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Fragenübersicht Stand-Your-Ground Gesetze - Erlaubnis zur vorsätzlichen Tötung oder gerechtfertigte Gesetze zur Notwehr?
1 - 20 / 25 Meinungen+20Ende
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10.09.2012 08:28 Uhr
Und bei Dol regen sie sich schon auf wegen der Bierchentaste...
10.09.2012 08:30 Uhr
Diese Opfer sind beklagenswert und aus der Sicht hier im fernen Europa erscheinen sie unnötig und bizarr. Die gesamte Rechtsprechung zu Do-it-Yourself-Gerechtigkeit und Waffenfreigabe ist für uns in Europa fremd. Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass eine Ordnung europäischen Zuschnitts dort nicht funktionieren sollte.
10.09.2012 09:55 Uhr
So sehr unterscheidet sich das gar nicht vom deutschen Notwehrrecht. Wer nur die Wahl hat, vor einem rechtswidrigen Angriff zu fliehen oder aber den Angreifer zu töten, der darf dies auch nach deutschem Recht tun. Man google nach "turpis fuga".

Der nicht unwesentliche Unterschied liegt nicht im Notwehrrecht an sich, sondern eher darin, dass es in den USA einfach weitaus mehr legale Schusswaffen gibt.
10.09.2012 09:58 Uhr
Zitat:
Der nicht unwesentliche Unterschied liegt nicht im Notwehrrecht an sich, sondern eher darin, dass es in den USA einfach weitaus mehr legale Schusswaffen gibt.


Es handelt sich wohl um ca. 300.000.000 Stück!

Nicht von ungefähr gibt es in den USA Statistiken über versehentlich erschossene Briefträger.

Paranoiker sollte man nicht auch noch bewaffnen.
10.09.2012 10:24 Uhr
Zitat:
So sehr unterscheidet sich das gar nicht vom deutschen Notwehrrecht. Wer nur die Wahl hat, vor einem rechtswidrigen Angriff zu fliehen oder aber den Angreifer zu töten, der darf dies auch nach deutschem Recht tun


Jo, das wiederhole ich bei dem Thema auch immer wieder. Auch das deutsche Notwehrrecht ist sehr "scharf".
10.09.2012 10:34 Uhr
Zitat:
Auch das deutsche Notwehrrecht ist sehr "scharf".


In der Praxis spielt aber die Frage nach dem Notwehr-Exzess eine wichtige Rolle hier. Wie das in USA ist, weiß ich nicht, daher kann ich Gleichheit oder Differenz nicht bewerten.
10.09.2012 10:44 Uhr
ganz klar gerechtfertigte Gesetze zur Notwehr! Notwehr sollte stets erlaubt sein!
10.09.2012 10:49 Uhr
Zitat:
In der Praxis spielt aber die Frage nach dem Notwehr-Exzess eine wichtige Rolle hier.


In der Praxis eher selten, das ist mehr eine akademische Diskussion in der rechtswissenschaftlichen Literatur. Richtig ist natürlich, dass auch eine Notwehrhandlung entsprechend ermittelt werden muss. Aber das ist in den USA ja genauso.

Um es an einem praktischen Fall deutlich zu machen: Die Erschießung (!) eines SEK-Beamten ist legal und straffrei (Notwehr), wenn man dem Gericht versichert, dass man dachte, es sei ein "verfeindeter Rocker".
10.09.2012 10:55 Uhr
Zitat:
Stand-Your-Ground Gesetze - Erlaubnis zur vorsätzlichen Tötung oder gerechtfertigte Gesetze zur Notwehr?
Zunehmend ersteres, scheint mir. Und das halte ich für sehr bedenklich.
10.09.2012 10:59 Uhr
Zitat:
Die Erschießung (!) eines SEK-Beamten ist legal und straffrei (Notwehr), wenn man dem Gericht versichert, dass man dachte, es sei ein "verfeindeter Rocker".


Anderes Beispiel: Ein bekannter Nazi überfährt einen ihm bekannten Linken vorsätzlich mit dem Auto, weil er sich subjektiv bedroht fühlt. Er wurde übrigens erfolgreich von einer linken Anwältin verteidigt, was eine nicht unspannende Kontroverse auslöste.

Mein subjektives Sicherheitsgefühl wäre nicht erhöht, wenn jeder nervöse und unerfahrene Kleinganove legalen Zugang zu Waffen hätte und ich auch so ein Teil im Haushalt bereithielte. Aber USA ist weit weg und unsere Gewohnheiten in Europa schwer übertragbar.
10.09.2012 14:06 Uhr
Ich habe "unnötig" angeklickt, wusste dabei aber noch nicht, dass die vorherige Gesetzeslage vorgesehen hatte, zuerst vor dem Angriff zurückzuweichen. Falls die Rückzugspflicht wirklich allen Notwehrmitteln gegenüber vorrangig war, finde ich das neuere Gesetz an sich nicht unnötig, sondern nur schlecht ausgestaltet, da ich keinen Passus zur Verhältnismäßigkeit gefunden habe.
So, wie es bei Wikipedia beschrieben wird, wäre es ja legal, einen Einbrecher auch dann zu erschießen, wenn er einen nicht körperlich angreift sondern nur versucht, die Stereoanlage mitzunehmen. Das finde ich unverhältnismäßig und falsch. Das eigentliche Problem scheint aber tatsächlich nicht die Rechtslage zu sein, sondern die hohe Zahl an Schusswaffen in Privathaushalten.
10.09.2012 14:31 Uhr
Im Gegensatz zu solchen Wildwestmethoden halte ich den deutschen Rechtsgrundsatz, daß auch Notwehr verhältnismäßig sein muß, für den richtigen.
10.09.2012 14:56 Uhr
"Diese Opfer sind beklagenswert "

