Hinweis für Gäste
Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein.
Hier geht es zur Anmeldung.
Noch kein Mitglied? Starte hier!.
Fragenübersicht Hätte die Weimarer Verfassung in der Bundesrepublik funktionieren können?
1 - 16 / 16 Meinungen
30.01.2018 10:18 Uhr
Ich habe mal gelesen, daß die Verfassung ansich nicht schlecht war und jede Verfassung lässt sich aushebeln, wenn man es darauf anlegt.
30.01.2018 12:32 Uhr
Ich behaupte einfach mal, dass die Weimarer Verfassung heute keine gute Basis für das Funktionieren des Staates bedeutet hätte, denn die Väter des Grundgesetzes haben sich ja nicht grundlos von jener Verfassung getrennt und neue Regeln in den Artikeln des Grundgesetzes formuliert.
Einen Beweis wird man kaum führen können, denn die Weimarer Verfassung ist außer Kraft, niemand wird deren Regeln heute anwenden, außer, dass sie in Teilen auch im Grundgesetz zu finden sind.
30.01.2018 16:45 Uhr
Schade, daß es da heute keinen tieferen Einstieg in diese Diskussion gab. Gibt es einen Verfassungsgeschichtler hier, der ein paar gute Einstiege liefern kann?
30.01.2018 18:36 Uhr
Zitat:
Gibt es einen Verfassungsgeschichtler hier, der ein paar gute Einstiege liefern kann?

Vermutlich nicht. ;)

Der Hintergrundlink zur Weimarer_Verfassung enthält aber einen Abschnitt, der die Unterschiede zwischen beiden Verfassungen ganz gut skizziert.
30.01.2018 18:42 Uhr
Die Weimarer Verfassung ist ja teilweise noch Bestandteil des Grundgesetzes, was viele nicht wissen.

Aber zur Frage: Ich glaube, dass am Anfang der BRD gar nicht die Verfassung wichtig war, sondern dass fremde Mächte (vor allem die USA) ihr Auge darauf hatten, dass sich gefährliche Entwicklungen nicht wiederholen können. Anders gesagt: Man hätte die WRV weiter gelten lassen können, es wäre ohnehin nicht soweit gekommen, dass man sie nochmal aushöhlt.

Die Väter des GG haben allerdings die richtigen Lehren gezogen, nicht umsonst gilt das deutsche Grundgesetz als weltweit vorbildlich.
30.01.2018 19:18 Uhr
Der starke Präsident, das schwache Parlament, die schwachen Regierungen und die Notverordnungen haben den Boden für die Diktatur bereitet.

So ein Konstrukt funktioniert nur, solange der Präsident sich seiner Verantwortung bewusst ist. Ebert war das. Hindenburg nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.01.2018 19:24 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.01.2018 19:58 Uhr
Zitat:
So ein Konstrukt funktioniert nur, solange der Präsident sich seiner Verantwortung bewusst ist.


In Österreich scheint die Verfassung dem Präsidenten auch sehr viel Macht zu geben, die von den bisherigen Amtsinhabern nicht genutzt wurde.

Wenn Hofer aber ankündigt, dass man sich wundern werde, was ein Präsident alles darf, dann sollte das allen Demokraten eine Warnung sein.
30.01.2018 20:08 Uhr
Zitat:
In Österreich scheint die Verfassung dem Präsidenten auch sehr viel Macht zu geben, die von den bisherigen Amtsinhabern nicht genutzt wurde.

Ja, die österreichische Bundesverfassung wurde 1929 novelliert und der Bundespräsident wurde deutlich gestärkt. Die Weimarer Verfassung war Vorbild.
30.01.2018 21:48 Uhr
ja, natürlich, in der Bundesrepublik wird alles funktionalisiert, die Menschen, das Bundeverfassungsgericht, der Rechtsstaat, alles hat den Machthabern zu dienen
30.01.2018 21:54 Uhr
Zitat:
ja, natürlich, in der Bundesrepublik wird alles funktionalisiert, die Menschen, das Bundeverfassungsgericht, der Rechtsstaat, alles hat den Machthabern zu dienen

Ich lehne mich jetzt mal aus dem Fenster und behaupte, dass du ein wenig am Kern der Frage vorbeigezielt hast. ;)
31.01.2018 08:38 Uhr
Zitat:
So ein Konstrukt funktioniert nur, solange der Präsident sich seiner Verantwortung bewusst ist. Ebert war das.


