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Regierung uneins über Verfassungsschutzreform - Was sagst Du dazu? |
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15.07.2012 08:05 Uhr |
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Wer hätte etwas Anderes erwartet, als dass die "Koaltion des Grauens" sich mal über irgend etwas einig sein würde?.
Leuthäuser-Dingsbums will ein Reförmchen, Friedrich nicht, der Horst will MP bleiben und außerdem die FDP dengeln, Mutti sitzt aus und denkt über neue Farben für ihre berühmten Dreiknopfjacken nach, Schröder und von der Leyen kratzen sich mit den Fußnägeln die Augen aus, und und und ....
Ach, Politik?
Machtpolitik muss reichen. |
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15.07.2012 08:13 Uhr |
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Die Polizei alleine sollte für den "Schutz im Innern" zuständig sein.
Beim Begriff "Inlandsgeheimdienst" dreht sich mir der Magen um. |
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15.07.2012 09:20 Uhr |
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Quis custodiet ipsos custodes? |
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15.07.2012 10:01 Uhr |
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Alles außer seiner Abschaffung macht eh keinen Sinn. |
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15.07.2012 11:28 Uhr |
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Zitat:Was verboten ist, ist Sache der Polizei. Was nicht verboten ist, ist Privatsache.
Klingt und ist vernünftig.
Der Staat will aber mit dem Verfassungsschutz noch mehr: Er will
- vorsorglich schon einmal diejenigen erfassen, denen er zutraut, irgendwann einmal Verbotenes zu tun,
- will die Öffentlichkeit vor ihnen warnen
- und will sie in ihrer politischen Arbeit behindern (Entzug der Gemeinnützigkeit, Berufsverbote, Vorbereitung von Vereinsverboten), ohne dabei allzu sehr und allzu offen gegen seine eigenen Regeln zu verstoßen.
Aus bürgerrechtlich-liberaler Sicht wird man gegen den zweiten Punkt (Warnfunktion) noch am wenigsten einwenden können, allerdings bedarf es dazu keines Geheimdienstes, das könnten auch eine Handvoll Mitarbeiter z. B. der Bundeszentrale für politische Bildung erledigen.
Widerstand lohnt sich wahrscheinlich am ehesten gegen den dritten Punkt (Behinderung) und war (Berufsverbote) in der Vergangenheit ja auch partiell erfolgreich.
Dass der Staat aber auf die Erfassung tatsächlicher oder vermeintlicher potenzieller Staatsfeinde verzichten würde, halte ich für außerordentlich unwahrscheinlich.
Klar, das verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, und zu ruhigen Zeiten (die wir im Grunde seit 63 Jahren haben) ist es eigentlich auch (außer zu Einschüchterungszwecken, s. o.) völlig überflüssig. So ruhig müssen die Zeiten aber nicht ewig bleiben, und darauf will man vorbereitet sein.
Aus diesen Gründen halte ich die Diskussion über den VS für nicht sehr spannend, es wird sich nicht viel ändern, jedenfalls nicht im Sinne von weniger Überwachung. Was nun nicht heißt, dass es nicht sinnvoll wäre und sich auch lohnen kann, sich für Grundrechte einzusetzen. |
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15.07.2012 11:37 Uhr |
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Scarabäus,
der Staat verfügt bereits über ein Register aller, die potentiell Verbotenes tun könnten. Es befindet sich beim Einwohnermeldeamt.
Tatsächlich warnen Verfassungsschutzmateriale nicht so sehr vor Rechtsbrüchen und Rechtsbrechern sondern vor allem vor politischen Richtungen, die die Beamten als unerwünscht abgrenzen wollen von solcher Opposition, die in ihrem Sinne in Ordnung ist. Diese Differenzierung ist willkürlich und selten deckungsgleich mit dem Urteil des maßgeblichen Souveräns, des Wählers. |
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15.07.2012 12:00 Uhr |
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Die NPD meldet ihre Mitgliederzahlen aus Eigeninteresse an den Staat. Bei der Beobachtung der NPD und Kameradschaften liefern private Initiativen, Vereine und NGOs mehr und interessantere Informationen als der Verfassungsschutz. Bei der Verhinderung von politischen Gewaltakten der Nazis hat die VS-Beobachtung der "Szene" keinen Beitrag leisten können. |
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15.07.2012 12:09 Uhr |
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Waren die sich jemals einig seit sie regieren? |
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15.07.2012 12:28 Uhr |
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Zitat:Zurecht sind wir aber aus der geschichtlichen Vergangenheit zu einer wehrhaften Demokratie übergegangen. Nicht alles was erlaubt ist, ist auch verfassungsrechtlich erwünscht.
Dafür haben wir doch aber das Bundesverfassungsgericht (und die entsprechenden Gerichte der Länder). Selbst wenn wer auch immer mit 2/3-Mehrheit verfassungswidrige Gesetze beschlösse, müsste das Gericht sie zurückweisen. Sollte - was wenig wahrscheinlich ist - eine vom VS beobachtete Partei eine Mehrheit oder gar eine 2/3-Mehrheit in Bundestag und -rat erhalten, dann könnte der VS das auch nicht verhindern.
Da stellt sich dann schon die Frage nach dem Sinn der Beobachtung. (Und sie wird in meinem vorherigen Beitrag auch beantwortet.)
Zitat:Zurecht darf der VS nur beobachten und berichten, Konsequenzen werden an anderer Stelle gezogen.
Na ja. Zu Zeiten der Regelnachfrage beim VS kam die Mitgliedschaft in einer dort beobachteten Gruppe schon einem Berufsverbot gleich. Und gibt es nicht gerade Pläne, über das Steuerrecht Vereinen, die im VS-Bericht erwähnt sind, automatisch die Gemeinnützigkeit zu entziehen?
Für das bloße Beobachten und Berichten bedarf es keines Geheimdienstes, dafür reicht die Auswertung öffentlich zugänglicher Informationen. Es macht den Staat auch nicht sicherer, wenn bei publizierten oder geschätzten Mitgliederzahlen genau nachgezählt wird.
Aus meiner Sicht problematisch ist der Versuch, die Anhänger unerwünschter Gruppen (egal welcher Richtung, für mich hat jeder die gleichen Rechte) weitgehend zu erfassen, weil dies deren Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkt. Dies umso mehr, wenn dafür geheimdienstliche Mittel eingesetzt werden, weil dann auch andere Persönlichkeitsrechte tangiert sind. |
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15.07.2012 12:34 Uhr |
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Ich wäre überrascht gewesen, wenn die sich mal auf Anhieb einig gewesen wären. Aber so: "Business as usual" - so traurig das auch ist. |
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15.07.2012 13:43 Uhr |
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Ich hatte nix anderes erwartet . uneinigkeit zeichnet diese Regierung aus, seit Beginn. |
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