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Fragenübersicht Rainer Schwarz, der Chef der Betreiebergesellschaft des Berliner Flughafens wurde heute entlassen. Richtige Entscheidung oder nur ein Bauernopfer?
1 - 20 / 22 Meinungen+20Ende
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16.01.2013 20:11 Uhr
Natürlich eine richtige Entscheidung. DAs in seinem Vertrag allerdings eine dicke Abfindung für diesen Fall vereinbart ist, ist wirklich ein Skandal.

Private Firmen sollen das mit ihren Geldern von mir aus machen, da müssen es die Geldgeber (meist Aktionäre) wissen. Bei öffentlichen Auftraggebern hat sowas aber nichts zu suchen.
16.01.2013 20:16 Uhr
Die Entlassung war überfällig. Damit ist der Fehler des Ausichtsrates mit der damaligen Bestellung von Herrn Schwarz revidiert.
16.01.2013 20:20 Uhr
@backo:

Das mit der Abfindung ist noch nicht so ganz raus. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung hat er keinen Anspruch drauf. Wollen wir im Sinne von uns Steuerzahlern mal hoffen...
16.01.2013 20:20 Uhr
Ob wir allerdinsg je erfahren wer da wirklich wo Scheisse gebaut hat ?
Bisher sieht es nicht danach aus.
16.01.2013 20:25 Uhr
Zitat:
Ob wir allerdinsg je erfahren wer da wirklich wo Scheisse gebaut hat ?
Bisher sieht es nicht danach aus.


Definitiv schonmal der Chef der Betreibergesellschaft und Chef des Aufsichtsrates. Beide sind zweifelsohne am Ende die final verantwortlichen, egal wer darunter den Mist wirklich verursacht hat.
16.01.2013 20:27 Uhr
Wieso Bauernopfer? Der Mann hatte immerhin die Hauptverantwortung für das operative Geschäft.

Das ändert nichts daran, dass Wowereit und Platzeck die politische Verantwortung haben. Dass diese beiden einfach nur die Positionen getauscht haben (Vorsitzender und Stellvertreter) erinnert mich irgendwie an Putin und Medwedew in Russland ;-)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 16.01.2013 21:32 Uhr. Frühere Versionen ansehen
16.01.2013 20:30 Uhr
Zitat:
Putin und Medwedew in Russland


LOL, auf den Vergleich bin ich noch gar nicht gekommen. Obwohl er so nahe liegt...
16.01.2013 20:31 Uhr
Zitat:
DAs in seinem Vertrag allerdings eine dicke Abfindung für diesen Fall vereinbart ist, ist wirklich ein Skandal.


Das ist arbeitsrechtlich nicht möglich, eine solche Abfindung auszuschließen, sofern keine besondere Schuld vorliegt, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. Und das ist juristisch schwer nachzuweisen, wenn kein Vorsatz vorliegt.
16.01.2013 20:36 Uhr
Zitat:
Das ist arbeitsrechtlich nicht möglich, eine solche Abfindung auszuschließen


Vorstände unterliegen nicht dem normalen Arbeitsrecht und Verträge mit ihnen sind weitgehend frei gestaltbar. Da wird meist von "Waffengleichheit" der Vertragsparteien ausgegangen.

Arbeitsrechtlich gibt es sowieso nie einen Anspruch auf Abfindung. Wenn eine Kündigung von Arbeitnehmern gerechtfertigt ist, dann geht das immer ohne Abfindung, wenn sie das nicht ist, dann kauft man sich höchstens den Arbeitnehmer anschließend raus. Aber man könnte ihn theoretisch auch weiter beschäftigen.
16.01.2013 20:36 Uhr
Geschäftsführer würde ich jetzt nicht mit einem Bauern gleichsetzen.
16.01.2013 20:42 Uhr
Ich denke jedenfalls, man sollte die Bankraub-Tunnelbauer in Berlin so schnell wie möglich ausfindig machen und ihnen die Bauleitung fpr den Flughafen übertragen. Das wäre für alle Beteiligten eine vernünftige Lösung.
16.01.2013 20:43 Uhr
Zitat:
man sollte die Bankraub-Tunnelbauer in Berlin so schnell wie möglich ausfindig machen und ihnen die Bauleitung fpr den Flughafen übertragen.


