Besetzungskommission
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1. Aufgaben der Besetzungskommission
Die Besetzungskommission sammelt alle Bewerbungen für das Gremium, spricht potenzielle Doler für das Gremiumsamt an und erstellt daraus eine Vorschlagsliste für die Redaktion.
2. Besetzung der Kommission
Die Besetzungskommission, die aus insgesamt 6 Dolern besteht, setzt sich wie folgt zusammen:
- 1 Vertreter aus der aktuellen Regierung (siehe 2.1)
- 1 Vertreter, der von den Gremiumskontrolleuren benannt wird
- Der 2te und der 3te der letzten Wahl (siehe 2.2)
- 2 Vertreter, die von der Redaktion benannt werden (siehe 2.3)
Die Mitgliedschaft in der Kommission ist auf vier Monate beschränkt und beginnt/endet mit der Übergabe der Regierungstätigkeiten durch die Vorgängerregierung an die aktuelle Regierung. Die Mitglieder haben jeweils ein Stimmrecht und sind weisungsfrei.
Aktuelle Gremiumsmitglieder und Gremiumskontrolleure können keine stimmberechtigten Mitglieder der Besetzungskommission werden.
2.1 Der gewählte Kanzler ernennt aus der aktuellen Regierung einen Vertreter 2.2 Durch die Addition der gewonnenen Direktkandidatenvergleiche (siehe Condorcet-Modus) wird der Zweit- und Drittplazierte ermittelt. Sollte der gewählte Kanzler zweiter (dritter) dieses Vergleichs werden, werden im ersten Fall erster und dritter, im zweiten Fall erster und zweiter, dieses Direktvergleichs in die Kommission entsandt. Sollte(n) ein oder beide Kandidaten ablehnen, wird die INI PV beauftragt innerhalb von 7 Tagen gemeinsam Ersatz zu finden. Jede Partei hat hierbei pro freien Kommissionsplatz, der zu besetzen ist, eine Stimme und sollte keine einfache Mehrheit für einen Kandidaten gefunden werden, wird die Regierung diese Vertreter stellen 2.3 2 Vertreter werden durch die Redaktion von dol2day ernannt und in die Kommission entsandt. Eine Wiederernennung ist möglich.
3. Arbeit der Besetzungskommission
Die Besetzungskommission erhält eine eigene Initiative um sich beraten zu können, sowie einen Funktionsaccount, an den Doler Bewerbungen für das Gremiumsamt schicken können. Sie sammelt diese Bewerbungen und bestätigt den jeweiligen Absendern deren Eingang. Aus diesen Bewerbern und den selbst angesprochenen Dolern erstellt die Kommission zum ersten eines Monates eine Vorschlagsliste. Diese beinhaltet die Reihenfolge der vorgeschlagenen Doler, die die Kommission fürs Gremiumsamt geeignet hält. Zudem listet die Kommission die abgelehnten Bewerber auf und leitet beides - inklusive Begründung - an die Redaktion weiter. Diese ist an die Vorschlagsliste nicht gebunden und teilt der Gremiumskommission eventuelle Gremiumsbesetzungen mit.
Interne Arbeitsteilung und der Vorgang/Bearbeitungsweg zur Listenerstellung bleibt der Kommission überlassen.
4. Rechte und Pflichten
Die Kommissionsmitglieder sind dazu verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen die Redaktion bei der Besetzung eines ausgewogenen und arbeitsfähigen Gremiums zu unterstützen.
Die Mitglieder der Besetzungskommission und die Gremiumskontrolleure sind zudem zum Stillschweigen über alle Vorgehensweisen in der Kommission verpflichtet. Verstöße werden durch die Redaktion geahndet.
5. Gremiumskontrolleure
Die amtierenden Gremiumskontrolleure haben Lese- und Schreibrechte in der Initiative der Besetzungskommission und stehen dieser mit ihrer Erfahrung beratend zur Seite. Gremiumskontrolleure haben kein Stimmrecht und sind von der Schweigepflicht bezüglich der INI Gremium befreit. Sie dürfen Auskunft über Auftreten, Arbeitsweisen und Aktivität der Gremianten geben.