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Nimmt ein bundesweites AfD-Verbot nach einer erneuten gerichtlichen Niederlage der Partei konkrete Züge an? |
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20.03.2025 10:53 Uhr |
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Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen - die zahlreichen Urteile gegen die Verfassungskonformität der AfD können die Grundlage für die Begründung eines bundesweiten AfD-Verbots durch das BVerfG bilden.
Eventuell ist die Partei spätestens in vier Jahren Geschichte. Drücken wir die Daumen, dass hier sorgfältig und nachhaltig juristisch gegen die Neo-Faschisten vorgegangen wird. |
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20.03.2025 10:54 Uhr |
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Ich halte ein Verbotsverfahren für den falschen Weg.
Es braucht eine Doppelstrategie eine Bekämpfung der Armut und sozialen Spaltung auf der einen Seite und eine Bildungssoffensive auf der anderen Seite.
Die Menschen müssen aus eigener Ünerzeugung verstehen das es nicht erstrebenswert ist wenn Deutschland eine Russische Kolonie ist oder wenn hiezulande auf Demonstranten wie in Der Türkei oder Venezuela eingeprügelt wird.
Die Leute müssen die Demokratie wieder als etwas wertvolles was nicht Selbstverständlich ist wahrnehemem.
Aufgrund der langen Friedenszeit gibt es wieder die Versuchung autoritären Experimenten zu erliegen.
Ein solches Bewusstsein lässt sich nicht staatlich verordnen, es muss erwachsen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.03.2025 10:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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20.03.2025 11:06 Uhr |
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Zitat:Ich halte ein Verbotsverfahren für den falschen Weg.
Es braucht eine Doppelstrategie eine Bekämpfung der Armut und sozialen Spaltung auf der einen Seite und eine Bildungssoffensive auf der anderen Seite.
(...)
Ein solches Bewusstsein lässt sich nicht staatlich verordnen, es muss erwachsen.
Darauf zu setzen, ist löblich, könnte am Ende aber zu bitterem Entsetzen werden,
wenn die AfD die Macht ergriffen hat.
Wir laufen sehenden Auges auf diese Situation zu, wenn wir jetzt nicht aktiv unsere Demokratie vor ihren Feinden schützen. Wenn wir weiter paralysiert wie die Ängstlichen auf die Schlange blicken, wird am Ende niemand mehr übrig sein, der die demokratischen Institutionen vor ihrer Entmachtung schützen kann und spätestens, wenn die AfD das BVerfG nach ihren Vorstellungen umbauen kann, befinden wir uns in Deutschland in der nächsten Diktatur.
Dagegen müssen wir etwas unternehmen, so lange es noch möglich ist.
Es gibt auch iin Europa genügend warnenende Beispiele, dass Rechtsextremisten die Demokratie massiv angreifen und am Ende zerstören wollen und können. |
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20.03.2025 11:14 Uhr |
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Inzwischen bin ich für ein Verbotsverfahren.
Das entbindet im Falle des Erfolges die demokratischen Institutionen allerdings nicht davon, durch eine weniger spalterische Politik den Ursachen faschistoider Denknuster auf den Grund zu gehrn und diese Denkmuster - nicht die Menschen - zu bekämpfen. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.03.2025 11:19 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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20.03.2025 11:17 Uhr |
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Aus den beiden NPD-Verbotsverfahren muss gelernt werden. Aus dem ersten, was die Beweisführung angeht, aus dem zweiten, was das (neue) Merkmal der Potenzialität angeht. Wenn hier so weit wie möglich Sicherheit geschaffen ist, kann es vielleicht probiert werden. |
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20.03.2025 11:57 Uhr |
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Man kann sich bei Erdogan ja ein paar Tipps abholen, wie man mit einer Opposition umgeht, die den eigenen Machtherhalt gefährdet.
In einem demokratischen Rechtsstaat sollte ein Parteiverbot kein Mittel der Wahl sein. |
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20.03.2025 11:59 Uhr |
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"In einem demokratischen Rechtsstaat sollte ein Parteiverbot kein Mittel der Wahl sein."
