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Fragenübersicht Sollte es härtere Strafen für Studenten geben, die Plagiatismus betreiben?
1 - 13 / 13 Meinungen
21.01.2013 15:11 Uhr
Das dürfte wohl keine Frage des Strafens sein, zumal ich den Ruf nach härteren Strafen in den meisten Fällen eh für ein Zeichen von Hilflosigkeit halte. Der entscheidende Punkt ist doch wohl eher, das Plagiieren zu bemerken und nachzuweisen. Gelingt dies, dürfte das auch bereits jetzt zu Konsequenzen führen.
21.01.2013 15:16 Uhr
Ja, Rausschmiss wäre eine wirksame solche.
21.01.2013 15:21 Uhr
Dissertationen werden seit einiger Zeit grundsätzlich durch Plagiatsprogramme überprüft. Keine Ahnung, wie zuverlässig die sind, aber die werden ja sicherlich auch ständig verbessert. Zumindest das Schummeln bei Promotionen dürfte damit erheblich schwieriger geworden sein.
21.01.2013 16:15 Uhr
Schwer zu kontrollieren - in den Prüfungen sollte Ahnungslosigkeit auffallen.
21.01.2013 16:15 Uhr
Ich glaube, dass auf dem Gebiet der Plagiatssoftware große Fortschritte gemacht wurden und sich diese Programme auch in Zukunft weiter verbessern werden. Dadurch wird es auch zu einer rigoroseren Anwendung bereits vorgesehener Konsequenzen für jene kommen, die meinen, sich über die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis hinwegsetzen zu können.
21.01.2013 20:05 Uhr
Die Strafen dafür sind ja von Uni zu Uni sehr verschieden. Zu meiner Studienzeit wurde dafür gesorgt, dass diese Studenten sofort exmatrikuliert wurden und keine deutsche Uni mehr von innen gesehen haben.
22.01.2013 10:15 Uhr
Zitat:
Studenten, die statt zu lernen von anderen abschreiben, fügen dem Lehrbetrieb an den Hochschulen erheblichen Schaden zu, weil sie Leistungen vortäuschen, die nicht vorhanden sind.


Diese Sichtweise offenbart eine grundsätzliche Perversion des gesamten Ausbildungssystems.

Tatsächlich dient nämlich Ausbildung bei uns nicht dem Erwerb einer Qualifikation, die dann erst noch unter Beweis gestellt wird.

Vielmehr wird eine Ausbildung fälschlich als Beweis für eine Qualifikation anerkannt.

Dem Lehrbetrieb schaden Plagiate überhaupt nichts. Ist doch egal, ob die Lernwilligen was lernen oder nicht.
Allenfalls wird die Funktion des Lehrbetriebs als "Leistungsbeweis" beeinträchtigt. Das wiederum ist kein Schaden, sondern eigentlich eine Rückbesinnung auf das, wie es sein sollte.

Wenn überhaupt, dann schaden die Studenten sich selbst. Oder ihrem künftigen Arbeitgeber. Weil sie das "versprochene" eben nicht leisten können.
Dass das aber in der Praxis nicht auffällt (Guttenberg machte auch mit erschwindeltem Zertifikat bar jeder Sachkenntnis Karriere), ist ein deutliches Indiz, dass Leistung als Voraussetzung für eine Karriere überbewertet wird (ergänzt dadurch, dass Hochstapler mit frei erfundenen Zertifikaten oft ganz ordentliche Arbeit machen).

Insofern ist der Plagiatismus eine logische und unvermeidliche Folge aus einer Perversion des Bildungsbetriebs.

Wenn die Leistung verlangt wird, ohne nötig zu sein, ist es nur logisch und sinnvoll, dafür keine Ressourcen zu vergeuden. Und es verschafft denen einen Wettbewerbsvorteil, die schummeln. Daher setzt sich das Schummeln letztlich als Mainstream durch.

