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Bundessozialgericht hält Hartz-IV-Satz für verfassungskonform - Was sagst Du dazu? |
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13.07.2012 13:10 Uhr |
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Zitat:Man könnte auch das Beamtenrecht ändern um die Kündigung ineffizienter Beamter zu ermöglichen ;)
Eine gute Idee!
Zitat:Aja, somit kenne ich jetzt also dein Menschenbild....
ja und? |
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13.07.2012 13:12 Uhr |
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SBF_ die oberen 10 Prozent verfügen aber auch über 80 Prozent des Geldvermögens, somit müssen sie Prozentual auch einen größeren Anteil am Steuerkuchen haben, die kleinen Einkommen geben das einfach gar nicht her.
Auf der anderen Seite nutzen diese aber auch die Infrastruktur, welche durch den Staat geschaffen wird. Sie können auf Arbeitskräfte zurück greifen, die eine schulische Ausbildung haben und die gegebenenfalls auch ein Studium absolviert haben, wofür ja auch der Staat aufkommt. Sie verdienen also ihr Geld auch damit, dass sie auf Leistungen zurück greifen, die der Staat erbracht hat, somit ist die höhere Steuerlast auch nicht ungerecht. |
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13.07.2012 13:18 Uhr |
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SBF_ das mag sein, aber es ist kein Argument gegen eine Vermögenssteuer. |
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13.07.2012 13:27 Uhr |
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@ teufel
Die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ist durchaus sinnvoll,würde aber bei weitem nicht ausreichen genug Einnahmen zu generieren,die für eine wesentliche Erhöhung des Hartz4 Satz reichen.
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13.07.2012 13:55 Uhr |
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Die politische Frage, ob Hartz IV in seiner Höhe und Ausgestaltung das Richtige ist und die juristische Frage, ob sowas wie Hartz IV im Rahmen der Verfassung ist, sind nicht zu verwechseln. Deshalb ist dieses Urteil für mich nicht so wichtig - ich will lieber politisch um richtig und falsch streiten. |
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13.07.2012 14:08 Uhr |
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@lang
Man kann in dieser Frage Politik und Recht wohl kaum voneinander trennen.
Aber wenn man es nur politisch betrachtet,ist diese Entscheidung richtig.
Hartz 4 ist dazu gedacht,das Exzistenzminimum zu sichern,rein sachlich betrachtet, besteht dieses aus der Möglichkeit eines Wohnraumes und genug Nahrung um davon leben zu können.
Dafür ist der Satz ausreichend,wenn man natürlich auch am sozialen Leben und der Konsumgesellschaft teilhaben will,reicht der Satz bei weitem nicht.Aber das liegt dann am eigenem Engagement diesen Zustand zu ändern.
Die Verantwortung persönliche Ansprüche auch der Gesellschaft und ihrer Solidarität zu überlassen,wäre falsch. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.07.2012 16:09 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.07.2012 15:04 Uhr |
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@ Mensch
Die Klägerin (Rechtsanwältin und Linkenabgeordnete) im konkreten Fall fordert einen Mindestsatz von 1000 Euro,das wären 655,00 Euro über dem derzeitigen Regelsatz.
Geht man also von 4,5 Millionen Leistungsempfängern aus, wären das Mehrkosten von ca. 36 Milliarden im Jahr.
Man rechnet von möglichen Mehreinnahmen durch eine Vermögensteuer von ca. 16- 21 Milliarden Euro,fehlt also im besten Falle ein Drittel und im schlechtesten Falle über die Hälfte des benötigten Mehrbetrages.
(http://diepresse.com/home/wirtschaft/international/496982/Deutschland_Wirtschaftsforscher-fuer-Vermoegenssteuer)
Hinzu kommt das die Einnahmen durch eine Vermögenssteuer rein spekulativ sind,während die Kosten für einen erhöhten Harz4 Satz tatsächlich benötigt werden.
Geht man jetzt von einer Kapitalflucht durch erhöhte Steuern aus,bei einem gleichzeitigen Anstieg der Hartz4 Empfänger,potenziert sich das Bild entsprechend zu einer erheblichen Mehrbelastung für alle verbliebenden Steuerzahler. |
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13.07.2012 15:25 Uhr |
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@SFB
Du übersiehst dabei, dass die hier von der Klägerin geforderten 1000 Euro mit Sicherheit nicht das sind, was als "Existenzminimum" definert werden kann. Und das der ALG II-Regelsatz nun einmal dieses gesetzlich garanzierte "Existenzminimum" darstellen soll, stimmt Deine gesamt Gegenüberstellung nicht. |
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13.07.2012 15:30 Uhr |
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@ Mensch
Es geht aber bei der Entscheidung des Bundessozialgerichtes konkret um diesen Fall,also sollte man diesen auch als Basis für eine Betrachtung des Themas nehmen.
