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Willkommen in der Initiative

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Moin an alle,

die Ihr an Schleswig-Holsteins Landespolitik interessiert seid, wenn Ihr Schleswig-Holsteiner seid, seid Ihr herzlich dazu eingeladen dieser Initiative beizutreten. Sie soll dazu dienen sich parteiübergreifend über Landespolitik auszutauschen. Wenn Ihr nicht aus Schleswig-Holstein kommt macht nichts, schaut doch im offenen Forum vorbei und schreibt dort was Ihr denkt, denn für Anregungen aus dem Süden der Republik sind wir immer offen.

against_me, MoritzA




Ergebniss der Landtagswahl vom 20.02.2005

Links: www.sh-landtag.de (alles wichtige aus dem Landtag)


In Kürze - die Geschichte des Landes Schleswig-Holstein
Erstmals im Jahre 811 wurde die Eider als Grenzfluß zwischen dem dänischen und dem fränkischen (später deutschen) Gebiet vereinbart. Im nördlichen Teil wurden seit dem 12. Jahrhundert vom dänischen Königshaus regelmäßig jüngere Söhne als Herzöge von Südjütland mit Sitz in Schleswig eingesetzt, um sie so zu versorgen und damit die vorher stets eintretenden Thronfolgekriege zu verhindern. 150 Jahre später war die Herzogswürde in Schleswig innerhalb einer solchen königlichen Nebenlinie erblich geworden, deren letzter Herzog 1375 starb.

Im südlichen Teil, "Nordalbingen" genannt (das Gebiet nördlich der Elbe), wurde 1110 ein Graf Adolf I. von Schaumburg (im heutigen Niedersachsen) vom zuständigen Herzog von Sachsen als Graf von Holstein und Stormarn eingesetzt. Diese Schauenburgischen Grafen wurden in den folgenden Jahrhunderten zwar kurzzeitig vertrieben (so 1138-42 und 1201-24) und teilten sich ab 1241 in etliche Nebenlinien - dennoch konnten sie ihre Macht so festigen, daß sie 1375 das Erbe ihres nördlichen Nachbarn antreten konnten: Schleswig und Holstein waren vereint.

1459 starb der letzte schaumburgische Herzog von Schleswig und Graf von Holstein (vgl. jedoch unten Pinneberg). Sein Nachfolger wurde der Sohn seiner Schwester: Christian, Graf von Oldenburg und Delmenhorst, der schon 1448 vom dänischen Reichsrat zum König von Dänemark gewählt worden war (einschließlich Norwegens; im Rahmen der Kalmarer Union war er außerdem noch König von Schweden). Die Herzogtümer Schleswig und Holstein (letzteres wurde 1474 in diesen Rang erhoben) ließen es sich von ihrem neuen Herrscher im "Freiheitsbrief von Ripen" von 1460 schriftlich geben, daß sie innerhalb dieses Machtblocks ihre Eigenständigkeit und rechtliche Autonomie bewahren durften und "dat se bliven tosamende up ewich ungedelt". Nur staatsrechtlich betrachtet blieb der Unterschied, daß Schleswig ein dänisches Herzogtum war, das der König an sich selbst verlieh, während Holstein vom deutschen Kaiser an den dänischen König verliehen wurde. Wichtig wurde das erst 1848 und '64.


Ripener Freiheitsbrief

Die dänischen Könige aus dem Oldenburger Haus teilten ab 1490 Schleswig-Holstein mit ihren jüngeren Brüdern; am folgenreichsten war die zweite Teilung 1544: ein jüngerer Bruder des Königs begründete die Nebenlinie Gottorp, die so stark wurde, daß sie sich 1658/60 ihren Landesteil vom König als souveränes Eigentum anerkennen ließ, das kein dänisches Lehen mehr sei. Im Nordischen Krieg stellte sich Gottorp gegen seine dänischen Verwandten, verlor 1721 den Krieg und auch seinen Anteil an Schleswig. Sein Anteil an Holstein wurde erst 1773 mit dem dänischen Teil wiedervereinigt (vgl. unten Dithmarschen und Fürstbistum Lübeck).

Auch der nachfolgende König teilte seinen verbleibenden Anteil an Schleswig-Holstein mit einem jüngeren Bruder, so entstand 1564 die Linie Sonderburg. Weil die Stände Schleswig-Holsteins jedoch nicht um ihre Zustimmung gebeten worden waren, verweigerten sie dieser Linie die Anerkennung als regierenden Herren. Als adlige Grundbesitzer gab es sie weiterhin, nach 1622 auf fünf Linien aufgeteilt. Selbst einige dieser Teilherrschaften wurden abermals geteilt. Hier dauerte es bis 1761, bis alle Besitzungen in Schleswig-Holstein aus der dritten Teilung wieder an die dänische Krone zurückfielen.

Nach 1800 entstand im dänischen Patriotismus die Forderung, das dänische Herzogtum Schleswig enger an das Mutterland zu binden. Dagegen erhob sich 1848 nicht nur die Bevölkerung Schleswig- Holsteins, auch der Deutsche Bund griff ein, denn mit einer solchen Regelung wären auch die Interessen des deutschen Herzogtums Holstein berührt worden. Drei Jahre lang stand Schleswig- Holstein unter Statthalterschaft, bis 1851 die dänische Regierung bereit war, zu den alten Zuständen zurückzukehren. 1864 setzte der frisch gekrönte König eine neue Verfassung in Kraft, die Schleswig in Dänemark einzubinden suchte; wieder griff der Deutsche Bund ein. Im dänisch-deutschen Krieg besetzten deutsche Bundestruppen die beiden Herzogtümer: Holstein wurde von Österreichern verwaltet, Schleswig von Preußen. Während dieser Zeit brach 1866 der Deutsche Krieg zwischen diesen beiden Mächten um die Vormachtstellung in Deutschland aus: Österreich verlor, und auch Holstein ging in preußische Hände über. 1867 wurde Schleswig-Holstein zur Provinz des Königreichs Preußen erklärt. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde 1920 durch eine Volksabstimmung der Nordteil Schleswigs an Dänemark abgetreten; nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Provinz 1946 zum selbständigen Land Schleswig-Holstein.

Jörg Krüger

Wer weiter lesen will...
Quelle: http://www.genealogienetz.de/reg/SCN/geschichte-d.html