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Fragenübersicht Heute fällt das Urteil gegen Anders Behring Breivik. Welches Urteil würdest du in dieser Sache ganz persönlich fällen, wenn du müsstest/dürftest?
1 - 20 / 30 Meinungen+20Ende
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24.08.2012 06:50 Uhr
Tja, da bin ich unentschlossen. Auf der einen Seite wäre eine lebenslange Haft natürlich die logische Folge, wobei man Breivik damit ja auch noch einen Gefallen tun würde - er sieht sich ja als einen politischen Aktivisten, und nicht als geistesgestörten Amokläufer.
An sich macht es allerdings keinen Unterschied, da er in jedem Fall nie wieder in Freiheit leben wird.
24.08.2012 06:56 Uhr
Zitat:
An sich macht es allerdings keinen Unterschied, da er in jedem Fall nie wieder in Freiheit leben wird.


Darum geht es allerdings in erster Linie!
24.08.2012 06:57 Uhr
Zitat:
Darum geht es allerdings in erster Linie!


Ja, aber die Frage ist, ob er diese Zeit als normaler Knasti verbringt, oder als Häftlingspatient in der Nervenklinik.
24.08.2012 06:59 Uhr
Mir geht es wie McOnline, ich denke, für beide Möglichkeiten gibt es gute Argumente. Áber da er selbst so viel Wert darauf legt, nicht geistesgestört zu sein, wünsche ich Breivik ein langes Leben in der geschlossenen Psychatrie.
24.08.2012 07:06 Uhr
Seinen Geisteszustand kann ich nicht beurteilen, denke aber, dass ein Mensch, der eine solche Tat begeht, geistig nicht gesund sein kann. Insofern würde ich ihn lebenslang in eine Klinik schicken.

Aber wie gesagt, ich maße mir da im Grunde kein Urteil an, da gibt es Leute, die mehr davon verstehen.
24.08.2012 07:07 Uhr
Rein instinktiv würde ich im Fall Breivik,der mit Vorsatz aus politischen Gründen mehrere Menschen,teilweise sogar Minderjährige ermordet hat,bei einer derartig gesicherten Faktenlage die Todesstrafe verhängen.

Da aber aus gutem Grund Vergeltung und Rache als emotionales Merkmal aus der Rechtssprechung ausgeklammert sind,muss dafür gesorgt werden,das er der Gesellschaft keinen Schaden mehr zufügen kann.


Ob das durch die lebenslange Unterbringung in einem Gefängniss,oder aber in einer Psychatrie passiert,ist dabei eher nebensächlich.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.08.2012 09:27 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.08.2012 07:32 Uhr
Lebenslange Einzelhaft mit absolutem Besuchs- und Kontaktverbot. Keine Vergünstigungen...
24.08.2012 07:33 Uhr
War er zur Tatzeit zurechnungsfähig, ist (nach deutschem Recht) eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung die logische Konsequenz. Wobei klar sein dürfte, dass in seinem Fall auch nach 30 oder mehr Haftjahren kein Richter dem Antrag zustimmen würde, ihn je wieder rauszulassen.

War er wegen einer Geisteskrankheit nicht zurechnungsfähig, gehört er in eine geschlossene Psychiatrie, wo der Versuch unternommen werden muss, seine Krankheit zu heilen. Sollte dies irgendwann gelingen, müsste man ihn wieder freilassen - und ihm dringend empfehlen, Norwegen zu verlassen.

