Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Gang nach Karlsruhe: SPD kündigt Klage gegen Betreuungsgeld an, sollte dieses kommen - Was sagst Du dazu?
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende
0
04.11.2012 11:51 Uhr
Ich finde es gut, dass man sich gegen diese unsinnige Ausgabe wehrt. Ich kann aber nicht verstehen, dass man dafür wieder nach Karlsruhe gehen muss. Ist man nicht mehr in der Lage im Argumenten oder dem Druck der Bevölkerung dieses Vorgehen zu stoppen?

Auf welcher Grundlage möchte man in Karlsruhe das Betreuungsgeld stoppen? Gegen welchen Artikel im GG spricht diese unsinnige, aber leider legitime Maßnahme?

Dummer Aktionismus. Ohne Karlsruhe geht wohl nichts mehr. Peinlich und ein weiterer Beweis dafür, wie desolat unsere Parteien sind.
04.11.2012 11:59 Uhr
Schade. Das Betreuungsgeld ist eine gute sache und lässt so eine gewisse Wahlfreiheit den Familien zu entscheiden. Ja, zur Wahlfreiheit!
04.11.2012 12:00 Uhr
Ich selbst weiss jetzt nicht genau, wie die Erfolgschancen einer solchen Klage aussehen. Ich erinnere mich allerdings daran, dass mein Sozialrecht-Dozent die als ziemlich aussichtsreich bezeichnet hat. Sollte das zutreffen, ist der Schritt der SPD nachvollziehbar.
04.11.2012 12:06 Uhr
Wenig überraschend. Wann immer einer Seite das politische Ergebnis nicht passt, rennt sie nach Karlsruhe und die Richter dort lehnen nicht etwa ab zu Politikern zu werden, sondern nehmen diese Rolle noch dankbar an.

Und da es bei Verfassungsfragen immer sechs Meinungen bei einem Zusammentreffen von fünf Experten gibt, kann selten jemand das Ergebnis der Klagen vorhersagen. Erst im Laufe der Verhandlungen merkt man, welcher Sicht sich die Verfassungsrichter anschließen werden.
04.11.2012 13:14 Uhr
Das finde ich gut, aber dieser Unsinn sollte vorher gestoppt werden. Statt Ausweichmanöver zugunsten des besseren Bürgertums zu fahren, sollte man endlich die Garantie auf einen Betreuungsplatz finanziell durchsetzen.
04.11.2012 13:21 Uhr
Es ist das gute Recht Karlsruhe anzurufen und das Gesetz "abklopfen" zu lassen.Ich bin gespannt,wie Karlsruhe urteilen wird.
04.11.2012 13:47 Uhr
Schade, dass es offenbar erst wieder zu einem Gang nach Karlsruhe kommen muss. Besser wäre, wenn Politiker verstehen könnten, dass ein Kuhhandel kein Kompromiss ist.
04.11.2012 14:12 Uhr
Ich glaube nicht, dass ein Anlass dafür besteht, so etwas vom BVerfG entscheiden zu lassen. Aber schaden kanns ja normal auch nicht. Unsere Politiker wollen sich ja bei ihren unangemessen fetten Diäten nicht auch noch langweilen müssen.
04.11.2012 14:16 Uhr
Es ist inzwischen traurige Tradition, dass politische Kämpfe über das Verfassungsgericht ausgetragen werden. Wofür wählen wir eigentlich Repräsentanten, wenn Gerichte die Politik machen?
04.11.2012 14:20 Uhr
Ich lehne das Betreuungsgeld ab. Mir hat noch keiner einen sinnvollen Grund nennen können, wofür man das zahlen sollte. Wer es sich leisten kann, kann gerne zu Hause bleiben.
04.11.2012 14:32 Uhr
Das ist wohl das mindeste.
04.11.2012 14:37 Uhr
Naja, ich will es mal so sagen:
Unabhängig davon, dass ich persönlich das "Betreuungsgeld" ablehne, finde ich es völlig in Ordnung, wenn die SPD - oder sonstwer - es vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen will, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass es nicht verfassungsgemäß sein könnte.
04.11.2012 15:59 Uhr
Zitat:
es vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen will, wenn es Anhaltspunkte gibt, dass es nicht verfassungsgemäß sein könnte.


