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Fragenübersicht "Identitäre" in Österreich angeklagt - zu Recht?
1 - 20 / 31 Meinungen+20Ende
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14.05.2018 22:15 Uhr
Österreich wird seit 100 Jahren von Regimen beherrscht. Da muß man sich nicht wundern, wenn Kritiker mundtot gemacht werden. Wir kennen das von der brd zur Genüge.
14.05.2018 23:48 Uhr
Die Staatsanwaltschaft wird wohl Anhaltspunkte haben und sich diese Anklage nicht ausgedacht haben. Von daher wird diese Anklage auch rechtens sein.

Sollte sie nicht nagelfest sein, so werden sie wohl auch nicht halten und somit kann man hier dem Gericht vertrauen.
15.05.2018 02:53 Uhr
Wenn es genug Material zu einer Anklage gibt, soll und muss die auch erhoben werden. Die Anklage ist vollkommen legitim und auch rechtens. Zu klären ob und inwiefern es für eine Verurteilung genügt, ist Zweck des Verfahrens.

Interessant finde ich, wie immer wieder Gift und Galle gespuckt wird, weil Leute sich über dem Rechtsstaat glauben.

Dann aber auch das nächste Mal auf die Zunge beißen, statt von Anderen das Einhalten von Regeln zu fordern!
15.05.2018 03:17 Uhr
@Germanos

Was ich dich schon immer mal fragen wollte, wie kann es eigentlich sein, dass dein Account hier ist? Man bedenke, was man bestätigen muss, bevor man sich hier anmeldet.
15.05.2018 03:21 Uhr
Volksverhetzung ist ja quasi das Geschäftsmodell solcher rechtsextremen Bewegungen.
15.05.2018 07:35 Uhr
Tochigi: es stand nirgendwo, daß man Verbrechen von deutschen Regierungspolitikern stillschweigend hinzunehmen hat.
Hast Du etwa inzwischen eine entsprechende Ergänzungen vorgenommen? Das würde zu Dir passen.
15.05.2018 07:40 Uhr
@Germanos

Du lehnst diesen Staat, seine Verfassung und seine Institutionen ab. Oder täusche ich mich da?
15.05.2018 07:51 Uhr
Zitat:
Oder täusche ich mich da?



Wir lehnen jene Institutionen ab, die der Verfassung und den Gesetzten des Staates entgegen agieren.
Dieser Staat wurde von Verbrechern gekapert und nach ihren Vorstellungen umgebaut. Das Ergebnis ist, daß die brd heute weltweit der einzige Staat ist, der aktiv gegen sein eigenes Volk arbeitet. Nichtmal die ddr hat eine derart brutale Vernichtungspolitik gegenüber der eigenen Bevölkerung betrieben.

15.05.2018 07:54 Uhr
In Österreich gibt es seit der republik ganz ähnliche Tendenzen, nur ist die Vernichtung nicht ganz so brutal wie in der brd.
15.05.2018 08:15 Uhr
Zitat:
Von: Germanos

13.05.2018 22:02 Uhr

Nein, der Bundestag soll abgeschafft werden. Diese Einrichtung hat in den vergangenen Jahrzehnten keinerlei Unheil vom deutschen Volk abwenden können, sondern dessen Zerstörung wesentlich vorangetrieben.

Es ist an der Zeit, neue Wege zu gehen.


Das spricht wohl für sich.
15.05.2018 08:18 Uhr
Sollte man Germanos nicht mal langsam löschen. Seine ganze virtuelle Existenz ist gegen die FDGO gerichtet. Er betreibt Propaganda im Sinne eines Kampfes gegen bestehendes Recht und bestehende Ordnung. Wer so agiert hat hier nichts verloren. Kritik ist das Eine - aber seine Äußerungen sind derart verfassungsfeindlich, dass es eine Ohrfeige für sämtliche Regeln unseres Miteinanders wäre, ihn hier weiter seine Knallchargen-Rolle spielen zu lassen.
15.05.2018 08:23 Uhr
Zitat:
Sollte man Germanos nicht mal langsam löschen. Seine ganze virtuelle Existenz ist gegen die FDGO gerichtet.


