Satzung der Piraten

Aus Dolex
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dieser Artikel dokumentiert die drei verschiedenen Fassungen der Satzung der Piraten@dol2day zwischen Oktober 2011 und August 2013. Die Titel der einzelnen Sektionen geben das jeweilige Verabschiedungsdatum wieder.

19. Oktober 2011

Präambel

Die Piratenpartei bei dol2day ist eine virtuelle Partei im Sinne der geltenden Parteirichtlinien von dol2day.com.

(1) Organe 1. Oberstes Organ der Partei ist die ständig im internen Forum tagende Parteibasis. 2. Zur Durchführung administrativer Aufgaben wird durch einen satzungskonformen Beschluss ein Piratenrat von der Parteibasis eingesetzt.

(2) Mitgliedschaft 1. Mitglied der Piratenpartei kann jedes dol2day-Mitglied werden, das sich mit den Zielen der Partei identifiziert, der Satzung zustimmt und die FDGO akzeptiert und achtet. 2. Die in der Piratenpartei organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet. 3. Über die Aufnahme entscheidet die Parteibasis. 3.1 Die Parteibasis kann dieses Recht zur Verfahrensvereinfachung durch einen satzungskonformen Beschluss an den Piratenrat übertragen 4. Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Übertritt in eine andere Partei, Ausschluss, Inaktivierung, Löschung, oder Sperrung des Mitglieds. 4.1 Ein Parteiausschluss ist nur durch einen satzungskonformen Beschluss der Parteibasis möglich.

(3) Beschlussfassung 1. Die Piratenpartei vertritt das Konsensprinzip. D.h. Beschlussfassungen sollten immer im Konsens aller Mitglieder erfolgen. 2. Wenn kein Konsens durch die Parteibasis erreicht werden kann, hat jedes Mitglied das Recht, eine Abstimmung zu erbeten. 3. Abstimmungen sind frei und geheim und werden vom Piratenrat gestartet. 4. In Streitfällen ist durch den Piratenrat eine Schlichtung anzustreben.

(4) Satzungsänderungen 1. Satzungsänderungen können nur durch einen satzungskonformen Beschluss erreicht werden. 2. Bei Abstimmungen zur Satzungsänderung müssen zur Umsetzung eine 2/3-Mehrheit zu Stande kommen. 3. Die Abstimmung zur Satzungsänderung ist nur gültig, wenn mindestens 33% der aktiven Mitglieder teilgenommen haben. 4. Die Laufzeit einer Abstimmung zur Satzungsänderung beträgt 14 Tage. 5. Beim Start einer Abstimmung zur Satzungsänderung muss eine interne Mail an alle Mitglieder geschickt werden, die über das Stattfinden der Abstimmung informiert.

(5) Auflösung der Partei 1. Die Auflösung der Partei kann nur durch einen satzungskonformen Beschluss erreicht werden. 2. Bei Abstimmungen zur Auflösung muss zur Umsetzung eine 2/3-Mehrheit zu Stande kommen. 3. Die Abstimmung zur Auflösung der Partei ist nur gültig, wenn mindestens 33% der aktiven Mitglieder teilgenommen haben. 4. Die Laufzeit einer Abstimmung zur Auflösung der Partei beträgt 30 Tage. 5. Beim Start einer Abstimmung zur Auflösung der Partei muss eine interne Mail an alle Mitglieder geschickt werden, die über das Stattfinden der Abstimmung informiert.

15. April 2013

Präambel

Die Piratenpartei bei dol2day ist eine virtuelle Partei im Sinne der geltenden Parteirichtlinien von dol2day.com.

(1) Organe 1. Oberstes Organ der Partei ist die ständig im internen Forum tagende Parteibasis. 2. Zur Durchführung administrativer Aufgaben wird durch einen satzungskonformen Beschluss ein Piratenrat von der Parteibasis eingesetzt.

(2) Mitgliedschaft 1. Mitglied der Piratenpartei kann jedes dol2day-Mitglied werden, das sich mit den Zielen der Partei identifiziert, der Satzung zustimmt und die FDGO akzeptiert und achtet. 2. Die in der Piratenpartei organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet. 3. Über die Aufnahme entscheidet die Parteibasis. 3.1 Die Parteibasis kann dieses Recht zur Verfahrensvereinfachung durch einen satzungskonformen Beschluss an den Piratenrat übertragen 4. Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Übertritt in eine andere Partei, Ausschluss, Inaktivierung, Löschung, oder Sperrung des Mitglieds. 4.1 Ein Parteiausschluss ist nur durch einen satzungskonformen Beschluss der Parteibasis möglich.

