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Fragenübersicht Fändest Du es gut, wenn man fremdstämmige Häftlinge zur Haftverbüßung in ihre Heimatländer bringt?
1 - 17 / 17 Meinungen
23.02.2019 10:44 Uhr
Wie definiert der Umfragesteller bitte "fremdstämmig"?
23.02.2019 10:45 Uhr
@Kreuzeiche

Ausländer
23.02.2019 10:48 Uhr
Zitat:
@Kreuzeiche

Ausländer


Wieso nutzt Du dann einen solch negativ behafteten Begriff?

Gegenfrage: Sollen alle in Deutschland inhaftierten Österreicher abgeschoben werden?
23.02.2019 10:49 Uhr
@Kreuzeiche

Wenn man eine solche Vereinbarung trifft, dann ist das in Ordnung.

Zudem können auch EU-Bürger mit Aufenthaltsverbot belegt werden.

Eine Abschiebung bzw aus der Haft heraus wäre durchaus denkbar.

23.02.2019 10:56 Uhr
Ich halte den Vorschlag für unsinnig. Man stelle sich vor, ein Österreicher würde in Saudi-Arabien zur Enthauptung verurteilt werden und zum Vollzug der Strafe nach Österreich überstellt werden. Österreich wäre sicher begeistert und würde schon mal die Hackebeile wetzen. Ein krasses Beispiel aber es zeigt den ganzen Unfug.
23.02.2019 11:02 Uhr
@Maduro

Ein Österreicher, der nach hier überstellt worden würde, würde entweder ein neues Verfahren bekommen nach hiesigen Recht, sofern das strafbar ist oder er würde ein angemessenes Strafmaß erhalten. Wiederum Verfahrensaufrollung.

Niemand würde hier nach Überstellung totgepeischt werden oder was die sich auch immer vorstellen.

Sofern sie überhaupt jemanden überstellen würden, den aufhängen wollten.
23.02.2019 11:12 Uhr
Zitat:
@Maduro

Ein Österreicher, der nach hier überstellt worden würde, würde entweder ein neues Verfahren bekommen nach hiesigen Recht, sofern das strafbar ist oder er würde ein angemessenes Strafmaß erhalten. Wiederum Verfahrensaufrollung.

Niemand würde hier nach Überstellung totgepeischt werden oder was die sich auch immer vorstellen.

Sofern sie überhaupt jemanden überstellen würden, den aufhängen wollten.


Und wenn nun jemand in Österreich wegen eines Ehrenmordes verurteilt und nach Überstellung nach Saudi-Arabien nach dortigem Recht freigelassen wird?
23.02.2019 11:14 Uhr
@Maduro

Es wird wohl aufgrund der Haftbedingungen und der dort auftretenden Todesstrafe so oder so niemand ausgeliefert.

Von daher theoretische Hirnübungen ohne Zweck.
24.02.2019 09:57 Uhr
Zitat:
Von daher theoretische Hirnübungen ohne Zweck

Wie die meisten deiner...
24.02.2019 10:49 Uhr
Zitat:



Es wird wohl aufgrund der Haftbedingungen und der dort auftretenden Todesstrafe so oder so niemand ausgeliefert.



Dann bleibt wohl nur noch die Ãœberstellung innerhalb der EU. Was bringt das also?
24.02.2019 10:52 Uhr
Zitat:
Zitat:
@Maduro

Ein Österreicher, der nach hier überstellt worden würde, würde entweder ein neues Verfahren bekommen nach hiesigen Recht, sofern das strafbar ist oder er würde ein angemessenes Strafmaß erhalten. Wiederum Verfahrensaufrollung.

Niemand würde hier nach Überstellung totgepeischt werden oder was die sich auch immer vorstellen.

Sofern sie überhaupt jemanden überstellen würden, den aufhängen wollten.


Und wenn nun jemand in Österreich wegen eines Ehrenmordes verurteilt und nach Überstellung nach Saudi-Arabien nach dortigem Recht freigelassen wird?


"... weil „straffällig gewordene Ausländer, die zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr rechtskräftig verurteilt wurden, in der Regel ihr Bleiberecht verwirken und nach Paragraf 53 des Aufenthaltsgesetzes auszuweisen sind“. Damit würden für sie auch die Ziele des Strafvollzugs obsolet, nämlich Resozialisierung und Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten."
24.02.2019 11:56 Uhr
@Türkis

Zitat:
Von daher theoretische Hirnübungen ohne Zweck.


Du gibst das Stichwort! Wie oft wird diese blöde Frage noch neu aufgelegt?
Wer hier eine Straftat begeht, muss sie auch hier absitzen. Kein Staat wird bereit sein, unter rechtsstaatlichen Bedingungen, ein Urteil eines anderen Staates zu vollstrecken.
24.02.2019 12:18 Uhr
Zitat:
@Türkis

Zitat:
Von daher theoretische Hirnübungen ohne Zweck.


Du gibst das Stichwort! Wie oft wird diese blöde Frage noch neu aufgelegt?
Wer hier eine Straftat begeht, muss sie auch hier absitzen. Kein Staat wird bereit sein, unter rechtsstaatlichen Bedingungen, ein Urteil eines anderen Staates zu vollstrecken.


Natürlich, wird doch praktiziert und ist sowohl gesetzlich als auch in Abkommen niedergelegt.
25.02.2019 08:59 Uhr
@kettenhund

Das wird nicht praktiziert. Wo hast du denn das her? Es wird höchstens ausgeliefert. Es gibt nach Ablauf des 2/3-Zeitpunkts und erfolgter Ausweisung die Möglichkeit einer frühzeitigen Entlassung verbunden mit der Abschiebung ins Heimatland.
25.02.2019 13:48 Uhr
Zitat:
@kettenhund

Das wird nicht praktiziert. Wo hast du denn das her? Es wird höchstens ausgeliefert. Es gibt nach Ablauf des 2/3-Zeitpunkts und erfolgter Ausweisung die Möglichkeit einer frühzeitigen Entlassung verbunden mit der Abschiebung ins Heimatland.


"Die deutschen Behörden machen nur selten Gebrauch vom Instrument der Haftvollstreckung im Herkunftsland. Laut einer WELT vorliegenden Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag wurden in den vergangenen Jahren jeweils weniger als 200 verurteilte Ausländer zur Verbüßung ihrer Haft ins Ausland gebracht."
https://www.welt.de/politik/deutschland/article180186046/Strafvollzug-Deutschland-ueberstellt-nur-wenige-Straftaeter-an-Herkunftslaender.html
25.02.2019 15:14 Uhr
@Kettenhund

Es sind nur EU-Staaten in der Theorie dazu verpflichtet, ansonsten braucht man bilaterale Abkommen. Darauf wird sich aber wohl in kaum einem Fall eingelassen. Darum ist es auch eine ziemlich Scheindiskussion. Die Möglichkeit zum 2/3-Zeitpunkt abzuschieben, wird dagegen regelmäßig genutzt.
25.02.2019 19:12 Uhr
Zitat:
Es sind nur EU-Staaten in der Theorie dazu verpflichtet, ansonsten braucht man bilaterale Abkommen.


Ja und?
Sie bestehen oder können ausgehandelt werden.

Zitat:
Darauf wird sich aber wohl in kaum einem Fall eingelassen.


Davon gehst du jetzt aus, weil nicht sein kann was nicht sein darf.

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