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Anfang-56 - 10 / 15 Abstimmungen+5Ende
Abgelaufene Abstimmungen
Von:  rMS  09.05.2013 18:25 Uhr
[Mitgliederbefragung zu Basisdoliszit] Soll die per Redax-Verordnung eingeführte Regelung des Government Fun Package (GFP) bzgl. Regierungsverordnungen aufgehoben werden?
Begründung der Antragsteller für die Aufhebung der Redax-Verordnung:

Die Einführung einer erheblichen Kompetenzerweiterung der dol-Regierung (siehe Anlage) sollte intensiver diskutiert werden und auf eine breite demokratische Zustimmung stoßen. Die schnelle Einführung per Redax-Verordnung kommt diesem Anliegen nicht entgegen. Wir bezweifeln nicht das Recht der Betreiber, Reformen durchzuführen und letztendlich Entscheidungen zu treffen, glauben aber, dass möglichst vielen Dolern in dieser konkreten Frage die Möglichkeit und Zeit gegeben werden sollte, über einen wichtigen Teil von dol2day mitzuentscheiden und ihre Anregungen und ihre Kritik einzubringen.

Das schließt nicht aus, dass bei einer Mehrheit für die Aufhebung der Redax-Verordnung das vorgeschlagene Instrument der Regierungsverordnungen danach durch ein regelkonformes Doliszit eingeführt werden kann.

Anlage:

Die durch Basisdoliszit aufzuhebende Passage aus dem dol2day-Gesetzbuch - Leitfaden Regierung - lautet:

"Als Organ der Exekutive kann die Regierung Verordnungen erlassen, die die Änderung dieses Gesetzbuches zum Gegenstand haben. Eine Verordnung muss sich auf die Abänderung, Entfernung oder Hinzufügung einer einzigen Seite des Gesetzbuches beschränken und gilt als erlassen, sobald ihr Text an den Redaktionsaccount übermittelt, der Empfang von zwei Redakteuren per dol-Mail bestätigt und die Verordnung daraufhin im Wortlaut via Communityrundmail verkündet worden ist. Eine erlassene Verordnung tritt nach Ablauf von zwei Wochen in Kraft, sofern binnen dieser Frist weder die Redaktion ein Veto eingelegt noch die Community per Doliszit die Aufhebung selbiger Verordnung beschlossen hat. Die Regierung kann nicht mehr als eine Verordnung gleichzeitig erlassen, zudem darf auf eine erlassene Verordnung frühestens nach 14 Tagen die nächste folgen. Wird ein Basisdoliszit angestrengt, das einzig und explizit die Aufhebung einer noch nicht in Kraft getretenen Verordnung zum Gegenstand hat, entfallen der Prüfungsanspruch der Regierung sowie die übliche Mitgliederbefragung, sodass das Doliszit unmittelbar nach Erreichen des notwendigen Unterstützerquorums gestartet wird. Die Leitfäden "Regierung" und "Wahlen" sind durch Verordnungen unberührbar."

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Diese Mitgliederbefragung ersetzt (seit dem Doliszit vom 03.12.2012) die frühere Diskussion im KAF und dauert 7 Tage, also bis 16.05.13, ca. 18 Uhr.
Das anschließende Basisdoliszit dauert dann ebenfalls 7 Tage.
 Ich werde voraussichtlich für dieses Basisdoliszit stimmen.45,8%  (22)
 Ich werde voraussichtlich gegen dieses Basisdoliszit stimmen.33,3%  (16)
 Ich habe mich noch nicht entschieden.20,8%  (10)
 
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Von:  @Info  10.04.2013 10:05 Uhr
[Mitgliederbefragung zu geplantem Doliszit] Stimmst du der Änderung der Regeln zum Schiedsgericht zu?
Die Regeln zum Schiedsgericht, wie sie im Dol-Gesetzbuch zu finden sind (http://www.dol2day.com/index.php3?position=8500&gesetz_id=14), sollen geändert werden. Die Erklärungen auf der Seite des Schiedsgerichts werden entsprechend angepasst.

