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Kritik von Verbraucherschützern: Neues Patientenschutzgesetz befördert Patienten-Abzocke - Was sagst Du dazu? |
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19.10.2012 07:03 Uhr |
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Leider hört auf Verbraucherschützer in diesem Land im Allgemeinen niemand.
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19.10.2012 07:06 Uhr |
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Krankenkassenbeiträge sind so hoch, wie noch nie, die Leistungen werden immer schlechter, und immer mehr muss der Patient selbst zahlen.
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19.10.2012 07:07 Uhr |
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Werden da nicht eher die Krankenversicherungen abgezockt?
Naja gut, mittelbar damit auch die Patienten, aber eben auch die die gesunden Beitragszahler. |
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19.10.2012 07:19 Uhr |
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Das ganze Gesundheitssystem gehört reformiert - und das nicht im Sinne der FDP oder der Union. Die privaten Versicherungen gehören abgeschafft und jeder sollte gesetzlich pflichtversichert sein. Für zusätzliche Dienstleistungen (Einzelzimmer im Krankenhaus etc.) kann es Zusatzversicherungen geben - aber für die allgemeinen Therapien und Behandlungen darf es in einem sozialen Staat keine Zweiklassengesellschaft geben. |
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19.10.2012 07:28 Uhr |
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Wenn man sich den Artikel mal aufmerksam durchliest und die reißerische Schlagzeile vergisst, dann wird deutlich, dass es eher daran liegt, dass die Patienten schlecht aufgeklärt sind und sich Mist andrehen lassen. Leider wird "Verbraucherschutz" immer mehr zu einem "Den Menschen das Denken abnehmen".
Wer selbst AGB lesen kann, wer selbst im Internet recherchieren kann und vor allem der, der sich auf sein Bauchgefühl verlässt, der ist so gut wie sicher vor jeglicher Abzocke. |
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19.10.2012 07:47 Uhr |
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Zitat:Was hat das jedoch mit falschen Abrechnungen von Ärzten zu tun, die man als Normalversicherter kaum zu Gesicht bekommt?
Unkenntnis über die Rechtslage:
Zitat:(2) 1Die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Einrichtungen und medizinischen Versorgungszentren haben die Versicherten auf Verlangen schriftlich in verständlicher Form, direkt im Anschluss an die Behandlung oder mindestens quartalsweise spätestens vier Wochen nach Ablauf des Quartals, in dem die Leistungen in Anspruch genommen worden sind, über die zu Lasten der Krankenkassen erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten (Patientenquittung) zu unterrichten.
(§ 305 II SGB V)
Das meine ich mit "sich informieren". Das kann doch nicht alles der Staat übernehmen, irgendeine Form von Mitdenken sollte man doch erwarten können.
Nach Absatz I macht das, auf Antrag, auch die Krankenkasse. Man kann sich also entweder an seine Krankenkasse oder an den behandelnden Arzt wenden, beide müssen dann über Leistungen und Kosten Auskunft geben. |
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19.10.2012 07:48 Uhr |
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Bei falschen Abrechnungen einfach mit der Krankenkasse in Verbindung setzen. Die sind nämlich wesentlich schärfer als der Versicherte darauf, so etwas aufzudecken. Geht natürlich nur, wenn der Patient mitmacht. Die Krankenkasse steht bei der Behandlung nicht daneben.
Ich verstehe zumindest, was in den Rechnungen steht, auch ohne Medizinstudium. Und in Zeiten des Internets...also bitte. |
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21.10.2012 17:33 Uhr |
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Nun, ich kann auch heute nicht nachvollziehen, was ein Arzt abrechnet.
Ich sehe doch nicht, was er bei den Kassen abrechnet. Also kann ich doch nicht sagen, ob mein Arzt richtig abrechnet oder nicht. |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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