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Fragenübersicht Hältst Du einen Freispruch für Anders Behring Breivik für möglich?
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende
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23.06.2012 07:36 Uhr
Definitiv nein!!!
23.06.2012 07:47 Uhr
Nein. Mir fiele jetzt auch so gar keine Begründung ein.
23.06.2012 07:52 Uhr
Nwin, undenkbar.
23.06.2012 08:00 Uhr
Ich denke der Verteidiger macht nur das, was der Angeklagte fordert - er selbst hat ihn glaube ich selbst als Terroristen bezeichnet.
23.06.2012 08:04 Uhr
Sein Anwalt fordert den Freispruch FÜR seinen Mandanten. Er ist lediglich der Mandathalter für seinen Mandanten.

23.06.2012 08:05 Uhr
Ich kenne mich bei den Norwegern nicht so aus - vielleicht braucht es ja einen Freispruch wegen Unzurechnungsfähigkeit, damit er den Rest seines Lebens in der Klapsmühle verbringen kann?!

Das maximale Strafmaß hat dieser Typ verdient - die Gesellschaft muss für immer vor ihm geschützt werden.

23.06.2012 08:07 Uhr
Der Einzige Freispruch den ich mir vorstellen kann, wäre jener wegen Schuldunfähigkeit als Folge einer Unzurechnungsfähigkeit.

Gratuliere! Nach so einem 'Freispruch' steht einem ein Leben in geschlossenen psychiatrischen Krankenhäusern bevor. Ich habe schon beides im Rahmen meiner Arbeit gesehen - habe die Reglemente beider Häuser miteinander verglichen...

Im Gefängnis ist man m.E. besser dran - da hat man noch so was wie Rechte.
23.06.2012 08:09 Uhr
Ich weiss ich bin ein gemeiner Spiesser...

Aber was macht diese Umfrage eigentlich in der Kategorie Ideologien?
23.06.2012 08:16 Uhr
Zitat:
Im Gefängnis ist man m.E. besser dran - da hat man noch so was wie Rechte.


Ich schäme mich beinahe zuzugeben, dass in meinen Augen dieser Typ jedes Recht auf ein Recht verwirkt hat.
23.06.2012 08:22 Uhr
Zitat:
Ich schäme mich beinahe zuzugeben, dass in meinen Augen dieser Typ jedes Recht auf ein Recht verwirkt hat.


Im Gefängnis hätte er die gleichen Rechte, wie die anderen Gefangenen auch. Ein Recht auf Menschenwürdige Unterbringung, auf körperliche Unversehrtheit,...

Wir erklären heutzutage keine Menschenmehr für Rechtlos - niemand ist mehr Vogelfrei.

Einige werden sich vielleicht am Begriff Menschenwürdige Unterbringung aufhängen. Wer schon mal in Buchenwald, Dachau oder Bergen-Belsen war, der weiss warum es diese Gefangenenrechte gibt.

Ich weiss dafür kassiere ich jetzt wieder Ablehnungen, aber ich kann die Rechtslage nur widergeben.
23.06.2012 08:26 Uhr
Zitat:
Im Gefängnis hätte er die gleichen Rechte, wie die anderen Gefangenen auch. Ein Recht auf Menschenwürdige Unterbringung, auf körperliche Unversehrtheit,...


Gibt es denn Anlass an der Qualität der norwegischen Psychiatrie zu zweifeln?

Und andersrum: Gibt es Gründe, an der Unzurechnungsfähigkeit B.'s und seiner Gefährlichkeit für die Gesellschaft zu zweifeln?
23.06.2012 08:34 Uhr
@ Pozblitz

Streng genommen sind viele medizinische Behandlungen (inklusiver einiger Medikamentöser Behandlungen) Körperverletzung.

In einer psychiatrischen Klinik ist man psychiatrischer Patient das heisst es wird davon ausgegangen, dass man Auswirkungen und Folgen der Behandlung nicht selbst absehen kann. Der Arzt entscheidet ohne mitsprache des Patienten lediglich 'kontrolliert' durch das Gericht.