(3) Beschlussfassung 1. Die Piratenpartei vertritt das Konsensprinzip. D.h. Beschlussfassungen sollten immer im Konsens aller aktiven Mitglieder erfolgen. 2. In Streitfällen ist durch den Piratenrat eine Schlichtung anzustreben.

(4) Satzungsänderungen 1. Satzungsänderungen können nur durch einen satzungskonformen Beschluss erreicht werden.

(5) Auflösung der Partei 1. Die Auflösung der Partei kann nur durch einen satzungskonformen Beschluss erreicht werden.

13. Juli 2013

Präambel

Die Piratenpartei bei dol2day ist eine virtuelle Partei im Sinne der geltenden Parteirichtlinien von dol2day.com.

1. Unantastbare Rechte der Mitglieder 1. Jedes Mitglied der Piratenpartei hat das Recht eine Beschlussfassung durch die Parteibasis einzuleiten. 1.1. Das Mitglied hat das Recht den Piratenrat dazu aufzufordern eine Rundmail zu schreiben bevor die Abstimmung eingeleitet wurde in der darauf hingewießen wird das und zu welchem Thema eine Abstimmung ansteht. 1.2 Der Rat ist verpflichtet diese Rundmail zu schreiben. 2. Jedes Parteimitglied darf zu jedem beliebigem Thema eine Abstimmung starten. 3. Jedes Mitglied der Partei hat das Recht, in den Piratenrat gewählt zu werden. 4. Jedes Mitglied kann Beschlüsse der Parteibasis und des Piratenrats anfechten in dem eine Satzungskonforme Beschlussfassung gegen den Beschluss durch die Parteibasis eingeleitet wird.

2. Parteibasis 1. Oberstes Organ der Partei ist die ständig im internen Forum tagende Parteibasis. 2. Der Parteibasis obliegt die Einsetzung des Piratenrats, dessen Auflösung und dessen Neuwahl. 3. Der Parteibasis gehört jedes Mitglied der Partei an, auch Mitglieder Des Rats und Neumitglieder.

3. Piratenrat 1. Der Piratenrat verpflichtet sich immer im Interesse der Partei zu handeln, jegliche zuwiederhandlung kann durch ein Vertrauensvotum bestraft werden. 2. Der Piratenrat kann nach einer Satzungskonformen Sitzung Beschlüsse fassen. 3. Der Piratenrat besteht aus 3 gewählten Vertretern der Parteibasis. 4. Fällt die Anzahl der Ratsmitglieder auf 2 ist der Rat handlungsunfähig und seinen Diensten enthoben bis ein drittes Mitglied nach einer Beschlussfassung unter beachtung der Auflagen der Wahlen des Piratenrats durch die Parteibasis in den Rat aufgenommen wurde.

4. Wahlen des Piratenrats 1. Der Piratenrat wird zwei wochen nach der Kanzlerwahl neu gewählt 2. Die Wahlen werden durch eine Satzungskonforme Beschlussfassung der Parteibasis abgehalten. 3. Im Internen Forum muss 7 Tagen vor dem Beginn der Wahlen ein Thema erstellt werden in dem sich alle Bewerber zur Wahl stellen können und einen Kurzen Satz schreiben können was Sie verändern wollen oder wofür sie stehen 4. Jeder Bewerber für den Piratenrat muss in den Wahlen wählbar sein. 5. Bei den Wahlen hat jedes Mitglied soviele Antwortemöglichkeiten wie es Bewerber gibt, so das theoretisch für jeden Bewerber (auch sich selbst) eine Stimme abgegeben werden kann 6. Die Bewerber können maximal eine Stimme für einen Bewerber abgeben. 7. Mitglied des Rats werden absteigend nach Anzahl der Stimmen die 3 Bewerber die am meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. 8. haben zwei oder mehr Bewerber die gleiche Anzahl an Stimmen auf sich vereinen können folgt nach 3 Tagen eine erneute Wahl für die verbleibenden Ratsposten unter den Bewerben die mit ihrere Stimmanzahl ein Recht auf den oder die verbleibenden Plätze hätten. 8. Wenn alle Bewerber in einer Wahl gleichviele Stimmen erhalten, gilt die Wahl als ungültig da kein Ergebniss erzielt werden konnte, in diesem Fall wird eine neue Wahl nach Ratsbündnissen abgehalten. 9. nomineller Parteivorsitzender ist das Ratsmitglied das die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte.