Die Änderungen umfassen im wesentlichen:
1) Änderung der Verfahrensfristen,
2) optionale Begründung der Juroren,
3) optionale Nachfrage der Juroren an die/den Angeklagte/n,
4) optionale Antwort der/des Angeklagten auf die Nachfrage der Juroren,
5) Änderung des Urteils im Verfahrensverlauf, d.h. Juroren können ihr Urteil noch abändern, solange das Verfahren läuft,
6) Auswahl eines Anklagepunkts durch den Anzeigenden,
7) Reduzierung der Strafalternativen, abhängig vom Anklagepunkt.


Die Änderungen umfassen nur den ersten Abschnitt "Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab?", der Abschnitt "Anmerkungen" bleibt unverändert.

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Neuer Passus (Änderungen fett hervorgehoben):

Wie läuft ein Verfahren in Zukunft ab?

Jeder kann eine Anzeige stellen über ein Formular auf der Schiedsgerichtsseite. Dort trägt er den Namen desjenigen ein, gegen den sich die Anzeige richtet sowie ein Zitat des beanstandeten Verhaltens und eine Erklärung, was an diesem Verhalten nicht in Ordnung ist aus seiner Sicht, ggf. noch Links zu den entsprechenden Seiten.
Bei Erstellung der Anzeige wählt der Anzeigende mittels Radiobuttons einen Anklagepunkt aus:
a) Spam
b) Beleidigung, Mobbing
c) Verstoss gegen die Doliquette
d) Verstoss gegen FDGO
e) anderer Anklagepunkt


Nun ruht die Anzeige bis Mitternacht des nächsten Tages, währenddessen haben die SG-Kontrolleure und die Redaktion die Möglichkeit die eingegangenen Anzeigen durchzusehen und ggf. doppelte Anzeigen oder Unsinnsanzeigen aus dem Pool zu nehmen, wobei der Anzeigende darüber informiert wird.

Nach Ablauf der Frist bekommt der Angezeigte eine Benachrichtigung mit dem Anzeigentext und hat nun 24 Stunden Zeit eine Stellungnahme dazu abzugeben (mit Zeichenlimit). Falls er während dieser Zeit nicht online geht wartet das Verfahren noch bis Mitternacht nach seinem ersten Login.

Nach Eingang der Stellungnahme bzw. Ablauf der Frist werden nun 30 Doler ausgewählt und angeschrieben, die in diesem Fall abstimmen dürfen. Die Auswahl erfolgt nach dem Zufallsprinzip aus einem Pool von Dolern, die gewisse Mindestanforderungen (z.B. Zeitpunkt des letzten Logins, Onlineminuten, laufende Verwarnungen) erfüllen.

Sie haben nun 48 Stunden Zeit, die Äußerung nach ihrem Gerechtigkeitsempfinden und nach bestem Wissen und Gewissen zu bewerten.
Sie können eine Nachfrage an den Angeklagten richten. Der Angeklagte kann auf jede Nachfrage antworten.

Die Juroren können während des Verfahrens ihr Urteil jederzeit auswählen. Bei einer Nachfrage, können sie ihr Urteil nachträglich ändern. Die Juroren können ihr Urteil begründen (mit Zeichenlimit).

Als Auswahlmöglichkeiten gibt es grundsätzlich
Freispruch,
Verwarnung,
1-4 Wochen Zeitsperre
und permanente Sperre.

Nach Ablauf der Frist wird wiederum 24 Stunden abgewartet, in denen die Gremiumskontrolleure prüfen können ob es zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Danach wird das Verfahren beendet, das Ergebnis entscheidet die Mehrheit nach dem bisherigen Modus. Bei einem Ergebnis bis 2 Wochen Zeitsperre wird es sofort umgesetzt, bei allem darüber nach Zustimmung durch die Redaktion.

-----------

Zusätzlich werden folgende Übergangsbestimmungen aufgenommen:

Ãœbergangsbestimmungen:
a) Die Auswahlmöglichkeiten der Anklagepunkte werden flexibel durch die Redaktion festgesetzt. Die in diesem Änderungsvorschlag enthaltenen Möglichkeiten stellen eine Leitlinie dar.
b) Die Festlegung der Strafalternativen für die Anklagepunkte wird flexibel durch die Redaktion festgelegt und evtl. durch ein Doliszit bestätigt. In diesem Änderungsvorschlag sind noch keine Strafalternativen festgelegt, da die Anklagepunkte noch durch die Redaktion definiert werden müssen.
(Beispiel: Freispruch ist immer möglich, für Spam sind möglich Verwarnung, 1 Woche, 2 Wochen, für Beleidigung ist möglich Verwarnung bis zu 4 Wochen, für Verstösse gegen FDGO ist möglich Verwarnung bis permanente Sperre usw.usf.)