Ich kann jetzt nicht wirklich um jeden Einbrecher trauern
10.09.2012 15:38 Uhr
Zitat:
So, wie es bei Wikipedia beschrieben wird, wäre es ja legal, einen Einbrecher auch dann zu erschießen, wenn er einen nicht körperlich angreift sondern nur versucht, die Stereoanlage mitzunehmen.


Das ist in Deutschland aber immer schon legal gewesen, wenn mildere Mittel nicht auch ausgereicht hätten, dir dir Stereoanlage zu erhalten. Es gab einmal ein Reichsgerichtsurteil, dass keine gerechtfertigte Notwehr sah, als der Besitzer eines Apfelbaums Kinder erschoss, die ihm Äpfel vom Baum stahlen. Was aber darüber hinaus geht, ist nach deutschem Recht Notwehr. Es bedarf keiner körperlichen Gefährdung, jedes angegriffene Rechtsgut ist notwehrfähig.

Zitat:
Im Gegensatz zu solchen Wildwestmethoden halte ich den deutschen Rechtsgrundsatz, daß auch Notwehr verhältnismäßig sein muß, für den richtigen.


Einen solchen deutschen Rechtsgrundsatz gibt es aber nicht. Du musst im Zweifel immer das mildeste effektive Mittel wählen, d. h. du darfst z. B. den Dieb nicht erschießen, wenn er auch bei einem Warnschuss stehengeblieben wäre, aber es muss keine Verhältnismäßigkeit zwischen angegriffenem Rechtsgut und Notwehrmaßnahme bestehen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 10.09.2012 21:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen
10.09.2012 19:19 Uhr
Zitat:
Die Erschießung (!) eines SEK-Beamten ist legal und straffrei (Notwehr), wenn man dem Gericht versichert, dass man dachte, es sei ein "verfeindeter Rocker".


Klappt das immer? Also wenn mir ein Nachbar mit seiner lauten Musik auf den Nerv geht, "upps, ich dachte, da wäre ein verfeindeter Rocker im Zimmer"?
10.09.2012 19:25 Uhr
Zitat:

Klappt das immer? Also wenn mir ein Nachbar mit seiner lauten Musik auf den Nerv geht, "upps, ich dachte, da wäre ein verfeindeter Rocker im Zimmer"?


Muss aber glaubhaft sein. Wenn es in deiner Gegend keine Rocker gibt und du mehr aussiehst wie ein übriggebliebener Hippie und die Musik deines Nachbarn auch mehr nach "Du host gschaut un i han gschaut" klingt als nach "Whine, Women & Song", dann wohl eher nicht.
10.09.2012 20:27 Uhr
Dieser Blödsinn lädt dazu ein, dieses und jenes als möglichen Gewaltakt der Gegenseite zu interpretieren, um so den eigenen Vorsatz zu vertuschen. Und erstaunlicherweise stehen hauptsächlich die größten reaktionären Idioten auf den Besitz von waffen...
11.09.2012 11:46 Uhr
Zitat:
Und erstaunlicherweise stehen hauptsächlich die größten reaktionären Idioten auf den Besitz von waffen...


Das Gegenteil ist eher der Fall. Sonst gäbe es viel mehr Zwischenfälle als die, die uns leider bekannt geworden sind.
11.09.2012 20:56 Uhr
Kann man nicht vergleichen, wenn man irgendwo in der Wildnis lebt, oder mitten im Drogenghetto ist eine Schusswaffe das mindeste. Wenn frei verfügbar eher was automatisches.
11.09.2012 21:13 Uhr
Natürlich, wenn das Gesetz es hergibt. Aber nicht die gesamte US besteht aus Ghetto und auch nicht jeder Amerikaner ist ein Dealer.

Jeder Amerikaner, den ich kenne, hat mindestens eine Schusswaffe zu Hause. Von denen ist jeder ein Mensch wie Du und ich - wie man so sagt. Keiner von ihnen ist vorbestraft oder geht leichtfertig mit seiner Waffe um. Im Gegenteil.

Gemessen an der Anzahl der im Umlauf befindlichen Schusswaffen.. stimmt es einfach nicht.


Um noch was zur Selbstverteidigung zu sagen:
Man kann Menschen sehr leicht auch ohne Waffen töten. Das geht mit einem Bleistift, einem Schnürsenkel, einer Plastiktüte oder mit der Hand.
In wie weit das dann Notwehr ist, wird im Einzelfall geprüft. "Wild West" gibt es nur noch im Kino (oder halt in finsteren Ghettos.. vielleicht auch mal in einer ländlichen Gegend).


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 11.09.2012 23:16 Uhr. Frühere Versionen ansehen
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