Arno Funke ist ja leider im Dschungelcamp, der wäre als Berater auch nicht schlecht.
16.01.2013 20:46 Uhr
Zitat:
Ich denke jedenfalls, man sollte die Bankraub-Tunnelbauer in Berlin so schnell wie möglich ausfindig machen und ihnen die Bauleitung fpr den Flughafen übertragen.


Der Vorschlag ist geil
16.01.2013 20:47 Uhr
Zitat:

Arbeitsrechtlich gibt es sowieso nie einen Anspruch auf Abfindung. Wenn eine Kündigung von Arbeitnehmern gerechtfertigt ist, dann geht das immer ohne Abfindung, wenn sie das nicht ist, dann kauft man sich höchstens den Arbeitnehmer anschließend raus.


Als unbefristet Beschäftigter bekommst du auch als Normalo eine Abfindung, wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast. "Schlechte Leistung" ist kein Grund zum Verzicht auf eine Abfindung, den Arbeitsgerichte akzeptieren.

Da muss man sich schon was "geleistet" haben, z.B. Weiterhabe von Unternehmensinterna oder Kundendaten, worauf es eine Abmahnung gab.

Und wer glaubt, dass die Arbeitsverträge von Vorständen weniger Rechte enthalten, ist naiv.
16.01.2013 20:48 Uhr
Zitat:

Arno Funke ist ja leider im Dschungelcamp, der wäre als Berater auch nicht schlecht.


Aber Kim Dotcom ist ja wieder auf freiem Fuß und könnte als Sponsor einspringen. Welch ein Potential sich da anbietet, welches von den Srafverfolgungsbehörden weltweit mit so Nebensächlichkeiten belästigt wird...
16.01.2013 20:48 Uhr
Zitat:
Ich denke jedenfalls, man sollte die Bankraub-Tunnelbauer in Berlin so schnell wie möglich ausfindig machen und ihnen die Bauleitung fpr den Flughafen übertragen.


In Stuttgart kann man derzeit auch qualifizierte Tunnelbauer brauchen.
16.01.2013 20:54 Uhr
Zitat:
ls unbefristet Beschäftigter bekommst du auch als Normalo eine Abfindung, wenn du dir nichts zu Schulden kommen lassen hast.


Naja du bekommst sie deshalb, weil dich das Unternehmen aus dem Vertrag kauft.

Aber bei Vorständen sind die Verträge GERADE in Sachen Kündigungsschutz wesentlich lockerer. GmbH Geschäftsführer darf man z.B. jederzeit abberufen, dazu bedarf es nicht mal einer Begründung. Die Berufung zum Geschäftsführer ist "jederzeit widerruflich" wie es häufig in den Verträgen heißt. Auch in Sachen Haftung stehen geschäftsführer und Vorstände ganz anders da. Während Arbeitnehmer nahezu nie (nur in krassen Fällen) persönlich haftbar sind, sind es Vorstände und Geschäftsführer fast immer und die Beweislast ist umgekehrt.

Rein vom rechtlichen Rahmen liegen Welten zwischen Vorständen/Geschäftsführern und Arbeitnehmern. Was man wiederum vertraglich vereinbart ist etwas anderes. Aber gerade solche Abfindungsregelungen hätte man sich getrost schenken können.
16.01.2013 22:00 Uhr
Wie kann ein Geschäftsführer jemals ein "Bauernopfer" sein? ...Selbst wenn er nicht als Einziger verantwortlich ist, ist er auf jeden Fall verantwortlich.
17.01.2013 05:42 Uhr
Zitat:
Geschäftsführer würde ich jetzt nicht mit einem Bauern gleichsetzen.


Och - viele Bauern sind Geschäftsführer auf ihrem Hof.
17.01.2013 05:43 Uhr
Zitat:
Und wer glaubt, dass die Arbeitsverträge von Vorständen weniger Rechte enthalten, ist naiv.


Sollen sie ja auch nicht haben - von vorneherein riesen Abfindungen zu vereinbaren ist aber auch Mist - da fehlt doch dann direkt der unbedingte Wille zur Leistung.
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