In dem demokratischen Rechtsstaat Deutschland gibt es allerdings seit Beginn ein Prozedere für Verbotsverfahren gegen Parteien. |
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20.03.2025 12:01 Uhr |
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Zitat:Zitat: In dem demokratischen Rechtsstaat Deutschland gibt es allerdings seit Beginn ein Prozedere für Verbotsverfahren gegen Parteien.
Korrekt und diese Verfahren sind einzuhalten.
Ach so, nun also doch. Dein voriger Beitrag las sich anders. |
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20.03.2025 12:09 Uhr |
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Zitat:Zitat: Ach so, nun also doch. Dein voriger Beitrag las sich anders.
Es gab ja bereits Parteiverbote, daher verfängt dein Vorhalt nicht ganz, diese Vorgehensweise sollte aber nicht das Mittel der Wahl sein.
Es darf in einem Rechtsstaat ein Mittel der Wahl sein. |
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20.03.2025 12:18 Uhr |
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SBF_,
Schlechter Vergleich, die PDS hat das historische Verdienst viele Menschen in die Demokratie integriert zu haben. Die AfD entfremdet Menschen der Demokratie. |
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20.03.2025 12:22 Uhr |
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@ SBF_
Wurde die PDS oder Teile davon jemals als gesichert linksextrem eingestuft?
Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. :o) |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.03.2025 15:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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20.03.2025 12:28 Uhr |
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Zitat: Wurde die PDS oder Teile davon jemals als gesichert linksextrem eingestuft?
Vielleicht zeigt sich daran auch der gegenwärtige verschobene Maßstab.
Ansonsten wurde die damalige PDS vom VS beobachtet und als linksextrem betrachtet:
„ Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2006 sah das Bundesamt für Verfassungsschutz Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der damaligen Linkspartei… Eine Fortsetzung der Beobachtung wurde im Mai 2008 durch Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble angeordnet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kam 2009 zu der Überzeugung, dass „die Partei einerseits in ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit darauf [setzt], als reformorientierte, neue linke Kraft wahrgenommen zu werden. Andererseits liegen weiterhin zahlreiche Indikatoren für linksextremistische Bestrebungen innerhalb der Partei vor.“ Das Bundesamt machte Anzeichen für linksextremistische Bestrebungen aus, „insbesondere die uneinheitliche Haltung gegenüber der linksextremistischen Gewalt und die vollumfängliche Akzeptanz von offen extremistischen Zusammenschlüssen in ihren Reihen“..
„ Die Innenminister der Bundesländer Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern lassen Die Linke zumindest teilweise durch den Verfassungsschutz beobachten….
Der baden-württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU) wollte weiterhin an einer Beobachtung festhalten: „Ich bezweifle, ob Die Linke überhaupt auf dem Boden unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung steht.“
Ergänzend:
„ Die PDS wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mit der Begründung als bedenklich eingestuft, sie dulde offen linksextremistische Vereinigungen innerhalb der Partei und halte weiterhin an der Systemüberwindung durch Revolution fest, womit sie laut Art. 21 Abs. 2 GG die freiheitliche demokratische Grundordnung beeinträchtigen oder beseitigen könne. Die Parteiflügel Kommunistische Plattform und Marxistisches Forum wurden sowohl vom Bundesamt für Verfassungsschutz wie auch von einigen Landesbehörden für Verfassungsschutz beobachtet, da diese nach Ansicht der entsprechenden Verfassungsschutzbehörden offen extremistische Bestrebungen verfolgten.“
Wiki
Kommt dir das irgendwie bekannt vor?
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 20.03.2025 12:31 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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20.03.2025 12:35 Uhr |
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Oh, sbf verdreht mal wieder.
Wenn es darum geht, dass er gegen Ausländer agitiert, nimmt er Gerichtsurteile als allerhöchste Instanz an, die buchstabengetreu zu befolgen sind.
Wenn es Gerichtsurteile gegen die afd oder deren Funktionäre geht, relativiert er, lenkt ab.
Da liegt wieder der Verdacht nahe, dass nicht der Verweis auf ein Gerichtsurteil das Anliegen ist sondern die Agitation gegen Ausländer. |
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20.03.2025 12:38 Uhr |
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@Mods
Wäre es möglich themenfremde Beiträge bzw. ungerechtfertigte persönliche Angriffe zu löschen?
Danke |
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