In welchem Gesetz ist sie denn definiert, die FDGO? Das Grundgesetz muss reichen. Das sage ich schon seit Jahren, ganz unabhängig von Germanos. Mein User stimmt mir da zu. ;)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.05.2018 08:37 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.05.2018 08:25 Uhr
@Anteros
Auch "Germanos" hat das Recht, seine in aller Regel absurden Ansichten hier zu vertreten. Ich bin mir sicher, dass unsere Demokratie das problemlos aushält.

Wenn er gegen die Spielregeln verstößt, dann erst muss er sanktioniert werden. Aber eben auch erst dann.
15.05.2018 08:28 Uhr
Zitat:
@Anteros
Auch "Germanos" hat das Recht, seine in aller Regel absurden Ansichten hier zu vertreten. Ich bin mir sicher, dass unsere Demokratie das problemlos aushält.

Wenn er gegen die Spielregeln verstößt, dann erst muss er sanktioniert werden. Aber eben auch erst dann.


Ich spreche ihm (aufgrund unserer Regeln) eben das Recht ab, diesen Mist zu verbreiten. Genauso lehne ich die Holocaust-Leugnung als spielregelverletzend ab. Sofern er dazu dann erst groß die SG-Historie durchlaufen muss, ist mir aufgrund der Heftigkeit (in Summe seiner Beiträge) seiner Äußerungen zwar nicht schlüssig - aber dann mag es wohl so sein.
15.05.2018 08:30 Uhr
@Compadre

Die fdGO ist ganz klar definiert.

Der Bundesgesetzgeber hat die Definition des Bundesverfassungsgerichts als Legaldefinition in § 4 Absatz 2 BVerfSchG übernommen.

Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen:

a)
das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen,
b)
die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht,
c)
das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition,
d)
die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung,
e)
die Unabhängigkeit der Gerichte,
f)
der Ausschluß jeder Gewalt- und Willkürherrschaft und
g)
die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte.
15.05.2018 08:36 Uhr
.Tochigi, das BVerfSchG ist in etwa so verbindlich wie die Straßenverkehrsordnung. Von Verfassungsrang ist es jedenfalls weit entfernt.
15.05.2018 08:44 Uhr
@Compadre

Das ist Unsinn, was du da behauptest, allein den Unterschied zwischen Gesetz und Verordnung solltest du beherzigen. Die fdGO ist maßgeblich und wird als Begriff explizit in mehreren Artikeln des Grundgesetzes genannt (Art. 10 II, Art. 11 II, Art. 18, Art. 21 II, Art. 87a IV, Art. 73 und Art. 91 I). Der Begriff wurde vom Bundesverfassungsgericht 1952 präzisiert im Sinne des Art. 21 II GG.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.05.2018 08:49 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.05.2018 08:48 Uhr
Zitat:
@Compadre

Das ist Unsinn, was du da behauptest. Die fdGO ist maßgeblich und wird als Begriff explizit in mehreren Artikeln des Grundgesetzes genannt (Art. 10 II, Art. 11 II, Art. 18, Art. 21 II, Art. 87a IV, Art. 73 und Art. 91 I). Der Begriff wurde vom Bundesverfassungsgericht 1952 präzisiert im Sinne des Art. 21 II GG.


Wenn die FDGO ohne Inhalt im GG genannt ist, dann ist lediglich ein verbales Bekenntnis verfassungsrechtlich erforderlich. Das hat Germanos mit Anerkennung der AGB getan. Bevor ich mich mit irgendeinem Nebengesetz über eine Behörde, für die ich noch nicht mal arbeite, beschäftige, sollen die erstmal die Verstrickungen in den NSU aufklären. Bis dahin können die mich mit ihrem VerfSchGes.
15.05.2018 08:51 Uhr
@Compadre

Sorry, aber was du schreibst, ist fern jeder Rechtsauffassung und -praxis. Die fdGO ist eben nicht ohne Inhalt, auch wenn bestimmte Kreise das gerne so darstellen wollen.
15.05.2018 08:53 Uhr
Zitat:
@Compadre

Sorry, aber was du schreibst, ist fern jeder Rechtsauffassung und -praxis. Die fdGO ist eben nicht ohne Inhalt, auch wenn bestimmte Kreise das gerne so darstellen wollen.


Richtig. Sie hat einen Inhalt. Und der steht in einem Gesetz über ein Bundesamt. Da hätten sie es auch gleich in das Gesetz über das Amt für Denkmalpflege schreiben können. Es zeigt die "Relevanz", die der Gesetzgeber selbst diesen Inhalten zumisst.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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