Glaub mir - fremdbestimmter als im psychiatrischen Krankenhaus kannst du nicht leben. Du wirst auf das Rechteniveau eines Haustiers herabgesetzt (um es mal plastisch auszudrücken)
23.06.2012 08:39 Uhr
Nur unter der Voraussetzung das er den Rest seines Lebens in einer psychiatrischen Einrichtung verbringen muß.
23.06.2012 08:43 Uhr
Zitat:
Nur unter der Voraussetzung das er den Rest seines Lebens in einer psychiatrischen Einrichtung verbringen muß.


Das ist dann der andere Aspekt der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus.

Ein Krankenhaus ist zur Heilung da - nicht zum Wegsperren (zumindest in der Theorie)
Du kannst nicht ausschliessen, dass selbst Psychiater einmal ihre Arbeit machen und den Menschen heilen. In diesem Moment müsste man ihn nach geltenden Recht freilassen - Er wurde wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen und ein Gesunder kann nicht im Krankenhaus bleiben.

So ist die Rechtslage - don't shoot the messenger.
23.06.2012 08:48 Uhr
anders breivik scheint sich zumindest sehr konkret mit den folgen seiner taten auseinander gesetzt zu haben,
für ihn scheint es das schlimmste zu sein als verrückt abgestempelt zu werden.

die schuldfrage werden das gericht und die psychiater nie einwandfrei klären können,
das norwegische recht sieht hier vor den täter im zweifel in eine geschlossene anstalt einzuweisen. das wird aller wahrscheinlich keit nach auch passieren,
und damit ist das wichtisgte getan
dieser mensch kann hoffentlich nie mehr schaden anrichten,
weder durch worte noch durch taten.

welche namen das dann juristisch hat ist nebensächlich, oder?
23.06.2012 09:01 Uhr
Die Forderung des Freispruches erfolgt allein aus ideologischer Konsistenz. Er hat die Tat ja gestanden, wertet sie aber anders als das geltende Recht. Insofern wird ja nicht behauptet er habe die Tat nicht begangen.

Es ist auch einer der wenigen Fälle, in denen die Verteidigung implizit eine höhere Strafe inkaufnimmt als es die Staatsanwaltschaft unn fordert: diese möchte Breivik in die Psychatrie schicken, während die Verteidigung darauf pocht, er sei nicht psychisch krank. Dies würde zu einer höheren Gefängnisstrafe führen. Aber da sich Breivik als in Notwehr handelnd und gesund sieht, fordert er konsistenterweise Freispruch.
23.06.2012 09:14 Uhr
Zitat:
Die Forderung des Freispruches erfolgt allein aus ideologischer Konsistenz.


Ahhhhhhhhh sooooooooooooo... [smiley Glühbirne an] jetzt versteh ich, warum das in die Kategorie Ideologien gehört.
23.06.2012 09:54 Uhr
Ich an seiner Stelle hätte nicht Freispruch gefordert. Es wäre doch ideologisch verheerend, wenn die Gesellschaft, der er den Krieg erklärt hat, ihm durch Freispruch Recht geben würde.
Das würde aus seinem exzessiven Blutrausch nichts anderes machen als friendly fire. Damit stünde er folglich nur als Depp dar, der Freund und Feind nicht unterscheiden konnte. Helden sind anders gestrickt. Die ballern in den Gegner, bis sie selbst niedergestreckt werden. Und sie erwarten nicht nur die Höchststrafe, sie fordern sie sogar.

So beweist er nur, dass nichts in ihm auch nur ansatzweise etwas "heldenhaftes" darstellt. Freispruch reklamieren, heißt in diesem Falle, beim Gegner um Gnade winseln. Pfui Deibel.
23.06.2012 17:36 Uhr
Nein, und ich hab keine Idee was der Grund sein könnte, so was zu fordern.
24.06.2012 15:06 Uhr
Nein. Und ich verstehe auch nicht, warum er Freispruch fordert. Er tut es ja nicht deswegen, weil er sich für verrückt hält. Im Gegenteil, es ist Breivik sehr wichtig, nicht für unzurechnungsfähig erklärt zu werden. Nur: wenn er schuldfähig ist, wie um alles in der Welt kommt er dann auf Freispuch?!? Die Konsequenz hat RufusRockII schön dargestellt. (Erinnert übrigens an die RAF-Leute, die den Bundespräsidenten um Gnade bitten. Die sind ideologisch wohl auch nicht mehr gefestigt.)
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