantragt, so ist dies sofort zu begründen und dem betroffenen Mitglied mitzuteilen. Die Entscheidung über einen Ausschlussantrag wird durch eine Abstimmung gefällt. Zwischen Eröffnung des Threads über den Antrag auf Parteiausschluss und dem Ausschluss müssen mindestens zwei Wochen liegen.

§ 4 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus bis zu fünf Mitgliedern. Er vertritt die Partei im Rahmen der Beschlüsse ihrer Mitglieder nach außen und sollte die Parteiarbeit und die Programmdiskussion strukturieren. Er entscheidet über die Organisation seiner Arbeit selbst und kann eines seiner Mitglieder zur/zum Vorsitzenden wählen. (2) Jedes Mitglied kann für den Vorstand kandidieren. Eine Kandidatur muss im internen Diskussionsforum ausdrücklich erklärt und per Rundmail allen Mitgliedern bekannt gemacht werden. Eine Woche, nachdem die Kandidatur erklärt worden ist, wird im Abstimmungsbereich eine geheime Wahl durchgeführt, die eine Woche dauert. Wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, ist gewählt. Wenn mehr Mitglieder kandidieren als Vorstandsplätze frei sind, sind diejenigen mit den meisten Ja-Stimmen gewählt. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder dauert jeweils 4 Monate. (3) Die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes kann von drei Parteimitgliedern gemeinsam beantragt werden. Ein solcher Antrag muss im internen Diskussionsforum ausdrücklich gestellt und per Rundmail allen Mitgliedern bekannt gemacht werden. Eine Woche, nachdem der Antrag gestellt worden ist, wird eine Abstimmung durchgeführt, die eine Woche dauert. Wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen für den Abwahlantrag abgegeben werden, ist das Vorstandsmitglied abgewählt.

§ 5 Satzungsänderungen Jedes Mitglied kann eine Änderung dieser Satzung beantragen. Über einen solchen Antrag wird im Diskussionsforum diskutiert und in einer Abstimmung, die bis zu einer Woche dauert, entschieden. Der Antrag ist angenommen, wenn sich an der Abstimmung mindestens 10 % der im letzten Monat aktiven Mitglieder beteiligt und mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen dem Antrag zugestimmt haben.

§ 6 Auflösung Mindestens fünf Mitglieder können die Auflösung der Partei beantragen. Über einen derartigen Antrag wird im Diskussionsforum diskutiert und in einer Abstimmung entschieden. Diese Abstimmung muss zwei Wochen vor ihrem Beginn in einer Rundmail angekündigt werden. Sie dauert zwei Wochen. Der Auflösungsantrag ist angenommen, wenn sich an der Abstimmung mindestens 10 % der im letzten Monat aktiven Mitglieder beteiligt und mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen dem Antrag zugestimmt haben.

(Satzung vom 24. Juni 2012 mit im August 2020 beschlossenen Änderungen)






Satzung der GII Stand: 26. Januar 2006


§ 1 Selbstverständnis

(1) DIE GRÜNEN im Internet (GII) ist eine Partei innerhalb von dol2day. Sie betätigt sich innerhalb der Regeln der Community und achtet die DOLiquette. (2) Die GII ist das Pendant zur Europäischen GRÜNEN Partei (EGP) und deren Mitgliedern, also BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE GRÜNEN Österreichs und anderen GRÜNEN Parteien. Sie strebt eine Zusammenarbeit mit diesen Parteien an, auch um für eine moderne Netzpolitik zu werben. (3) Die GII strebt eine Stärkung der Demokratie, eine Achtung der ökologischen Prinzipien, soziale Gerechtigkeit, Frieden und die Gleichberechtigung aller Menschen an.

§ 2 Arbeitsweise

(1) Inhaltliche politische Entscheidungen jeder Art, wie zum Beispiel Resolutionen zu politischen Themen, Beteiligungen an DOL-Wahlbündnissen, Regelungen der Arbeitsweise, werden von den Mitgliedern gefällt. Jedes Mitglied hat das Recht, im Diskussionsfourm Anträge zu stellen. Die Abstimmungen werden vom Vorstand im Abstimmungsbereich gestartet. Sie dauern sieben Tage. Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhalten hat. (2) Das Programm der GII wird im Programm-Bereich nach den für diesen geltenden Regeln erstellt und verabschiedet. (3) Die Ergebnisse der Abstimmungen unter den Mitgliedern sind für den Vorstand bindend.