Das einzige was hilft ist, wenn Leistung tatsächlich wieder BENÖTIGT wird.
22.01.2013 11:33 Uhr
@Solid,

In der Schule oder in der Uni lernt man Übungsaufgaben, die schon hundertmal vorher gelöst worden sind. Das soll einen darauf vorbereiten Probleme zu lösen, die in Beruf und Alltag auftreten. Wenn man die Methoden, die mit den Übungsaufgaben vermittelt wurden, nicht beherrscht, kann man wirkliche Probleme eben nicht oder nur sehr unzureichend lösen, auch wenn die Leistung benötigt wird.
22.01.2013 12:07 Uhr
@Chepri
Deiner langen Rede kurzer Sinn: Was man nicht lernt, kann man auch nicht.
So weit, so einverstanden.

In der Umfrage wurde jedoch behauptet, das Nichtlernen (bzw. das schummeln) schade dem LEHRBETRIEB.

Das ist aber nicht der Fall, wie ausgeführt.

Denkbar ist, dass das Nichtkönnen dem Arbeitgeber schadet (oder, wenn er rausgeschmissen wird, dem Nichtskönner).

Dazu passt aber nicht, dass Nichtskönner problemlos Karriere machen.

Das deutet darauf hin, dass das Können keine Einstiegsvoraussetzung ist, sondern eine Einstiegshürde und dass das Können im Arbeitsalltag gar nicht gebraucht wird.

Es geht also um die Überwindung einer künstlichen Einstiegshürde.
Die kann man billig mit schummeln überwinden oder teuer durch den Erwerb unnötigen Könnens...
23.01.2013 09:07 Uhr
@Solid

Betrug schadet dem Lehrbetrieb.

Wenn der Betrug bekämpft wird, hat die Lehrkraft den zusätzlichen Aufwand für die Maßnahmen, die notwendig sind, um Plagiate zu erkennen und zu sanktionieren. Wenn der betrügende Student aufgeflogen ist, darf er die Prüfung eventuell im nächten Jahr wiederholen. Dann muss die Lehrkraft für diesen Student eine neue Prüfung stellen.

Hier entsteht ein Mehraufwand für die Lehrkraft durch betrügende Studenten. Da die Lehrkraft aber nur eine bestimmte Zeit pro Tag arbeitet, steht weniger Zeit zur Verfügung, um sich um die ehrlichen Studenten zu kümmern.
23.01.2013 11:52 Uhr
@chepri
Der LEHRBETRIEB ist zu unterscheiden vom PRÃœFBETRIEB. Das wird bei uns allzu forsch und schnell gleichgesetzt.

Für einen Prüfbetrieb ist es natürlich aufwändig, wenn es Unterschleif erkennen muss, weil die Auftraggeber erwarten, dass die Zertifikate bestimmte Fähigkeiten widerspiegeln.

Der LEHRBETRIEB jedoch, dessen Fokus es ist, Wissen an diejenigen zu vermitteln, die das Wissen erwerben wollen, ist davon unbeeinflusst.
Es ist schließlich wenig sinnvoll, wenn ein Student einen Professor beauftragt, ihm etwas beizubringen und sich dann weigert, etwas beigebracht zu bekommen.

Man kann die damit verbundenen Probleme lösen (und noch einige andere), indem man Lehrbetrieb und Prüfungsbetrieb konsequent trennt, idealerweise schon in der Schule.
Das wäre auch für den Wettbewerb der Lehrformen sinnvoll.
25.01.2013 10:33 Uhr
@Solid,

Lehre und Prüfungen durch unterschiedliche Leute durchführen zu lassen wäre prima. Man bräuchte allerdings doppelt so viel Personal, dass sich mit denen entsprechenden Themen auskennt.
26.01.2013 02:47 Uhr
In meinem aktuellen Studiengang führen erkannte Plagiate zur Vergabe der Note 6 (ungenügend) bei Ausschluss der Wiederholung des Leistungsnachweises. Das Studium ist an diesem Punkt also beendet. Wer erwischt wird ist weg.
Wie sollen bitte härtere Strafen aussehen?
Todesstrafe für copy-paste-Vergehen?
In einem der ersten Semester hatten wir den Fall, dass in einer Klausur mehrere Studierende anhand der selben Altklausuren (inkl. Lösungsvorschlag) gelernt hatten. Daher hatten drei Studierende in der (wörtlich identischen) aktuellen Klausur identische Antworten.
Soll man diesen eine Hand abschneiden, sie nach langer Haft exmatrikulieren oder lieber direkt verbrennen?
Unabhängig von der hier debattierten Frage ändern Strafen selten etwas am Problem...
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