EvaHulzinger

McOnline

.Compadre.

Kreuzeiche



Katze

Barneby

Dr.Klöbner


Rechte der Moderatoren

Moderatoren können:
  • Initiativen gründen
  • Initiativen, die keinen Admin mehr haben, einen Admin geben
  • den PV-Chat-Zugang einrichten
  • dol-Photos hochladen
  • RL-Termine eintragen
  • Meinungen/Umfragen eigenständig unsichtbar machen
  • Kategorien anlegen/löschen/verschieben/zusammenlegen (in Absprache mit der Redaktion und der Regierung)
  • Einträge in Tagebüchern/Gästebüchern unsichtbar machen
Wenn ein User beginnt, Foren voll zu spammen, können die Moderatoren diesen Usern für eine kurze Zeitspanne (max. 24 Stunden) die Möglichkeit nehmen, Meinungen in öffentlichen Foren zu schreiben.
Der so eingeschränkte User kann nur noch an Abstimmungen teilnehmen und kann nur noch in folgenden dol2day-Bereichen Beiträge schreiben:
  • Iniforen von Initiativen in denen er Mitglied ist
  • Parteiforen der Partei, in der er Mitglied ist
Moderatoren dürfen / können nicht:
  • Mitglieder des Schiedsgerichts sein
  • in Parteien/Inis hineinschauen, in denen sie nicht selber Mitglied sind
Unsichtbar gemachte Beiträge können nur von den Moderatoren, der Redaktion und des Schiedsgerichts (zwecks etwaiger Verfahren) eingesehen und ggf. sichtbar gemacht werden.

Die Moderatoren tauchen in der Online-Liste von dol2day direkt oben (unterhalb der Redaktion) auf.

Auswahl der Moderatoren

Die Moderatoren werden von der Redaktion ausgewählt, ihre Anzahl wird dem Bedarf flexibel angepasst. Der Internetkanzler ist im Regelfall während seiner Amtszeit ebenfalls Moderator.

Das Schiedsgericht bleibt bestehen. Da die Moderatoren ausschließlich Meinungen unsichtbar machen, jedoch weder über Verwarnungen, Zeitsperren, Sperren usw. entscheiden können, wird diese Hauptaufgabe des Schiedsgerichts bestehen bleiben.

15-01-2005 (Erste Fassung)
21-06-2012 (Anzahl + Regierungsmods geändert)
21-04-2013 (Regierungsmods geändert)

Redaktion von dol2day