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Fragenübersicht Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Der Arbeitgeber darf schon am ersten Krankheitstag ein Attest von seinem Angestellten verlangen. Empfindest du dieses Urteil als richtig?
1 - 16 / 16 Meinungen
15.11.2012 05:56 Uhr
in Zukunft gleich Kuvert mit Marke mitnehmen und auf dem Heimweg in den Briefkasten.

Bei manchen Kranken wäre auch ein Krankenbesuch angebracht.
15.11.2012 07:14 Uhr
Ist doch nichts Neues.
15.11.2012 07:24 Uhr
Das einzige was daran verwundert ist das Medienecho. Als Arbeitsrechtler war der Ausgang dieses Verfahrens keinerlei Überraschung: Obwohl das BAG zwar gerne eine eigene Rechtspraxis erfindet (man denke an die Tarifeinheit im Unternehmen), so kann es unmöglich gegen einen klaren Gesetzestext urteilen und das Gesetz ist hier eindeutig, der Arbeitgeber kann die Krankmeldung verlangen wann er will, spätestens muss sie jedoch am vierten Krankheitstag vorliegen.
15.11.2012 07:41 Uhr
Grundsätzlich ja, allerdings ist es für einen akut Erkrankten extrem bitter, gleich am ersten Tag der Krankheit stundenlang, vielleicht mit hohem Fieber, in einem Arztwartezimmer herumzusitzen.
15.11.2012 07:42 Uhr
Ich bin da unentschlossen.
Auf der einen Seite sollte der Arbeitgeber die Möglichkeit haben, das zu fordern. Aber wenn, dann sollte auch eine Begründung erfolgen.

Der Arbeitnehmer sollte nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden.
15.11.2012 07:46 Uhr
Ist doch in vielen Fällen gar nicht möglich...

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.11.2012 08:59 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.11.2012 08:01 Uhr
Ich habe die Frage bejaht und meine das "Ja" hier juristisch. Der Text der Norm gibt es her, die Richter haben ihren Interpretationsspielraum zu Ungunsten der Klägerin ausgelegt. Soweit alles im grünen Bereich.

Gut finde ich das Urteil trotzdem nicht.


Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.11.2012 09:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.11.2012 09:27 Uhr
Das ist vernünftig.
In normalen Fällen wird der Arbeitgeber die übliche Regelung mit den drei Tagen machen - spart ihm ja auch Verwaltungsaufwand.

Es gibt aber immer Fälle, wo Leute das mißbrauchen. Und über längere Zeit so ganz merkwürdige Krankheiten entwickeln, die immer nur ein/zwei Tage andauern.
Da sollte es schon möglich sein, ein Attest zu fordern und Mißbrauch einzudämmen.
15.11.2012 09:38 Uhr
Zitat:
in Zukunft gleich Kuvert mit Marke mitnehmen und auf dem Heimweg in den Briefkasten.

Bei manchen Kranken wäre auch ein Krankenbesuch angebracht.


15.11.2012 09:42 Uhr
Ist doch nichts Neues.

Das ist richtig, aber dieses mußte wie anderes auch per Gerichtsbeschluss dingfest gemacht werden. (seiss Bürokratie)
15.11.2012 09:48 Uhr
"Grundsätzlich ja, allerdings ist es für einen akut Erkrankten extrem bitter, gleich am ersten Tag der Krankheit stundenlang, vielleicht mit hohem Fieber, in einem Arztwartezimmer herumzusitzen."

Und vorallem ist es ja so das es keinen Arzt in Deutschland gibt der einen nicht ohnehin krank schreibt (egal ob man was hat oder nicht)
Wenn es einem also richtig dreckig geht ist es mehr als nur Schikane und wenn man einfach ein bissche blau machen will dann nimmt man sich halt noch ein paar Tage extra wenn man eh schonmal beim Arzt ist.
15.11.2012 10:02 Uhr
Ich verstehe die Aufregung über das Urteil nicht. Die Regelung stand so schon immer im Entgeltfortzahlungsgesetz:

Zitat:
§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten

(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. [...]

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 15.11.2012 11:02 Uhr. Frühere Versionen ansehen
15.11.2012 10:02 Uhr
Zitat:
in Zukunft gleich Kuvert mit Marke mitnehmen und auf dem Heimweg in den Briefkasten.


Der Brief wird nicht am selben Werktag ankommen.
15.11.2012 10:04 Uhr
Zitat:
Ist doch nichts Neues.


Doch - vielleicht wurde ja die Umfrage falsch verstanden: Es geht nicht um eine Krankmeldung ab dem ersten Arbeitstag sondern darum, dass diese schon am ersten Arbeitstag beim Arbeitgeber eingehen muss.

Wie das allerdings für Jedermann zu bewerkstelligen sein soll, ist mir ein Rätsel.
15.11.2012 10:55 Uhr
Zitat:
Es gibt aber immer Fälle, wo Leute das mißbrauchen. Und über längere Zeit so ganz merkwürdige Krankheiten entwickeln, die immer nur ein/zwei Tage andauern.
Da sollte es schon möglich sein, ein Attest zu fordern und Mißbrauch einzudämmen.


Dann habe ich wohl merkwürdige Krankheiten... Ich bin nämlich meist wirklich nur 2 Tage krank(-geschrieben) und dann gehe ich auch mit ein wenig Husten und Schnupfen wieder an die Arbeit. Ist das jetzt mein Fehler? Mache ich mich des Blaumachens verdächtig, weil ich keinen meiner Kollegen aus dem Frei geholt haben möchte, weil ich krank bin.
15.11.2012 11:24 Uhr
Völlig richtige Entscheidung, denn es lässt den Arbeitgeber den Spielraum dies eben nicht zu verlangen.

Und bei dem ein oder anderen, der vielleicht eine auffällige Krankenhäufigkeit an Montagen oder Brückentagen hat, eben zu verlangen, dass er/sie immer seine Krankheit einem Arzt zeigt.

Ist auch völlig gerecht den Kollegen gegenüber, die die Schichten, der Drückeberger mit übernehmen müssen.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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