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Abgelaufene Abstimmungen
Von:  Adieu  07.08.2023 12:17 Uhr
Hast Du ein schlechtes Gewissen, wenn Du weißt ein Doler hat sich wegen Dir hier zurückgezogen?
Vor kurzem las ich, wie ein Doler ein paar Doler nannte und meinte, sie wären der Grund für seine Inaktivität.
 Ja4,3%  (1)
 Ja, nur wenn mir das nicht als blöde Ausrede erscheint13,0%  (3)
 Nein21,7%  (5)
 In Teilen8,7%  (2)
 Diskussion 17,4%  (4)
 Bimbes34,8%  (8)
 
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Von:  rainbow  06.08.2023 22:13 Uhr
Steht :infrarot: vor dem Aus?
Siehe Profil
 Ja18,2%  (4)
 Nein77,3%  (17)
 Ja4,5%  (1)
 
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Von:  Adieu  06.08.2023 17:32 Uhr
Sollte man für so eine SG-Begründung gesperrt werden?
"Wenn du uns verarschst, reisse ich dir deine Eier ab und schieb sie dir hinten rein. Wenn du das nächste mal kackst, scheisst du alles auf deine Eier, kapiert."

http://www.dol2day.com/grem/verfahren.php?verfahren_id=544
 Ja36,8%  (7)
 Nein36,8%  (7)
 Weiß nicht 5,3%  (1)
 Diskussion 5,3%  (1)
 Bimbes15,8%  (3)
 
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Von:  rainbow  05.08.2023 10:11 Uhr
Misst Harzhexe mit zweierlei Maß?
Im SG-Verfahren gegen :infrarot: bezeichnet Harzhexe den Vorwurf der Beleidigung als "Kindergarten!" (Zitat mit obligatorischem Ausrufezeichen). Dabei hatte sie stets die Beleidigungen des Herberts scharf verurteilt.
 Ja, und das ist einer der größten SKANDALE der Menschheitsgeschichte!25,0%  (4)
 Nein, das Verhältnis zwischen H&H ist ein SPEZIALFALL!0,0%  (0)
 Nicht nur Harzhexe misst mit zweierlei Maß.25,0%  (4)
 Diskussion18,8%  (3)
 BIMBES!31,3%  (5)
 
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Von:  A. Melnyk  04.08.2023 19:04 Uhr
Kennst du die Regeln, die hier bei dol2day für Zitate gelten?
Hier sind sie:

Das vollständige Zitieren eines fremden Werkes ist nur unter erhöhten Anforderungen erlaubt. So ist die vollständige Übernahme fremder Werke als sog. wissenschaftliches Großzitat in wissenschaftlichen Werken erlaubt, sofern dies zur Erläuterung des Inhalts dient (§ 51 S. 2 Nr. 1 UrhG). Das Zitat muss also zur Stützung eigener Gedankengänge, zur Auseinandersetzung oder zum Refe­ren­zieren und Kombinieren von Aussagen dienen.
https://t1p.de/66skg
Dort, und nur dort ist eine vollständige Übernahme gestattet.

Für dol gilt:
Kleinzitat
Zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken ist das sog. Kleinzitat zulässig. Man geht von einem Kleinzitat aus, wenn einzelne Stellen eines Werkes in ein eigenes Werk übernommen werden. Es wird also immer nur ein Auszug aus einem Gesamtwerk gestattet. Ferner darf das Zitat nur Teil eines anderen selbstständigen Werkes sein. Die Übernahme eines ganzen Gedichtes oder eines ganzen Zeitungsartikels ist demnach auch nicht von § 51 UrhG umfasst.
https://www.obladen-gaessler.de/zitieren-im-internet-ist-erlaubt-wird-abgemahnt/
 Ja18,8%  (3)
 Nein12,5%  (2)
 Neutral12,5%  (2)
 Diskussion, Enthaltung, keine Meinung, andere Meinung, egal56,3%  (9)
 
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