Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Wenn Du Unterlagen hättest, die Deinen Ex-Arbeitgeber schwer belasten, was würdest Du tun? |
|
12.03.2022 19:07 Uhr |
|
|
| |
Als erstes würde ich dazu eine Umfrage bei dol2day stellen. |
|
|
|
12.03.2022 19:08 Uhr |
|
|
| |
Wo ist die Antwortoption "Nichts"? |
|
|
|
12.03.2022 19:08 Uhr |
|
|
| |
Nichts. Ich habe täglich Zugang zu Unterlagen, die nicht nur meinen Arbeitgeber massiv belasten, sondern auch medial von großem Interesse sein könnten, bis hin zur extremen Verunsicherung der Bevölkerung, mit nicht vorhersehbarer Entwicklung bei Kenntnis.
Natürlich tue ich...nichts. Ich bin sehr loyal. |
|
|
|
12.03.2022 19:11 Uhr |
|
|
| |
Erpressung ist auch eine Straftat.
|
|
|
|
12.03.2022 19:13 Uhr |
|
|
| |
Nichts, es sei denn: siehe Umfrage zur ökonomischen Gewalt. |
|
|
|
12.03.2022 19:18 Uhr |
|
|
| |
Dann würde ich Whistleblower spielen.
|
|
|
|
12.03.2022 19:35 Uhr |
|
|
| |
Wichtiger für die Moral, als man glaubt ;)
|
|
|
|
12.03.2022 19:59 Uhr |
|
|
| |
Ich würde schlichtweg nichts unternehmen. |
|
|
|
12.03.2022 20:02 Uhr |
|
|
| |
abwarten und Tee trinken, zwischendurch Umfragen bei dol als Mod reglementieren.... |
|
|
|
12.03.2022 20:19 Uhr |
|
|
| |
Nichts würde ich tun. Ich bin gegenüber meinen früheren Arbeitgebern loyal, denn sie sind anständig mit mir umgegangen. |
|
|
|
12.03.2022 20:40 Uhr |
|
|
| |
".......aber bei 450 Euro gibts wenig zu verpfeifen."
es geht aber wohlschon um mehr als 450,-, denn das steht ja was von "für 450 €-Kräfte"...
gegenfrage:ist es nicht eigentlich strafbar wenn man es nicht taete? |
|
|
|
12.03.2022 20:58 Uhr |
|
|
| |
Also ich würde das zur Anzeige bringen, ganz unabhängig davon, ob das ein Ex- oder der aktuelle Arbeitgeber ist.
Das versteht sich doch eigentlich von selbst, denke ich. |
|
|
|
12.03.2022 22:49 Uhr |
|
|
| |
Wenn er mit irgendwann gekündigt hat, verwende ich die Unterlagen natürlich gegen ihn. Aber solange wir unsere Straftaten weiterhin gegenseitig decken, reicht meine Loyalität über das Arbeitsverhältnis hinaus. |
|
|
|
12.03.2022 23:55 Uhr |
|
|
| |
Ich durfte zu meiner Überraschung feststellen, dass ich hier ein paar Unterlagen habe, welche meinen Ex-Arbeitgeber ins Schwitzen bringen könnten. Nach erster Information eines Juristen sind die Verjährungsfristen für einen Teil der Straftaten schon abgelaufen, aber ... Damit es nicht zur Erpressung wird, läuft natürlich alles artig über einen Anwalt. Das Harmloseseste, was ich habe, sind Dienstpläne, aus denen hervorgeht, dass Verstöße gegen das Arbeitszeigesetz systematisch begangen wurde. Das Schwerwiegenste ist der Nachweis über Vertragsbruch gegenüber einem Kunden. Das ist eine schriftliche Anweisung gewesen. Und dann habe ich noch etwas, das ich in mein Buch aufnehme.
Dass mit den 450 €-Jobbern kenne ich von einer Reinigungsfirma. Da war eine Bekannte als Werksstudentin angestellt, ging selbst nur etwa 12 h/Woche los, bekam eine Bearbeitungsgebühr und mußte dann überschüssige Zahlungen abliefern. Die bekam 50 € monatlich dafür, dass die Mehrstunden von ALG2-Empfängerinnen nicht über ihre Berechnungsgrenze kamen. Ihr weiterer Vorteil war dann die Rentenversicherungszeit. Sie hatte sich die Abgabe des Geldes natürlich quittieren lassen. |
|
|
|
13.03.2022 09:43 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Ich durfte zu meiner Überraschung feststellen, dass ich hier ein paar Unterlagen habe, welche meinen Ex-Arbeitgeber ins Schwitzen bringen könnten. Nach erster Information eines Juristen sind die Verjährungsfristen für einen Teil der Straftaten schon abgelaufen, aber ... Damit es nicht zur Erpressung wird, läuft natürlich alles artig über einen Anwalt. Das Harmloseseste, was ich habe, sind Dienstpläne, aus denen hervorgeht, dass Verstöße gegen das Arbeitszeigesetz systematisch begangen wurde. Das Schwerwiegenste ist der Nachweis über Vertragsbruch gegenüber einem Kunden. Das ist eine schriftliche Anweisung gewesen. Und dann habe ich noch etwas, das ich in mein Buch aufnehme.
Dass mit den 450 €-Jobbern kenne ich von einer Reinigungsfirma. Da war eine Bekannte als Werksstudentin angestellt, ging selbst nur etwa 12 h/Woche los, bekam eine Bearbeitungsgebühr und mußte dann überschüssige Zahlungen abliefern. Die bekam 50 € monatlich dafür, dass die Mehrstunden von ALG2-Empfängerinnen nicht über ihre Berechnungsgrenze kamen. Ihr weiterer Vorteil war dann die Rentenversicherungszeit. Sie hatte sich die Abgabe des Geldes natürlich quittieren lassen.
Viel interessanter, als dass ein Ex-Arbeitgeber Rechtsbrüche begangen haben mag ist ja: Machst du das aus inhaltlicher Motivation oder aus Rachemotiven, weil dir da jemand was getan hat? |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 18 Teilnehmer (30 min.): 4 Posts/Std. (24 Std.): 5.88
Wahlkampf
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.09.2024 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.10.2024 20:00 - 08.10.2024 20:00 Wahl zum/zur 77. Internet-Kanzler/-in
|