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Fragenübersicht BVerfG: "Ugah, Ugah"-Ruf ist menschenverachtend und genießt nicht den Schutz der Meinungsfreiheit - Kündigung deshalb verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (siehe Hintergrund). Wie bewertest du das Urteil?
1 - 8 / 8 Meinungen
25.11.2020 14:39 Uhr
Das ist ein sehr gutes und hoffentlich richtungsweisendes Urteil.
25.11.2020 14:43 Uhr
Verfassungsrechtlich halte ich dieses Urteil für folgerichtig, auch außerrechtlich für völlig angemessen.

Offenkundig rassistische Beleidigungen sollten nicht auf den Schild einer schützenswerten Meinung gestellt werden.
25.11.2020 18:12 Uhr
Nur in Verbindung damit, dass der Beklagte bereits vorher einschlägig aufgefallen war und sein Verhalten nicht geändert hat, finde ich das Urteil eher positiv. Ansonsten fände ich es übertrieben jemanden zu entlassen, weil er einmal die Nerven verloren hat und sich zu einer beleidigenden Lautäußerung hat hinreißen lassen.
25.11.2020 18:35 Uhr
Ich begrüße die Klarstellung des Bundeseverfassungsgerichts in dieser Frage und bin jetzt gespannt auf die nächste rechte Demonstration, die hoffentlich zügig aufgelöst wird, sobald die hetzerischen Plakate entrollt wurden.
25.11.2020 18:39 Uhr
Früher haben Arbeiter das unter sich geklärt.

Zitat:
betitelte er seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“, der ihn wiederum als „Stricher“ bezeichnete.


Der eine ist ein Arschloch und der andere hat angemessen auf die Beleidigung reagiert. Wenn er ihm noch eine geknallt hätte, wäre es auch in Ordnung gewesen. Damit sollte es aber auch geklärt sein.
25.11.2020 20:55 Uhr
Als richtig. Es ist ja nichts anderes als eine Herabwürdigung zu einem Tier.
25.11.2020 21:05 Uhr
Zitat:
Früher haben Arbeiter das unter sich geklärt.

Zitat:
betitelte er seinen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah!“, der ihn wiederum als „Stricher“ bezeichnete.


Der eine ist ein Arschloch und der andere hat angemessen auf die Beleidigung reagiert. Wenn er ihm noch eine geknallt hätte, wäre es auch in Ordnung gewesen. Damit sollte es aber auch geklärt sein.


Na ja, wissen wir was vorher war, wer angefangen hat? Die Frage kann man schon stellen.

Hätten sich zwei Leute sich gegenseitig beleidigt und keiner davon einer Minderheit angehört, würde das höchstwahrscheinlich keine Kündigung rechtfertigen. Nur war in dem Fall einer schwarz, und der andere hat eine darauf abzielende Beleidigung abgelassen.
26.11.2020 00:15 Uhr
Geht in Ordnung, zumal es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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