Jedes Gesetz ist schonmal im ersten Schritt verfassungswidrig, daher ja auch immer die Prüfung nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Es ist praktisch unmöglich ein Gesetz zu erlassen oder zu verändern ohne nicht mindestens mit einem Artikel des GG zu kollidieren. Am Ende ist es immer eine Frage der Güterabwägung und die ist mehr politischer als juristischer Natur.

Es ist von beiden Seiten ziemlich peinlich in welche Rolle das BVerfG aktuell gesehen wird. Sowohl die Politik, die wegen jeden Furzes zum BVerfG rennt, als auch die Verfassungsrichter, die sich mit ihren Urteilen aktiv in die Politik einmischen statt in 95% der Fälle den Ball an die Politik zurück zu spielen und es ihrem Entscheidungsspielraum zu überlassen.

Ein klarer Bruch und klar verfassungswidrige Gesetze sind extrem selten. Der überwiegende Teil ist nach Meinung mancher Experten verfassungskonform und mancher eben nicht, je nachdem wie man gerade prüft, was die Abwägung ergibt etc. In solchen Fällen sollte aber die Politik entscheiden, nicht das BVerfG.
04.11.2012 16:00 Uhr
Zitat:
Jedes Gesetz ist schonmal im ersten Schritt verfassungswidrig
Hääää????
Sicher doch, Backo!
04.11.2012 16:06 Uhr
Zitat:
Hääää????
Sicher doch, Backo


Geh doch wenigstens mal dem WP-Link nach und lies erst vorm posten.

Klar ist es das. Jedes Gesetz ist eine Handlungseinschränkung des Individuums und das ist im ersten Schritt erstmal verfassungswidrig. Erst wenn man andere Verfassungsartikel findet, deren Schutz man höher bewertet als die Handlungsfreiheit, dann hebt sich dies auf.
04.11.2012 17:31 Uhr
@*Mensch*

Backo hat doch Recht. Der Umstand ist aber bekannt. Zumindest sollten sich in der Politik bewegende Menschen dem stets bewusst sein.
04.11.2012 19:58 Uhr
Es zeugt mal wieder von politischer Unfähigkeit, dass wiederum Karlsruhe "bemüht" werden muss.
Finde ich traurig, aber ich befürworte diesen Schritt.

Stümpern, wie momentan Schwarz/Gelb darf man so etwas nicht durchgehen lassen

Das Betreuungsgeld muss gestoppt werden, weil
1. die Milliarden, die es verschlingen wird, sinnvoller in den tatsächlichen Ausbau von Kitas investiert werden könnten.
2.Die Regierung versucht sich mit dem Betreuungsgeld von der gesetzlichen Verpflichtung Eltern einen Kitaplatz gesetzlich zu garantieren, freizukaufen. In der Hoffnung, dass Eltern auf ihren Rechtsanspruch verzichten und diesen nicht einklagen.
3. HartzIV Familien, die egentlich per Gesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ab 2013 haben, sollen laut Regierung das Betreuungsgeld auf den Hartz IV Regelsatz, analog zum Kindergeld, angerechnet bekommen.
04.11.2012 20:38 Uhr
"Backo hat doch Recht"

nein das hat er eigentlich fast nie
04.11.2012 22:22 Uhr
Ich finds hochgradig lächerlich, denn die SPD hat 2008 in der GroKo selbst die Einführung des Betreuungsgeldes mitbeschlossen (heute Gesetzesgrundlage in § 16 Abs. 5 SGB VIII)...und jetzt will sie gegen ihr eigenes Gesetz klagen?
Na, der Bürger checkts ja eh nicht. Vamos!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.11.2012 23:28 Uhr. Frühere Versionen ansehen
04.11.2012 22:40 Uhr
Zitat:
Ich finds hochgradig lächerlich, denn die SPD hat 2008 in der GroKo selbst die Einführung des Betreuungsgeldes mitbeschlossen (heute Gesetzesgrundlage in § 16 Abs. 5 SGB VIII)...und jetzt will sie gegen ihr eigenes Gesetz klagen?
Na, der Bürger checkts ja eh nicht. Vamos!
Du meinst das hier, McOnline?
Zitat:
[..] (5) Ab 2013 soll für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden. [..]


Mir wäre jetzt allerdings neu, dass die SPD 2011 noch mitregierte:
Zitat:
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz) vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975) m.W.v. 01.01.2012.

Quelle für beides: http://dejure.org/gesetze/SGB_VIII/16.html

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 04.11.2012 23:54 Uhr. Frühere Versionen ansehen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 20 / 27 Meinungen+20Ende