Thema: [Info] SatzungThread zum Schreiben gesperrt!
Von: SineLaude Das Volk 16.12.2017 18:08 Uhr
Präambel

Die SIP ist eine demokratische Partei. Ihre Mitglieder bekennen sich zu Freiheit, Gerechtigkeit, Frieden und Gleichberechtigung und treten für diese politischen Ziele ein.


I. Allgemeines

Die Partei trägt die Bezeichnung „Sozialdemokratische Internetpartei“. Das Parteikürzel lautet „SIP“.


II. Mitgliedschaft

(1) Jedes Mitglied von dol2day, das keiner anderen Partei angehört, kann seine Aufnahme beantragen.
(2) Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er kann beschließen, die bestehenden Parteimitglieder über einen Aufnahmeantrag debattieren und/oder abstimmen zu lassen.
(3) Jedes Parteimitglied hat das Recht,
(a) im Parteiforum zu lesen und zu schreiben,
(b) an parteiinternen Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen sowie
(c) in parteiinternen Wahlen als Kandidat anzutreten.
(4) Jedes Parteimitglied ist zur Einhaltung dieser Satzung sowie der Nutzungsregeln von dol2day verpflichtet.
(5) Die Parteimitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Inaktivierung oder Löschung des Benutzerkontos.
(6) Ein Mitglied kann nur ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die Satzung oder erheblich gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei verstoßen hat. Der Ausschluss wird durch den Vorstand oder zwei Mitglieder beantragt, im Parteiforum unter Anhörung des belasteten Mitglieds mindestens 7 Tage lang beraten und anschließend durch Abstimmung entschieden. Es ist eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen erforderlich.


III. Vorstand

(1) Die Aufgaben des Vorstands sind die Vertretung der Partei nach außen, die Förderung der Parteiziele, die Aufrechterhaltung von Organisation und Infrastruktur, die Betreuung der Parteimitglieder sowie weitere anfallende administrative Tätigkeiten.
(2) Der Vorstand besteht aus dem Parteivorsitzenden und dem Generalsekretär und soll seine Entscheidungen im Konsens treffen. Bei Uneinigkeit entscheidet der Vorsitzende.
(3) Jedes Vorstandsmitglied wird für eine Amtszeit von 12 Wochen gewählt und erhält innerhalb der Partei Administratorrechte.
(4) Der Vorstand hat das Recht, zur eigenen Beratung ein Unterforum zu nutzen, auf das nur die Vorstandsmitglieder zugreifen können.
(5) Ein Vorstandsmitglied verliert sein Amt vorzeitig, wenn
(a) seine letzte Anmeldung bei dol2day länger als 4 Wochen zurückliegt oder
(b) die Parteimitglieder in einer Abstimmung gemäß Abschnitt IV eine andere Person zu seinem Nachfolger bestimmen.


IV. Wahlen und Abstimmungen

(1) Die Stimmabgabe in Wahlen und Abstimmungen ist geheim. Nur Abstimmungen können hiervon abweichend in offener Form stattfinden, sofern gegen einen entsprechenden Antrag binnen 48 Stunden kein Widerspruch erfolgt.
(2) Wahlen und Abstimmungen dauern mindestens 3 und höchstens 7 Tage.
(3) Jeder Wahl geht eine Kandidaturphase, jeder Abstimmung eine Debatte im Parteiforum voraus. Kandidaturphasen und Debatten dauern mindestens 3 Tage.
(4) Stimmenthaltungen sind abgegebene Stimmen.
(5) Für jedes in einer Wahl zu besetzende Amt findet ein eigener Wahlgang statt. Es ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Erreicht kein Kandidat die nötige Mehrheit, so ist in einem weiteren Wahlgang gewählt, wer die meisten Stimmen erhält.
(6) In Abstimmungen ist für das Zustandekommen eines Beschlusses die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, soweit diese Satzung keine abweichenden Vorschriften enthält.


V. Schlussbestimmungen

(1) Diese Satzung tritt mit Gründung der Partei in Kraft.
(2) Ein Beschluss zur Änderung dieser Satzung erfordert eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.