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Gang nach Karlsruhe: SPD kündigt Klage gegen Betreuungsgeld an, sollte dieses kommen - Was sagst Du dazu? |
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04.11.2012 11:51 Uhr |
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Ich finde es gut, dass man sich gegen diese unsinnige Ausgabe wehrt. Ich kann aber nicht verstehen, dass man dafür wieder nach Karlsruhe gehen muss. Ist man nicht mehr in der Lage im Argumenten oder dem Druck der Bevölkerung dieses Vorgehen zu stoppen?
Auf welcher Grundlage möchte man in Karlsruhe das Betreuungsgeld stoppen? Gegen welchen Artikel im GG spricht diese unsinnige, aber leider legitime Maßnahme?
Dummer Aktionismus. Ohne Karlsruhe geht wohl nichts mehr. Peinlich und ein weiterer Beweis dafür, wie desolat unsere Parteien sind. |
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04.11.2012 11:59 Uhr |
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Schade. Das Betreuungsgeld ist eine gute sache und lässt so eine gewisse Wahlfreiheit den Familien zu entscheiden. Ja, zur Wahlfreiheit! |
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04.11.2012 12:00 Uhr |
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Ich selbst weiss jetzt nicht genau, wie die Erfolgschancen einer solchen Klage aussehen. Ich erinnere mich allerdings daran, dass mein Sozialrecht-Dozent die als ziemlich aussichtsreich bezeichnet hat. Sollte das zutreffen, ist der Schritt der SPD nachvollziehbar. |
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04.11.2012 12:06 Uhr |
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Wenig überraschend. Wann immer einer Seite das politische Ergebnis nicht passt, rennt sie nach Karlsruhe und die Richter dort lehnen nicht etwa ab zu Politikern zu werden, sondern nehmen diese Rolle noch dankbar an.
Und da es bei Verfassungsfragen immer sechs Meinungen bei einem Zusammentreffen von fünf Experten gibt, kann selten jemand das Ergebnis der Klagen vorhersagen. Erst im Laufe der Verhandlungen merkt man, welcher Sicht sich die Verfassungsrichter anschließen werden. |
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04.11.2012 13:14 Uhr |
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Das finde ich gut, aber dieser Unsinn sollte vorher gestoppt werden. Statt Ausweichmanöver zugunsten des besseren Bürgertums zu fahren, sollte man endlich die Garantie auf einen Betreuungsplatz finanziell durchsetzen.
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04.11.2012 13:21 Uhr |
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Es ist das gute Recht Karlsruhe anzurufen und das Gesetz "abklopfen" zu lassen.Ich bin gespannt,wie Karlsruhe urteilen wird. |
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04.11.2012 13:47 Uhr |
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Schade, dass es offenbar erst wieder zu einem Gang nach Karlsruhe kommen muss. Besser wäre, wenn Politiker verstehen könnten, dass ein Kuhhandel kein Kompromiss ist. |
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04.11.2012 14:12 Uhr |
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Ich glaube nicht, dass ein Anlass dafür besteht, so etwas vom BVerfG entscheiden zu lassen. Aber schaden kanns ja normal auch nicht. Unsere Politiker wollen sich ja bei ihren unangemessen fetten Diäten nicht auch noch langweilen müssen. |
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04.11.2012 14:16 Uhr |
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Es ist inzwischen traurige Tradition, dass politische Kämpfe über das Verfassungsgericht ausgetragen werden. Wofür wählen wir eigentlich Repräsentanten, wenn Gerichte die Politik machen? |
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04.11.2012 14:20 Uhr |
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Ich lehne das Betreuungsgeld ab. Mir hat noch keiner einen sinnvollen Grund nennen können, wofür man das zahlen sollte. Wer es sich leisten kann, kann gerne zu Hause bleiben. |
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04.11.2012 14:32 Uhr |
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Das ist wohl das mindeste. |
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04.11.2012 14:37 Uhr |
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Naja, ich will es mal so sagen:
Unabhängig davon, dass ich persönlich das "Betreuungsgeld" ablehne, finde ich es völlig in Ordnung, wenn die SPD - oder sonstwer - es vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen will, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass es nicht verfassungsgemäß sein könnte. |
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04.11.2012 17:31 Uhr |
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@*Mensch*
Backo hat doch Recht. Der Umstand ist aber bekannt. Zumindest sollten sich in der Politik bewegende Menschen dem stets bewusst sein. |
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04.11.2012 19:58 Uhr |
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Es zeugt mal wieder von politischer Unfähigkeit, dass wiederum Karlsruhe "bemüht" werden muss.
Finde ich traurig, aber ich befürworte diesen Schritt.
Stümpern, wie momentan Schwarz/Gelb darf man so etwas nicht durchgehen lassen
Das Betreuungsgeld muss gestoppt werden, weil
1. die Milliarden, die es verschlingen wird, sinnvoller in den tatsächlichen Ausbau von Kitas investiert werden könnten.
2.Die Regierung versucht sich mit dem Betreuungsgeld von der gesetzlichen Verpflichtung Eltern einen Kitaplatz gesetzlich zu garantieren, freizukaufen. In der Hoffnung, dass Eltern auf ihren Rechtsanspruch verzichten und diesen nicht einklagen.
3. HartzIV Familien, die egentlich per Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab 2013 haben, sollen laut Regierung das Betreuungsgeld auf den Hartz IV Regelsatz, analog zum Kindergeld, angerechnet bekommen.
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04.11.2012 20:38 Uhr |
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"Backo hat doch Recht"
nein das hat er eigentlich fast nie |
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04.11.2012 22:22 Uhr |
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Ich finds hochgradig lächerlich, denn die SPD hat 2008 in der GroKo selbst die Einführung des Betreuungsgeldes mitbeschlossen (heute Gesetzesgrundlage in § 16 Abs. 5 SGB VIII)...und jetzt will sie gegen ihr eigenes Gesetz klagen?
Na, der Bürger checkts ja eh nicht. Vamos! |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.11.2012 23:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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04.11.2012 22:40 Uhr |
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Zitat:Ich finds hochgradig lächerlich, denn die SPD hat 2008 in der GroKo selbst die Einführung des Betreuungsgeldes mitbeschlossen (heute Gesetzesgrundlage in § 16 Abs. 5 SGB VIII)...und jetzt will sie gegen ihr eigenes Gesetz klagen?
Na, der Bürger checkts ja eh nicht. Vamos! Du meinst das hier, McOnline?
Zitat:[..] (5) Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden. [..]
Mir wäre jetzt allerdings neu, dass die SPD 2011 noch mitregierte:
Zitat:Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) m.W.v. 01.01.2012.
Quelle für beides: http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/16.html |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.11.2012 23:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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