BArg

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Der Begriff "BArg" bedeutet in der Terminologie der BA soviel wie "Mitglieder der BA". Die Pluralform von "BArg" lautet ebenso "BArg".

Auch ehemalige BArg werden weiterhin als BArg bezeichnet, es sei denn, sie waren bloß BArteigäste. Einmal BArg, immer BArg. Wer nicht im Streit ging, kann mit einer schnellen Wiederaufnahme in die Partei BA durch den Mitgliederbeauftragten der BA rechnen.

Siehe auch