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Fragenübersicht Was sollte mit § 166 StGB ("Blasphemie") passieren?
1 - 12 / 12 Meinungen
30.11.2012 06:50 Uhr
Dieser Paragraph sollte gestrichen werden - wenn es zu Pogromen gegen Religionsgemeinschaften kommt, könnten auch Gesetze gegen Volksverhetzung greifen - die Meinungsfreiheit scheint mir hier wichtiger.
30.11.2012 07:13 Uhr
Der Paragraph sollte m.E. so bleiben, wie er ist. So bietet er einen gewissen Schutz vor allzu radikalen und primitiven Schmähungen, ohne aber die Meinungsfreiheit wirklich einzuschränken. Würde der einschränkende Zusatz "soweit sie geeignet sind, den öffentlichen Frieden zu stören" gestrichen, wäre die Meinungsfreiheit deutlich gefährdet. Auch wenn man antireligiöse Ausfälle primitiv finden mag, ist das Recht zur Kritik (auch fundamentaler oder satirisch überspitzter Kritik) an Religion ein notwendiger Bestandteil der Aufklärung.
30.11.2012 07:21 Uhr
Wie auch die §§ zur Volksverhetzung, nationalsozialistischen Symbolen und Leugnung des Holocausts, machten sie nach dem Krieg durchaus Sinn, sind aber Meinungsparagraophen mit einem hohem Missbrauchspotential und kaum nutzen.

Gerade die Plasphemie und Volksverhetzung wird keineswegs konsistent angewendet, sondern je nach Lager und Äußerung.

Vgl. "ACAB" oder "Soldaten sind Mörder" mit den Folgen, würde jemand genauso so einen Schwachsinn auf Juden, Schwarze etc. anwenden. Für "alle Juden sind Halsabschneider", "Schwarze stinken", "Schwule sind pädophil" etc. würde man wohl mit ziemlicher Sicherheit eine Strafe kassieren, obwohl die Fälle mit ACAB oder Soldaten sind Mörder durchaus vergleichbar sind. Hir stimmt die Relation nicht und noch dazu verhindert man solche Verwirrten nicht, nur weil man ihnen ihre -schwachsinnige- Meinung verbietet.
30.11.2012 09:11 Uhr
Wenn ich mir anschaue was PRO-NRW veranstaltet hat um auf Konfrontationskurs mit Salafisten zu gehen, muss man sich schon fragen, ob man den "Kampf der Kulturen" in Deutschland wirklich zulassen will. Es geht mir weniger um Blasphemie, sondern um einen gesellschaftlichen und sozialen Frieden.
30.11.2012 09:52 Uhr
Abschaffen. Dafür gibt es keinen Bedarf, der nicht schon durch Beleidigung oder Volksverhetzung abgedeckt wäre.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2012 10:52 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.11.2012 10:03 Uhr
In Deutschland kann man den abschaffen. Es wirkt wie ein Hohn, hier die Lästerung zu bestrafen, während fast jedes gottlose Verhalten an sich legal ist.
30.11.2012 10:24 Uhr
@ Botsarisâ„¢
Zitat:
während fast jedes gottlose Verhalten an sich legal ist.

Dazu kann ich nur sagen: gottseidank!

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 30.11.2012 11:25 Uhr. Frühere Versionen ansehen
30.11.2012 11:34 Uhr
Das sollte per Volksentscheid entschieden werden.
30.11.2012 13:03 Uhr
Gehört abgeschafft. Das sag' ich schon seit Jahren! Ein klassischer Gummiparagraph, der Willkür Tür und Tor offen lässt.
30.11.2012 13:28 Uhr
§ 166 StGB sollte nicht geändert werden. Es ist gut, dass es sowas gibt!
30.11.2012 13:38 Uhr
Die Regelung hat sich bewährt und bietet einen guten Kompromiss. Der Paragraph sollte daher so bleiben, wie er ist.
30.11.2012 21:06 Uhr
Abschaffen. Wir sind hier weder in Saudi-Arabien noch im Iran.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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