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Findest Du eine Maßnahme begrüßenswert, die "Intolerante" zwangsweise für ein halbes Jahr in Wohncontainer umsiedelt - das alles ohne Gerichtsverfahren? |
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17.01.2013 22:01 Uhr |
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Das ist Freiheitsberaubung. Und ich wüsste nicht, dass intolerante, nervige Menschen Straftäter sind... |
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17.01.2013 22:36 Uhr |
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Ich bin zwar grundsätzlich der Ansicht, dass Intolerante von anderen besser keine Toleranz für ihre eigenen Ansichten fordern sollten, aber ein derartiges Vorgehen schießt eindeutig weit übers Ziel hinaus. |
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17.01.2013 23:07 Uhr |
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Wer Straftaten begeht, gehört bestraft, allerdings nach den Regeln des Rechts, sofern ein Staat sich nicht vollkommen bloßstellen will, vor allem wenn es sich um einen demokratischen handeln will.
Ansonsten bleibt aber zu sagen, dass keine Toleranz der Intoleranz intolerant ist und sich hinter dem Begriff der wehrhaften Demokratie autoritäres Handeln versteckt...
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.01.2013 00:42 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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18.01.2013 05:43 Uhr |
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Dabei hieß es immer, dass Kiffen nicht dumm macht.
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18.01.2013 05:51 Uhr |
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ist es schon wieder soweit? |
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18.01.2013 08:03 Uhr |
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Es war doch nur eine Frage der Zeit bis der internationale Sozialismus die demokratische Maske fallen lässt und sich durch Deportationen und Errichtung von Konzentrationslagern wieder den alten stalinistischen Methoden zuwendet. Die Frage ist doch eigentlich nur, welche Vernichtungsmethodik im nächsten Schritt angewandt wird: Die gute alte Genickschußvariante, das millionenfach erprobte Verhungernlassen oder die von ihrer geistigen Verwandtschaft perfektionierte Vergasung? |
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18.01.2013 10:36 Uhr |
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Eindeutig grundrechtswidrig.
Wobei es auch in Deutschland möglich ist, einfach per Verwaltungsentscheidung zur "Gefahrenabwehr" harte Sanktionen zu verhängen, ohne daß die Vorwürfe gerichtsfest bewiesen sind. |
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18.01.2013 11:18 Uhr |
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Die Epoche der Container haben wir in der BRD schon überwunden. Da bekommst du schon wegen einer falschen Meinung oder Äußerung ein warmes und sicheres Quartier. |
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18.01.2013 11:38 Uhr |
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Halte ich nicht viel von, da der Willkür Tür und Tor geöffnet würde.
Man kann in besonders schweren Fällen von Nachbarschaftsterror aber mal drüber nachdenken, die bestehenden Strafrahmen auszureizen. Auf Bedrohung steht bis zu einem Jahr Freiheitsentzug, auf Nötigung sogar bis zu drei. |
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18.01.2013 11:56 Uhr |
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Aus dem Bürgermeisterbüro heißt es, "dass zusammen untergebrachte Unruhestifter nur für noch mehr Ärger sorgen". Es ist keine Bedingung für die Umsiedlung, dass die mutmaßlichen Tyrannen vorher gerichtlich verurteilt wurden. Es reicht, wenn van der Laan und seine Kollegen der Meinung sind, dass jemand eine Denkpause braucht. Eine verwaltungsrechtliche Klausel macht es möglich.
Mich erinnert die Schwammigkeit dieser Formel ein wenig an das berüchtigte "Blasphemiegesetz", das seit 20 Jahren in Pakistan für die Beilegung von Nachbarschaftsstreitigkeiten sorgt. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 18.01.2013 12:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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18.01.2013 12:45 Uhr |
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Vielleicht wäre auch eine Unterbrigung in spezielle Stadtteile angedacht, dort ist doch ständig ein Polizeiposten und privater Sicherheitsdienst anwesend.
Bei den Asylbewerbern achtet man ja jetzt auch auf dezentrale Unterbringung. |
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18.01.2013 13:05 Uhr |
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Nein, solche harte Bestrafung sollte nur aus einem Gerichtsverfahren resultieren.
Ich glaube auch nicht, dass solche Leute so bestraft werden sollten. Radikale sehen sich eh schon als Opfer der Gesellschaft. Wenn man sie zu stark unterdrückt, könnte das zu offener Gewalt führen. |
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18.01.2013 16:01 Uhr |
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Findest Du eine Maßnahme begrüßenswert, die "Intolerante" zwangsweise für ein halbes Jahr in Wohncontainer umsiedelt - das alles ohne Gerichtsverfahren?
In Deutschland haben wir doch schon etwas ähnliches - nennt sich "Dschungelcamp"...
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18.01.2013 18:22 Uhr |
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Woran will die Stadtverwaltung denn die Intoleranten erkennen? |
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18.01.2013 18:22 Uhr |
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Wer legt die Kriterien für die Bestimmung einer Intoleranz fest, die nicht mehr tolerierbar ist und deshalb zur Zwangsdeportation führt? |
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18.01.2013 18:26 Uhr |
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Meiner Auffassung nach ein Verstoß gegen grundlegende Menschenrechte, als da sind:
Recht auf freie Meinungsäußerung; Recht auf Niederlassungsfreiheit.
Zudem könnte auch der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, daß eine solcher Vorschlag ernsthaft diskutiert wird.
Allein die rechtlichen Fragestellungen lassen sich nicht lösen. Zudem ist fraglich, ob ein Stadtrat überhaupt Geldmittel für solche Unterkünfte bereitstellen darf.
Ich für meinen Fall würde sofort klagen, sollte man mit eine solche Maßnahme androhen.
Vor einem deutschen Gericht hätte eins solche Regelung jedenfalls keinen Bestand. |
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18.01.2013 18:27 Uhr |
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Man darf sicher davon ausgehen, daß solche Maßnahmen durch das Stadtparlament beschlossen werden müssen.
Ich als Stadtrat würde meine Zustimmung in jedem Fall verweigern. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 19.01.2013 19:47 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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