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Diese Mitgliederbefragung ersetzt (seit dem Doliszit vom 03.12.2012 die frühere Diskussion im KAF und dauert 7 Tage, also bis 17.04.13, ca. 10 Uhr.
Das anschließende Doliszit dauert dann ebenfalls 7 Tage, also bis 24.04.13.
Da
 Ja, ich stimme dem zu. 62,0%  (31)
 Nein, ich lehne das ab.20,0%  (10)
 Das ist mir egal.14,0%  (7)
 Kein Interesse.4,0%  (2)
 
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Von:  @Info  23.03.2013 16:41 Uhr
[Mitgliederbefragung] Soll für die Jury-Mitglieder im Schiedsgericht die Möglichkeit oder Pflicht zur Urteils-Begründung eingeführt werden?
In den letzten Jahren kam es immer wieder einmal zu doch eher unverständlichen Schiedsgericht-Urteilen und die Einführung der Möglichkeit oder gar Pflicht zur Urteilsbegründung würde da möglicherweise mehr Transparenz schaffen.

Die Idee zu dieser Mitgliederbefragung geht auf Bimbiss und einige andere doler/innen zurück.
 Ja, eine verpflichtende Begründung wäre gut.36,4%  (20)
 Ja, die Möglichkeit zur Begründung wäre gut.41,8%  (23)
 Nein, es sollte so bleiben wie es ist.16,4%  (9)
 Mir ist das egal.5,5%  (3)
 
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Von:  @Info  20.03.2013 13:22 Uhr
[Mitgliederbefragung] Sollte das Spielelement "Battle of Parties (BoP)" reformiert werden?
Die BoP´s belebten früher häufig die Diskussionen in den verschiedenen Parteien und in dol2day insgesamt, sind aber in den letzten Monaten quasi eingeschlafen.

Nun gibt es seitens einiger doler verschiedene Reformvorschläge.
So schlug beispielsweise Bimbiss vor, dass man auch die Regierung zu einem BoP herausfordern können sollte und SBF_ schlug "eine Art automatisierte BoP, die in regelmägen Abständen tagespolitische Themen behandelt, mit den entsprechenden Stellungnahmen einzelner Parteien" vor.

Beides sind jedoch nur Beispiele und in dieser Mitgliederbefragung geht es deshalb erst einmal darum, ob dieses Spielelement generell reformiert werden sollte.

[Danke an Bimbiss und SBF_ für die Anregungen!]
 Ja, das sollte geschehen.54,0%  (27)
 Nein, das sollte nicht geschehen.14,0%  (7)
 Das ist mir egal / Kein Interesse.32,0%  (16)
 
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Von:  @Info  16.03.2013 17:50 Uhr
[Mitgliederbefragung] Sollte ein Bimbes-System entwickelt werden, das nur noch konstruktives Verhalten belohnt und bei dem die Bimbes sinnvoll eingesetzt werden können?
Durch die letzten Bimbesreformen wurden zwar das Stellen von Umfragen und das aktive Mitdiskutieren stärker belohnt wie bisher, gleichzeitig wurde aber nicht verhindert, dass man, indem man z.B. alles ablehnend durch dol2day zieht, ebenfalls Bimbes sammeln kann.
Des weiteren gibt es nach wie vor keine Möglichkeit, die gesammelten Bimbes sinnvoll einzusetzen, während es beispielsweise mit der "Level Up"- und dem "Power Up"-Idee (siehe Dolex) Vorschläge für eine sinnvolle Verwendung der Bimbes gibt.

Auch diese Mitgliederbefragung beruht auf den Vorschlägen verschiedener doler/innen.
 Ja, das fände ich gut.68,5%  (37)
 Nein, das fände ich schlecht.31,5%  (17)
 
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