5. Wahl nach Ratsbündnissen 1. Wenn die Demokratische Wahl des Piratenrats versagt, da kein Bewerber als Favorit hervorgeht sondern alle gleichviele Stimmen erhalten tritt dieser Abschnitt in Kraft. 2. Ab dem Tag an dem die Wahl fehlgeschlagen ist, haben die Bewerber 7 Tage lang Zeit sich Privat mit den anderen Bewerbern abzusprechen und Ratsbündnisse aufzustellen. 3. Diese Bündnisse sind ein Verbund aus 3 Bewerbern die unter einander abgeklärt haben, Das sie in dieser 3 Piraten Konstelation gerne den Rat stellen würden. 4. Das Bündniss muss sich in einem Dafür vorgesehenen Thema im Forum vorstellen, wie bei den normalen Wahlen einen kurzen Satz formulieren der die Richtlinie des Bündnisses angibt und einen Vorsitzenden ernennen der diese Aufgabe übernimmt sofern das Bündniss gewählt wird. 5. Die Bewerber dürfen mit sovielen anderen Bewerbern wie sie möchte Verhandlungen aufnehmen um Bündnisse zu gründen, Jedoch darf jeder Bewerber am ende der 7 Tage langen Verhandlungen im dafür vorgesehenen Thema nur in zwei verschiedenen Bündnissen antreten. 6. fällt auch diese Wahl aus ohne das ein Bündniss die Mehrheit erlangen konnte, wird die Wahl im gleichem Schema wiederholt. Jedoch darf jeder Bewerber nurnoch in einem Bündniss zur Wahl antreten.


6. Mitgliedschaft 1. Mitglied der Piratenpartei kann jedes dol2day-Mitglied werden, das sich mit den Zielen der Partei identifiziert, der Satzung zustimmt und die FDGO akzeptiert und achtet. 2. Die in der Piratenpartei organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als Piraten bezeichnet. 3. Über die Aufnahme entscheidet die Parteibasis durch einen Satzungskonformen Beschluss der Parteibasis. 4. Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Übertritt in eine andere Partei, Ausschluss, Inaktivierung, Löschung, oder Sperrung des Mitglieds. 4.1 Ein Parteiausschluss ist nur durch einen satzungskonformen Beschluss der Parteibasis möglich.


7. Beschlussfassung durch die Parteibasis 1. Die Abstimmungen der Parteibasis sind bindend für Die Partei, jedes Parteimitglied kann sich auf die Ergebnisse einer Abstimmung der Parteibasis berufen. 2. Die Abstimmungen dürfen nur im Parteiabstimmungstool von Dol2day gehalten werden. 3. Eine Abstimmung gilt als ungültig sofern weniger als 33% (Gerundet auf ganze Zahl) der aktiven Parteimitglieder abgestimmt haben.

4. Eine Abstimmungsantwort gilt als angenommen sofern mindestens 50,1% aller Teilnehmenden Parteimitglieder diese Antwort angekreuzt haben. 5. Eine Abstimmung muss eine Laufzeit von 7 Tagen haben. 6. Der Piratenrat hat die Aufgabe wöchentlich eine Sitzung abzuhalten. 7. Wenn 3 Wochen lang keine Ergebnisse der Sitzungen zur Parteibasis durchgedrungen sind, hat die Parteibasis durch eine Satzungskonforme Beschlussfassung das Recht ein Vertrauensvotum zu stellen.