genau, bereits Ebert hat die Interessen des deutschen Volkes an fremde Mächte verraten. Hat dem Volke unermeßliche Schulden aufgebrummt. Darin hat die dt. Sozialdemokratie bis zum heutigen Tage Kontinuität.
31.01.2018 14:33 Uhr
Derzeit hätten wir mit der Weimarer Verfassung Probleme. Das GG ist stabiler bei einer Minderheitenregierung. Kanzlerrücktritte und häufige Neuwahlen haben die Weimarar Republik zerstört.
31.01.2018 14:38 Uhr
Zumindest einen Vorteil hatte die alte Verfassung. Die Zahl der Mitglieder war von der Wahlbeteiligung abhängig. Könnte man sich heute manchmal wünschen.
31.01.2018 20:22 Uhr
Zitat:
So ein Konstrukt funktioniert nur, solange der Präsident sich seiner Verantwortung bewusst ist. Ebert war das. Hindenburg nicht.


Hindenburg war sich ebenso wie Ebert seiner Verantwortung gegenüber dem Staat und der Nation bewusst, er zog nur die falschen Schlüsse und hatte die schlechteren Berater. Hier zeigte sich einer der Fehler der WRV: Hüter der Verfassung war der Reichspräsident selbst. Man hatte ihn anstelle des Kaisers gesetzt und sogar mit deutlich mehr Machtbefugnissen ausgestattet, als selbst der Kaiser vor ihm hatte.

Daher wurde bei der Gestaltung des GG der richtige Schluss gezogen, das Amt des Staatsoberhaupts (Bundespräsident) zu entmachten, seine verfassungsmäßige Legitimation zu schwächen (Wahl durch die Bundesversammlung und nicht mehr durch das Volk) sowie - am wichtigsten - die Übertragung der Rolle des Hüters der Verfassung an die Judikative durch Implementierung des Bundesverfassungsgerichts.

Darüber hinaus sieht das GG vor, dass der Kanzler durch das Parlament nicht gestürzt werden kann ohne dass ein Nachfolger gewählt werden muss (konstruktives Misstrauensvotum). Gerade dies ist ein genialer Verfassungsgedanke.

Unterm Strich kann man festhalten, dass das GG das Ergebnis eines Lernprozesses ist, der sich aufgrund des Scheiterns der WRV und der nachfolgenden Diktatur ergeben hat.
31.01.2018 21:22 Uhr
Zitat:
Oder wären auch die Artikel der alten Verfassung nach 1945 mit solchem Leben gefüllt und derart verteidigt worden, dass die Bundesrepublik genauso demokratisch geworden wäre, wie sie es heute ist?

Das ist ja geradezu zynisch, wo wir gerade vier Jahre einen führerhörigen Bundestag erlebt haben. Vermutlich funktionierte die BRD bisher deswegen stabiler als die Weimarer Republik, gerade weil sie weniger demokratisch ist, keinen direkt gewählten Hauptentscheidungsträger zulässt, Meinungsverbrechen im Strafrecht verankert hat etc.
31.01.2018 21:55 Uhr
Zitat:
keinen direkt gewählten Hauptentscheidungsträger zulässt,


Darin unterscheidet sich übrigens das GG nicht von der WRV, denn beide Verfassungen kennen keine Direktwahl des Regierungschefs.

Zitat:
gerade weil sie weniger demokratisch ist


Es gibt weniger partizipative Elemente im GG, klar. Was aber die durch das GG normierte politische Kultur von der Kultur der Weimarer Zeit unterscheidet ist gerade ein Mehr an demokratischem Bewusstsein. Hieraus folgt auch der Wille, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik zu verteidigen.

Des Weiteren hat das Bundesverfassungsgericht schon in den 50er Jahren geurteilt, dass die Grundrechte aus Artikel 1 bis 19 die Rechtsordnung der Bundesrepublik prägen ("Lüth-Urteil"). Vergleichbares hat es für die WRV nie gegeben (wer hätte es zwischen 1919 und 1933 auch festlegen sollen?).

Zitat:
Meinungsverbrechen im Strafrecht verankertt


Das ist Quatsch und wird durch Wiederholung bestenfalls Quätscher.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 31.01.2018 22:01 Uhr. Frühere Versionen ansehen
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
Fragenübersicht
1 - 16 / 16 Meinungen