Parteirichtlinien nach fehlfarbe

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Diese Parteirichtlinien wurden von fehlfarbe entworfen. Sie würden die derzeit geltenden Parteirichtlinien komplett ersetzen.


1 Definitionen

1.1 aktive Mitglieder, aktive Parteimitglieder

Für beide gilt folgende Voraussetzung, um in allen nachfolgenden Berechnungen berücksichtigt zu werden:

- sie müssen das aktive Wahlrecht haben - sie müssen sich innerhalb der letzten 28 Tagen bei dol2day zumindest 1 mal eingeloggt haben

1.2 Berechnungsgrundlage Mitglieder

Alle ausgewiesenen Prozentsätze beziehen sich auf die Gesamtanzahl aller aktiven Parteimitglieder, also aller aktiven Mitglieder, die in Parteien organisiert sind.

Stand 29.03.04: Gesamtanzahl aktive Parteimitglieder = 1518


2 Parteigründungen

Um eine neue Partei zu gründen, müssen sich deren Gründungsmitglieder in einer Parteiinitiative formieren. Für die Gründung einer Parteiinitiative braucht es mindestens 5 aktive Mitglieder, die eine solche INI beantragen.

2.1 Parteiinitiative

Einer Parteiinitiative kann man auf 2 Arten beitreten:

- als Gründungsmitglied der angestrebten Partei - als unterstützendes Mitglied

Ein Gründungsmitglied kann weder Mitglied einer bestehenden Partei sein noch Gründungsmitglied einer anderen Parteieninitiative. Mit Aufnahme als Gründungsmitglied verliert man automatisch (so vorhanden) seine momentane Parteimitgliedschaft bzw. seine Gründungsmitgliedschaft in einer anderen Parteiinitiative. Bei Aufnahme in eine Partei verliert man wiederum automatisch die Gründungsmitgliedschaft in einer Parteieninitiative.

Ein unterstützendes Mitglied darf nicht gleichzeitig Gründungsmitglied derselben Parteiinitiative sein. Wird ein bislang unterstützendes Mitglied bei derselben Initiative als Gründungsmitglied aufgenommen, verliert es den Status unterstützendes Mitlied.

2.2 Umwandlung in eine Partei

Um von einer Parteiinitiative in eine Partei umgewandelt zu werden sind innerhalb von 4 Wochen folgende Vorraussetzungen zu erfüllen:

- Die Anzahl der aktiven Mitglieder als Gründungsmitglieder muss 2% (siehe 1.2) betragen - Die Anzahl der aktiven Mitglieder als unterstützende Mitglieder muss 2% (siehe 1.2) betragen

Stand 29.03.04: 2% = 31

Sind die Vorraussetzungen nach 4 Wochen nicht erfüllt, wird die Initiative umstandslos gelöscht.


3 Bestandskriterien Partei

Um den Status einer Partei zu erhalten, bedarf es grundsätzlich einer Mindestanzahl von 1,5% (siehe 1.2) an aktiven Parteimitgliedern. Unterschreitet eine Partei diese Mindestanzahl (immer tagesaktuell gewertet) in einem Zeitraum von 4 Wochen an 7 Tagen (ausgehend vom aktuellen Datum rückwirkend), so wird diese Partei zu einer Parteieninitiative zurückgestuft (siehe 2.1). Dabei werden alle Pateimitglieder als Gründungsmitglieder übernommen. Um wieder den Status einer Partei zu erlangen, unterliegt sie der gleichen Regelung wie bei einer Neugründung (siehe 2.2).

Stand 29.03.04: 1,5 % = 23


4 Anzeige Parteimitgliederzahlen

Die aktuellen Zahlen werden unter dem Link Parteimitgliederzahlen wie folgt angezeigt:

- tagesaktuelle Gesamtanzahl aktive Parteimitglieder - die davon abgeleiteten Bemessungszahlen anhand der Prozentsätze - die einzelnen Parteien mit --- ihren aktiven Parteimitgliedern --- der Anzahl der Tage, an denen die Kriterien (siehe 3) nicht erfüllt wurden (innerhalb der letzten 28 Tage) - per Link auf die Parteien die Werte der letzten 28 Tage dieser Partei (Datum, Anzahl aktive Mitglieder und Berechnungsgrundlage auf dieses Datum bezogen)

Parteien und Anzahl der aktiven Mitglieder werden in beiden Ansichten rot dargestellt, wenn sie die benötigte Anzahl (zumindest einmal) unterschritten haben.