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Fragenübersicht Wird die jetzt angestoßene Wahlrechtsreform zu einer Verkleinerung der Zahl der Abgeordneten führen?
1 - 4 / 4 Meinungen
14.02.2023 21:52 Uhr
Es wäre wünschenswert, allerdings habe ich wenig Hoffnung.
14.02.2023 21:54 Uhr
Ich befürchte, dass die Union das wieder blockiert wo sie kann und dieses - eher weiche - Thema als Transmissionsriemen benutzt, die FDP aus der Koalition rauszulotsen.
14.02.2023 22:04 Uhr
Na, wenn die Zahl der Abgeordneten auf 598 festgesetzt wird und es keine Ausgleichs-, Ãœberhang- und Sonstwas-Mandate gibt, werden es weniger als heute.

Aber die Union wird das wieder blockieren, aus Angst, die Futtertröge zu verlieren.
15.02.2023 00:02 Uhr
Vermutlich habe ich mich zuwenig damit beschäftigt, um das zu verstehen.

Aber warum wird das nicht ganz einfach so gemacht, wie ich es vor Urzeiten in der Schule - zugegeben in Berlin (West) - gelernt habe?

Da haben sie uns erzählt, in Westdeutschland würden mit der Erststimme die Wahlkreisbewerber und damit die eine Hälfte der Bundestagsabgeordneten gewählt und mit der Zweitstimme die Kandidaten auf den Landeslisten und damit die andere Hälfte der Bundestagsabgeordneten. (Unsere Eltern durften damals nicht mitwählen. Die Abgeordneten für Berlin wählte das Abgeordnetenhaus.)

Auch, wenn jetzt Berliner und Sachsen usw. mitwählen dürfen, erscheint mir das als eine einfache und leicht verständliche Lösung. Dann gäbe es überhaupt keinen Grund für Überhang- oder Ausgleichsmandate und was es da noch so geben mag.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.02.2023 11:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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