Und für die Klägerin sind anscheinend die 1000 Euro das Existenzminimum. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.07.2012 17:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.07.2012 15:37 Uhr |
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Zitat:Alle kinderbezogenen Ausgaben im Hinblick auf die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Kindeswohl (analog zur Bedarfsermittlung bei HartzIV Empfängern).
Also keine Süßigkeiten etc.. Und natürlich die Gesamthöhe. Es muss unterbunden werden dass über den Minimalbedarf hinaus keine Ausgaben getätigt werden und bsp. für das Vergnügen der Eltern ausgegeben werden. Das hieße, es müßten die Sozialbehörden ständig auf dem laufenden sein, was gerade der neueste Stand der Forschung auf diesem Gebiet ist, dann müßten sie das an die Sozialleistungsbezieher weitergeben, usw. Wäre ein wahnsinniger bürokratischer Aufwand, bei dem der Nutzen doch sehr fraglich wäre, wenn man bedenkt, dass so mancher "neueste Stand" sich nach einiger Zeit als Irrweg entpuppte.
Du würdest also sämtliche Familien im Sozialleistungsbezug zu ständigen "Versuchkanninchen" machen wollen?
Zitat:Das ganze entspräche der Systematik die auch für ALG II angewandt wird. Inwiefern? Hältst Du die Höhe der einzelnen Posten im "Warenkorb ALG II" etwas dem "neuesten Stand" angepasst?
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13.07.2012 17:33 Uhr |
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@Paras
Zitat:Die offenen Stellen passen einfach nicht zu einem 55jährigen ehemaligen Bauarbeiter ohne nennenswerte Schulbildung und komplett ohne PC-Kenntnisse, der aufgrund eines Bandscheibenvorfalls nicht mehr körperlich arbeiten kann.
Es ist gibt Fälle bzw. Gruppen die es immer schwer haben, aus dem sozialen Loch in das Sie mit Hartz 4 fallen wieder aufzusteigen.
Das die Regelungen so hart sind,hat aber auch etwas mit dem weit verbreiteten Anspruchsdenken zu tun,das der Staat immer für einen zu Sorgen hat und das bitte auch auf einem hohen Niveau.
Um mal bei deinem konkreten Beispiel zu bleiben,sollte man mit 55 Jahren schon einige Rücklagen gebildet haben,bzw. flexibel genug sein,um seine Situation andersweitig zu verbessern.
Klar wäre es schön,diesem Arbeiter seine vollen Bezüge weiter zu zahlen,oder dem Rentner seine klägliche Rente aufzubessern,oder der Alleinerziehenden die 1000,00 Euro im Monat gönnen,aber wie soll finanziert werden?
Die Menschen die eher ein Weniger des Staates in perönlichen Bereichen fordern,verlangen bei sozialen Leistungen die Rundumversorgung für alle Widrigkeiten des Lebens.
Leider ist es aber so,das jeder für sich selbst verantwortlich ist und die Tatsache das man bei möglichen Härten wenigstens nicht unter der Brücke schlafen muss bzw. verhungert und aufs Betteln angewiesen ist,ist durchaus als gesellschaftliche Errungenschaft zu betrachten.
Da Hartz4 aber für viele heutzutage als Einkommen betrachtet wird,um die individuellsten Lebensentwürfe zu finanzieren,wie aktuell dem Piraten der trotz 1-er Abitur nicht die passende Stelle findet,ist für den armen Bauarbeiter mit Bandscheibenvorfall halt nicht mehr viel Geld da.
Ok,ist zugegebenermaßen etwas überspitzt gesagt,trifft den Kern des Problems aber ganz gut.
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13.07.2012 17:47 Uhr |
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@ Paras
Zitat:Die muss man allerdings bis auf einen alterabhängigen Rest aufbrauchen, bevor man überhaupt ALG 2 bekommt. Das gilt auch für Kapitallebensversicherungen, nur Riesterrenten sind ausgenommen. Anders gesagt: Wer sein Geld verjuxt hat, hat gut daran getan. Wer gespart und vorgesorgt hat, wird bestraft.
Manchmal ist der Ehrliche der Dumme,aber Hartz4 bekommt nunmal nur der,der diese Exzistenzsicherung auch nötig hat.
Wäre schwer vermittelbar,dem 55-jährigen Bauarbeiter der immer fleißig war,ein schönes Haus und große Rücklagen hat,trotzdem Hartz 4 zu zahlen,oder?
Wie gesagt für die Härten des Lebens kann es nie die richtigen staatlichen Regularien geben,aber wenigstens sorgt er fürs Nötigste,auch wenns nicht viel ist. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 13.07.2012 19:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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13.07.2012 18:19 Uhr |
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Für mich bleibt Hartz IV murcks.
Alleine schon weil Arbeitslose und Sozialfälle in einem Topf liegen.
Man kann mir nicht sagen, dass ein Behinderter im Rollstuhl die gleichen niedrigen Bedürfnisse hat, wie ein 'normaler' Erwerbsloser.
Und wie man die Kinder aus der Armutsfalle rausholt ist beim Verwalten des Elends völlig untergegangen. |
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