8. Beschlussfassung durch den Piratenrat 1. Der Piratenrat hat die Legitimation alleine Beschlüsse zu fassen, diese Legitimation ergibt sich einzig und allein daraus, das durch diese Maßnahme die Piraten die sich am meisten für die Partei einsetzen und aus diesem Grund gewählt werden auch in Zeiten in denen die Beschlussfassung durch die Parteibasis nicht möglich ist oder zu lange dauert Beschlüsse fassen kann 2. Diese Beschlüsse dürfen ausschließlich in offiziellen und protokollierten Sitzungen des Piratenrats gefasst werden. 3. Beschlussfassungen in den Sitzungen sowie alle anderen Punkte müssen der Öffentlichkeit leicht zugänglich gemacht werden 4. Die Entscheidungsmacht des Piratenrats bei einer Abstimmung kann von den Mitgliedern des Rats durch ihr Veto aufgehoben werden. Hierbei reicht ein Mitglied das ein Veto einlegt, in diesem Fall muss die Parteibasis eine Entscheidung fällen. 5. Entscheidungen innerhalb der Sitzung sind nur Gültig wenn mindestens 50,1% der Ratsmitglieder für oder gegen den Antrag gestimmt haben. 6. Nicht anwesende Ratsmitglieder die keine Vertretung oder Kommentare zu den bevorstehenden Abstimmungen stellen enthalten sich automatisch.


9. Arbeitsgruppen 1. Die Aufgabenverteilung in der Piratenpartei läuft großflächig über sogenannte "Arbeitsgruppen" [kurz AG´s]. 2. Die Arbeitsgruppen sind Themenspezifisch gewählt und bearbeiten ein bestimmtes Spektrum der anfallenden Aufgaben. So wird die [AG] Personal ausschließlich für Personalfragen bereit stehen, während die [AG] Organisation sich um Organisatorisches kümmert. 3. Jedes Mitglied der Partei und auch externe Interessierten haben die Wahl einer AG beizutreten wenn sie möchten, hierbei haben sie freie Wahl sofern die Vorgaben die der Piratenrat aufgibt nicht überschritten werden. 4. Der Piratenrat ist die einzige Instanz die an den Arbeitsgruppen etwas verändern kann, Der Rat führt die denzentralisierte Aufgabenverteilung in seinen Sitzungen zusammen und veranlasst dort Veränderungen auf Rat der Vorsitzenden der AG´s , schließt und eröffnet neue Gruppen oder führt andere Veränderungen durch. 5. Sollte ein Pirat mit der Arbeit des Rats bzg. den AG´s nicht zufrieden sein kann dieser ein Vertrauensvotum starten oder dies im Forum ansprechen.


10. Vertrauensvotum 1. Ein Vertrauensvotum hat den Zweck, einen unfähigen Piratenrat wieder zu stabilisieren 2. Wenn ein Mitglied der Partei ein Vertrauensvotum gegen ein Mitglied des Piratenrats stellt oder gegen den ganzen Piratenrat ist der Piratenrat ebenso verpflichtet zu diesem Votum eine Rundmail zu erstellen wie zu allen anderen Themen 3. beim Vertrauensvotum greift die Satzungskonforme Beschlussfassung durch die Parteibasis und ist nur über diesen Weg zu erreichen 4. Wenn die Beschlussfassung angibt, das die Mehrheit der Parteibasis dem Pirat oder dem Piratenrat nicht mehr vertraut ist dieser sofort von seiner Position entbunden. 5. Der Piratenrat muss sich danach sofern noch Handlungsfähig um eine Neuwahl des Entbundenen Mitglieds kümmern, wobei das abgewählte Mitglied auch wieder antreten darf. 6. ist der Piratenrat Handlungsunfähig muss sich die Parteibasis um eigenständige Wahlen nach der Beschlussfassung durch die Parteibasis kümmern 7. Sollte der Piratenrat durch ein Vertrauensvotum nicht komplett aufgelöst worden sein, sondern lediglich Handlungsunfähigkeit erlangt haben, muss dieser Status durch einen Satzungskonformen Beschluss der Parteibasis aufgehoben werden. 8. Solange der Piratenrat Handlungsunfähig ist, ist die Parteibasis das einzige Organ das Beschlüsse fassen darf.


11. Satzungsänderungen 1. Satzungsänderungen können nur durch eine Parteiinterne Beschlussfassung der Parteibasis erreicht werden. 2. eine Satzungsänderung muss durch eine Satzungskonforme Abstimmung erreicht werden.


12. Auflösung der Partei 1. Die Auflösung der Partei kann nur durch einen satzungskonformen Beschluss der Parteibasis erreicht werden.