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Befürwortest du die Einführung von Schlichtungen im Schiedsgericht? |
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06.01.2014 01:48 Uhr |
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Mittlerweile ist es doch schon so, das die SOPO entscheiden, das bei einem kleinen Vertoß gegen die Doliquette ein Verfahren nicht eröffnet wird |
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06.01.2014 01:51 Uhr |
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Stimmt eisenzeitlich das Gerücht, das mitterlerweile ein einzelnes Mitglied der SOKOs über Verfahrenseröffnung entscheiden kann? Eine Mehrheitssuche über Verfahreneröffnungen findet in der Ini SOKO nicht mehr statt |
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06.01.2014 10:20 Uhr |
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Wie wäre es, wenn man das folgendermaßen umsetzt:
Wenn jemand eine Anzeige schreibt, kann man mit einem Häkchen wählen, ob man eine Schlichtung wünscht.
Die SOKO überprüft die Anzeige auf die Einhaltung der formalen Kriterien. (Ich bin eher dagegen, dass die SOKO prüft, ob eine Schlichtung sinnvoll ist.)
Der Angezeigte darf sich entscheiden, ob er eine Schlichtung will oder nicht.
Wenn nicht, geht die Anzeige an das Schiedsgericht. Wenn der Angezeigte mit der Schlichtung einverstanden ist, wird diese eingeleitet. Hier müßte noch definiert werden, wie man die Schlichtung am besten durchführt.
Wenn die Schlichtung innerhalb einer Frist (z.B. zwei oder vier Wochen) erfolgreich war, kommt die Anzeige zur Abstimmung vor das Schiedsgericht.
Die Schlichtung wäre dann eine Möglichkeit, sich erstmal unabhängig vom Schiedsgericht zu einigen. Die formalen Kriterien für eine Anzeige müßten aber weiterhin eingehalten werden. |
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06.01.2014 11:15 Uhr |
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Ich verstehe jetzt nicht so ganz den Unterschied zum Regierungsvorschlag? |
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06.01.2014 12:11 Uhr |
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Und warum ich eine Ablehnung für eine Frage bekomme noch weniger.. was soll mir das sagen? |
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06.01.2014 16:57 Uhr |
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Der Doliszitprozess zur Schiedsgerichtsreform wurde jetzt mit der Diskussion im zentralen Forum eingeleitet.
Der Gesetzentwurf der Regierung liegt dort vor und kann im Lauf der Diskussion abgeändert werden, wenn das gewünscht ist; wir bitten um zahlreiches Feedback in der Agora. |
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07.01.2014 12:23 Uhr |
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Zitat:Die Soko prüft wie bisher, ob die Anzeige formalen Kriterien entspricht.
Das soll auch künftig so sein, im Doliszitentwurf steht daher:
Zitat:Schlichtungen sind für den Fall zuzulassen, dass sich das vom Anzeigenden beanstandete Verhalten des Angezeigten gegen den Anzeigenden selbst richtete. |
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07.01.2014 14:05 Uhr |
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Aber die offizielle Stelle (SOKO) muss ja das Verfahren für die Schlichtung zurückstellen. ;) |
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08.01.2014 15:10 Uhr |
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Nein, das passiert automatisch, wenn sowohl der Angezeigte als auch der Anzeiger auf den entsprechenden Knopf gedrückt haben. |
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08.01.2014 22:04 Uhr |
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Also die Kritit zu der Reform ist entweder
Dass es mehr bürokratischen Aufwand bedeutet und bei so wenig Spielern wenig nutzt.
Dagegen lässt sich einwenden dass der bürokratische Aufwand relativ gering ist wenn man unserem Vorschlag folgt. Warscheinblich wird es eine Ini Schlichtung und einen Button bei der Anzeierstellung geben. Zusätzlich eine Gestzesänderung beim im Bereich des SG Verfahrens die aufgrund des veralteten Gesetzestextes sowieso überfällig war.
Zudem wollen wir hier vielleicht auch mal wieder mehr Leute werden in der nächsten Zeit wobei ich das gefühl habe dass sich einige in der Inaktivität hier geradezu suhlen und gar nichts daran ändern wollen.
Andererseits wird hier kritisiert
dass die Schlichter zu einer nur der Redax gegenüber verantwortlichen Sonderinstanz werden könnte.
Die Schlichter haben allerdings kaum Einfluss auf das Spiel schon alleine weil sie nur in bestimmten verfahren eingeschaltet werden. Zudem können sie nur zwischen den Partein vermitteln und haben mit dem eigentlichen verfahren nur sehr wenig zu tun.
Deswegen erstaunt es mich doch ein klein wenig dass teilweisedie selben Leute die die sich über die Unsinnigkeit der Maßnahme beschweren auch noch die fehlende Kontrollierbarkeit der Schlichter bemängeln.
Ich sehe in der Maßnahme die Möglichkeit unnötige Konflikte und Verfahren zu vermeiden aber egal was man vorschlägt ein guter Teil wird hier warscheinlicj immer aufspringen und schreie " ach ich weiß nicht hier ist so wenig los , lassen wir besser alles beim alten " |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 09.01.2014 00:12 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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09.01.2014 10:47 Uhr |
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Nehmen wir an, jemand möchte eine Schlichtung bei einer Anzeige wegen Volksverhetzung. Warum sollte das nicht möglich sein? |
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24.01.2014 18:58 Uhr |
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Lieber Sine
Im Wortverdrehen, stehst Du so manchem in der BA nicht nach. Zur Disposition stellen heisst - zur Disposition durch die Regierungsmannschaft. Es gab nicht mal eine längere Diskussion - ihr warft mich stante pede aus der Position.
Wenn jemand etwas zur Disposition stellt, dann besteht schließlich auch die Möglichkeit ihm den Rücken zu stärken. Stattdessen seid ihr - insbesondere Du, sine - völlig geistlos auf den BA-Zug aufgesprungen
Herzlichen Glückwunsch!
Dann auch noch ständig zu behaupten, es wäre nicht so, setzt dem Ganzen die Krone auf. Sowas lässt die Galle in mir aufsteigen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.01.2014 19:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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24.01.2014 19:43 Uhr |
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Wenn ein Amt zur Disposition gestellt wird und Rücktritt drübersteht, muss man dafür sorgen, dass die Funktion besetzt bleibt, damit es weitergeht. Deshalb hatte Cyriakus das Ressort "bis auf Weiteres" übernommen. Du warst aber weiterhin Mitglied der Kabinetts-Ini und alles. Wenn du gewollt hättest, dass das Amt nicht zwecks Produktivität neu besetzt wird, hättest du es gar nicht zur Disposition stellen müssen... |
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Volk, Sonstige |
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