Ich weiß weder, wie die norwegischen Gesetze sind, noch wie es um seinen Geisteszustand bestellt ist. In sofern überlasse ich die Entscheidung seinen Richtern. Ich bin aber unbedingt dafür, auch diesen Fall trotz seiner Monstrosität streng rechtsstaatlich zu behandeln, d. h. auch die Option "geisteskrank" nicht nur deshalb auszuschließen, weil Volkes Stimme nach der Höchststrafe ruft.
24.08.2012 07:44 Uhr
Es fällt mir sehr schwer, da ein Urteil zu fällen, wenn ich an die unzähligen AUSGELÖSCHTEN Leben junger Menschen denke und daran, wie Angehörige, Freunde und die zufällig verschonten aber nachhaltig leidenden Opfer denke.
Er hat einfach das Härteste verdient, was die Rechtssprechung zuläßt ohne Vergünstigungen in Einzelhaft.Psychiatrie nach gutachterlicher und allgemeiner Meinung wird von ihm selbst wohl abgelehnt.
Es wäre keine Strafe,sondern Erklärung und Verstehen des Unfaßbaren für uns.
Ich bin jedenfalls hin- und hergerissen.
24.08.2012 08:01 Uhr
als westentaschenpsychologe würde ich sagen es darf einfach kein zurechnungsfähiger mensch sein, der sowas tut,
aber gleich werden wir wissen wie das gerichtet entscheidet.
24.08.2012 08:04 Uhr
Entscheidend wird sein, ob sie ihn für zurechnungsfähig erklären oder nicht. Ich denke, sie werden ihn in die Psychiatrie stecken.
24.08.2012 08:09 Uhr
Zitat:
Psychiatrie nach gutachterlicher und allgemeiner Meinung wird von ihm selbst wohl abgelehnt.

Stimmt, aber es kann m. E. kein Maßstab sein, was er selbst darüber denkt. Gerade dass er selbst so vehement bestreitet, geisteskrank zu sein, kann durchaus dafür sprechen, dass er es eben doch ist. Und wenn er geisteskrank ist, dann muss er auch als Geisteskranker behandelt werden - so schwer es auch fällt. Schuldunfähig st schuldunfähig - auch wenn das begangene Verbrechen in seinem Ausmaß noch so unvorstellbar ist und das Gerechtigkeitsempfinden eine noch so große Sühne fordert.

Ich bin deshalb auch hin- und hergerissen. Einerseits hoffe ich, dass er für schuldfähig erklärt wird und somit zur Höchststrafe verurteilt werden kann. Andererseits hoffe ich, dass er geisteskrank ist, denn es fällt mir schwer, mir vorzustellen, dass auch ein gesunder Mensch zu so einer Tat fähig sein kann.
24.08.2012 08:09 Uhr
Ah, das Urteil ist da: Er ist zurechtsfähig und muss 21 Jahre in den Knast.
24.08.2012 08:22 Uhr
Geisteskrank. Nur so ist sichergestellt, daß er nicht nach 21 Jahren wieder rauskann.

EDIT: ich lese gerade, daß es auch in Norwegen Sicherheitsvewahrung gibt. Dann paßt das Urteil schon.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 24.08.2012 10:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
24.08.2012 08:31 Uhr
Zitat:
Ah, das Urteil ist da: Er ist zurechtsfähig und muss 21 Jahre in den Knast.


Mit anschließender Sicherheitsverwahrung, wenn ich richtig gehört habe - gut so!
24.08.2012 08:38 Uhr
Das Urteil ist da...und so ist es richtig!!!!!!
24.08.2012 09:21 Uhr

ich hätte ihn in eine anstalt gesteckt zusammen mit napoleon, dem grossen schatten und dem retter der entrechteten

die tabletten abgsetzt damit er auch jeden tag was davon hat

aber das urteil ist ja schon gefällt
so bleibt nur noch seinen namen aus allen büchern zu löschen
damit sich niemand mehr an ihn, sein gesicht erinnert

24.08.2012 09:21 Uhr
21 Jahre dafür, daß er 77 Menschen ermordet hat, darunter Minderjährige? Das Urteil ist ein schlechter Witz. ...
24.08.2012 09:27 Uhr
Zitat:
21 Jahre dafür, daß er 77 Menschen ermordet hat, darunter Minderjährige? Das Urteil ist ein schlechter Witz. ...


a) ist das Leben Minderjähriger mehr wert als das von Volljährigen?

b) ist hier das Gesetz nach allen Möglichkeiten voll ausgeschöpft worden - eine Todesstrafe gibt es in Norwegen (zurecht) nicht.
24.08.2012 09:34 Uhr
McOnline, es geht auch nicht um eine Todesstrafe sondern darum, jemanden für so ein Tat lebenslang zu verknacken.
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