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Fragenübersicht Aufruf zur Lynchjustiz im Mordfall Lena in Emden: 18-Jähriger muss zwei Wochen in Jugendarrest - Was sagst Du dazu?
Anfang-2021 - 25 / 25 Meinungen
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01.06.2012 20:13 Uhr
Es wird immer wieder bedauert, dass Schwerverbrecher oftmals nur mit einer geringen Strafe davonkommen. Wird die Verhältnismäßigkeit gewahrt, dann ist dieser Aufruf zur Lynchjustiz ausreichend hart bestraft worden.
Wer in diesem Fall ein härteres Urteil erwartet oder gewünscht hat, sollte sich dann auch fragen, ob diese Forderung auch bei tatsächlichen Kapitalverbrechen vorzubringen ist.
01.06.2012 20:39 Uhr
Viel zu wenig. Wir brauchen härtere Strafen. Statt 2 Wochen Vollpension hätte es ein Wochenende in Isolationshaft mit Akte seines Falles, einer Bibel und einer Pritsche sowie einem Stuhl und Tisch werden sollen.
01.06.2012 22:38 Uhr
Zitat:
Keine Geldstrafe oder Schmerzensgeld in Höhe von mindesten 15000.- EUR?


Natürlich nicht. Soll ein 18jähriger, der Scheisse gebaut hat als nächstes eine Bank überfallen müssen, um seine Geldstrafe zahlen zu können?

Insofern hat das Urteil die richtige Stoßrichtung.
02.06.2012 16:52 Uhr
2 Wochen halte ich für angemessen. Ich bin froh das dem unschuldigen Tatverdächtigen nichts passiert ist.
03.06.2012 00:43 Uhr
Zitat:
Es wird immer wieder bedauert, dass Schwerverbrecher oftmals nur mit einer geringen Strafe davonkommen. Wird die Verhältnismäßigkeit gewahrt, dann ist dieser Aufruf zur Lynchjustiz ausreichend hart bestraft worden.
Wer in diesem Fall ein härteres Urteil erwartet oder gewünscht hat, sollte sich dann auch fragen, ob diese Forderung auch bei tatsächlichen Kapitalverbrechen vorzubringen ist.


§111 (Öffentliche Aufforderung zu Straftaten) i.V.m. §211 StGB (Mord) sagt aus: Wer öffentlich zu einer Straftat auffordert, die dann nicht stattfindet, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren belangt werden. Hier handelt es sich um eine Aufforderung zum Mord, der immer mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft wird, also der schwersten im StGB aufgeführten Straftat. Findest du es wirklich verhältnismäßig, dass ein 18jähriger Täter, der auch nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt hätte werden können, mit gerade einmal 2 Wochen Jugendarrest (das ist kein Gefängnis!) davon kommt, wenn er ansonsten Jahre in den Knast gemusst hätte?

Ich verlange nicht, dass so jemand ewig weggesperrt werden muss. Es ist ein Aufruf aus einer Emotion heraus, aber mit entsprechender Wirkung. Wenn man aus emotionalen Gründen einen Totschlag begehe, würde man dafür mindestens 5 Jahre eingesperrt. Man gilt dann sicher auch als Schwerverbrecher und die Tat ist in der Regel nicht einmal geplant gewesen. Selbst bei einer fahrlässigen Tötung, die z.B. unbeabsichtig bei einem Verkehrsunfall stattfindet, kann man fünf Jahre ins Gefängnis kommen. Wo ist die Verhältnismäßigkeit, wenn jemand im Heranwachsenenalter (nochmal betont: Erwachsenenstrafrecht möglich) zwei Wochen Jugendarrest für einen Mordaufruf bekommt?

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 03.06.2012 02:43 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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