§ 3 Mitgliedschaft

(1) Über Anträge auf Aufnahme in die GII entscheiden die Mitglieder. Zu jedem Aufnahmeantrag wird im Diskussionsforum von einem Vorstandsmitglied ein eigener Thread angelegt. In diesem wird über den Antrag diskutiert und entschieden, wobei alle Mitglieder gleichberechtigt sind. Nach einer sinnvollen Zeit stellt ein Mitglied des Vorstandes das Ergebnis fest und teilt es der Antragstellerin oder dem Antragsteller mit und vollzieht die Aufnahme in die GII oder die Ablehung des Antrages. (2) Ein Mitglied kann aus der GII ausgeschlossen und ein Aufnahmeantrag muss abgelehnt werden, wenn die DOLerin oder der DOLer in schwerwiegender Weise gegen die DOLiquette verstößt, insbesondere Doppelaccounts betreibt oder betrieben hat, bei DOL oder im RL rechtsextremistische Ansichten vertritt, beleidigende Äußerungen verbreitet hat oder sich in anderer Form parteischädigend verhalten hat oder verhält. (3) Über einen Ausschluss aus der GII wird in einem Thread im Diskussionsforum diskutiert, wobei alle Mitglieder gleichberechtigt sind. Wird der Ausschluss eines Mitgliedes beantragt, so ist dies sofort zu begründen und dem betroffenen Mitglied mitzuteilen. Die Entscheidung über einen Ausschlussantrag wird durch eine Abstimmung gefällt. Zwischen Eröffnung des Threads über den Antrag auf Parteiausschluss und dem Ausschluss müssen mindestens zwei Wochen liegen.


§ 4 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus bis zu neun Mitgliedern. Er vertritt die GII im Rahmen der Beschlüsse ihrer Mitglieder nach außen und sollte die Parteiarbeit und die Programmdiskussion strukturieren. Er entscheidet über die Organisation seiner Arbeit selbst und kann eines seiner Mitglieder zur/zum Vorsitzenden wählen. (2) Jedes GII-Mitglied kann für den Vorstand kandidieren. Eine Kandidatur muss im internen Diskussionsforum ausdrücklich erklärt und per Rundmail allen Mitgliedern bekannt gemacht werden. Eine Woche, nachdem die Kandidatur erklärt worden ist, wird im Abstimmungsbereich eine geheime Wahl durchgeführt, die eine Woche dauert. Wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält, ist gewählt. Wenn mehr Mitglieder kandidieren als Vorstandsplätze frei sind, sind diejenigen mit den meisten Ja-Stimmen gewählt. Die Amtszeit der Vorstandsmitglieder dauert jeweils 4 Monate. (3) Die Abwahl eines Vorstandsmitgliedes kann von fünf GII-Mitgliedern gemeinsam beantragt werden. Ein solcher Antrag muss im internen Diskussionsforum ausdrücklich gestellt und per Rundmail allen Mitgliedern bekannt gemacht werden. Eine Woche, nachdem der Antrag gestellt worden ist, wird eine Abstimmung durchgeführt, die eine Woche dauert. Wenn mehr Ja- als Nein-Stimmen für den Abwahlantrag abgegeben werden, ist das Vorstandsmitglied abgewählt.


§ 5 Satzungsänderungen

Jedes Mitglied kann eine Änderung dieser Satzung beantragen. Über einen solchen Antrag wird im Diskussionsforum diskutiert und in einer Abstimmung, die eine Woche dauert, entschieden. Der Antrag ist angenommen, wenn sich an der Abstimmung mindestens 10 % der im letzten Monat aktiven Mitglieder beteiligt und mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen dem Antrag zugestimmt haben. 


§ 6 Auflösung

Mindestens fünf Mitglieder können die Auflösung der GII beantragen. Über einen derartigen Antrag wird im Diskussionsforum diskutiert und in einer Abstimmung entschieden. Diese Abstimmung muss zwei Wochen vor ihrem Beginn in einer Rundmail angekündigt werden. Sie dauert zwei Wochen. Der Auflösungsantrag ist angenommen, wenn sich an der Abstimmung mindestens 10 % der im letzten Monat aktiven Mitglieder beteiligt und mindestens 3/4 der abgegebenen Stimmen dem Antrag zugestimmt haben.