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Dürfen sich die Angehörigen einer in einen Feindstaat einmarschierenden Armee an den Biervorräten einer Brauerei bedienen? |
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21.03.2025 09:20 Uhr |
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Nehmt Brandenburg, nehmt Berlin, meinetwegen auch Thüringen, aber lasst die Finger vom Bier. Da hört der Spaß echt auf. |
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21.03.2025 09:25 Uhr |
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Zitat:Zitat:Nehmt Brandenburg, nehmt Berlin, meinetwegen auch Thüringen, aber lasst die Finger vom Bier. Da hört der Spaß echt auf.
Ich nehme an du wohnst in keinem der genannten Bundesländer und bist Trinker.
Du bist da einer großen Sache auf der Spur, Sherlock! |
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21.03.2025 09:32 Uhr |
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Plünderung ist glaube ich verboten. Wohl auch die mutwillige und bewußte Zerstörung lebenswichtiger Infrastruktur.
Fragt sich nun, was Plünderung ist. Wenn hier die Lager bis aufs Letzte leergeräumt werden, dann kann man wohl von Plünderung reden.
Wird allerdings nur so viel Bier entnommen, wie zur Verpflegung der Truppe erforderlich ist und bekommt die Brauerei dafür einen Nachweis, mit dem sie ihre Forderungen in Moskau geltend machen kann, dann scheint mir das keine Plünderung zu sein. |
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21.03.2025 09:47 Uhr |
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Wenn Putin einen entsprechenden Kaperbrief ausstellt, dann gilt das als Prise. Das ist ähnlich wie auf See - Vae Victis! |
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21.03.2025 10:51 Uhr |
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Kommt darauf an: Kellerbier-Limette oder Schwarzbier-Kirsche? |
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21.03.2025 11:54 Uhr |
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Hängt davon ab, welchem Rechtssystem die Plünderer unterliegen. Also bei Soldaten zunächst davon, wie ihre Befehlshaber das sehen und im nächsten Schritt von den Rechtsormen ihres Heimatstaates (was die Frage beinhaltet, welche internationalen Vereinbarungen dieser Staat für das Handeln seiner Soldaten anerkannt hat). |
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21.03.2025 12:13 Uhr |
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Was ist denn bitte ein Feindstaat? Was ist denn das für ideologisches Gewäsch? So ein Jargon dient bestens dazu Vorurteile zu zementieren und über die eigentlichen Fragen nicht mehr nachzudenken. |
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21.03.2025 13:11 Uhr |
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Bisher haben nur US-Soldaten Narrenfreiheit und dürfen auch nicht angeklagt werden. |
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21.03.2025 13:12 Uhr |
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Zitat:Zitat:Plünderung ist glaube ich verboten. Wohl auch die mutwillige und bewußte Zerstörung lebenswichtiger Infrastruktur.
Fragt sich nun, was Plünderung ist. Wenn hier die Lager bis aufs Letzte leergeräumt werden, dann kann man wohl von Plünderung reden.
Wird allerdings nur so viel Bier entnommen, wie zur Verpflegung der Truppe erforderlich ist und bekommt die Brauerei dafür einen Nachweis, mit dem sie ihre Forderungen in Moskau geltend machen kann, dann scheint mir das keine Plünderung zu sein.
Und mir scheint, dass fremde Armeen sich eh wenig darum kümmern was man darf.
Da kommt es auf ein paar Hektoliter Bier kaum an.
Wenn die besoffen genug sind, vergewaltigen sie wenigstens keine blonden Frolleins. So hat das auch was Gutes! |
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21.03.2025 13:21 Uhr |
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Sind sie erlaubt? Nein. Werden sie es tun? Ja. |
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21.03.2025 14:31 Uhr |
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Zitat:Zitat:Bisher haben nur US-Soldaten Narrenfreiheit und dürfen auch nicht angeklagt werden.
Wo hasste das denn her?
Er bezieht sich vermutlich unter anderem auf die Vorfälle, die von WikiLeaks aufgedeckt wurden. |
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21.03.2025 14:40 Uhr |
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Es sind Russen. Die werden alles Alkoholische requirieren, ungeachtet der Rechtslage. |
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