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[Mitgliederbefragung] Soll für die Jury-Mitglieder im Schiedsgericht die Möglichkeit oder Pflicht zur Urteils-Begründung eingeführt werden? |
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23.03.2013 17:03 Uhr |
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Musst Du wissen, Chumba.
Mal ein wenig mehr Konstruktives würde aber auch Dir nicht schaden.. |
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23.03.2013 17:08 Uhr |
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Urteile sollten generell begründet werden. Wer über andere Menschen richten will oder soll, müßte genügend Anstand und Mut besitzen und zu seinem Urteil stehen. |
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23.03.2013 17:11 Uhr |
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Die Begründung kann im Grunde entweder eine sein, die entweder in der Person liegt oder die in der Sache liegt, also dem Vorgang selber.
Einen Pranger fände ich auch ganz gut:
@Ali 15 Verwarnungen 13 Freisprüche
oft verwendete Beleidigung: Depp
@mensch 12 Sperren 4 Verwarnungen
oft verwendete Beleidigung: Nazi
So ungefähr.
Ein Knast wäre nicht schlecht: Stundenweise werden Radaubrüder zur Ausnüchterung in den Onlineknast gesteckt: Links unten gucken die Avatare aus einem Loch. Man darf fauliges Obst und sonstwas fieses reinwerfen ... |
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23.03.2013 17:35 Uhr |
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@ Angelique_
Zitat:Wer wie abgestimmt hat, ist doch anonym. Wieso verdächtigst du dann einfach, ohne Grund, dass irgendwer spinnen würde?
In vielen Verfahren, die eindeutig mit Freispruch endeten, gab es welche, die mit "permanenter Sperre" abstimmten. Was sind die anderes als Spinner?
Zitat:Zumal, du laut eigener Aussage schon Jahre nicht mehr hier warst, also somit kann ich deine Begründung kaum nachvollziehen.
Daß ich lange nicht hier war bedeutet nicht, daß ich zu lesen verlernt habe.
Wenn du einen DA-Verdacht hast, dann Butter bei die Fische statt schwurbeliger Andeutungen. Ich meine ich war laut mirko1a schon Ratatouille und Dethouse, vielleicht hast du ja noch einen anderen Namen parat. :)
(editierter Nachtrag)
Ein DA-Verdacht würde auch die unerklärliche Feindseligkeit mir gegenüber seit meinem ersten Tag erklären. Stört mich nicht weiter, aber ich kriege es mit. :) |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2013 18:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.03.2013 17:38 Uhr |
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Zitat:Musst Du wissen, Chumba.
Sorry,ich bin für Dich sicherlich nicht Chumba sondern immer noch CHUMBAWAMBA!Ich biitte darum.:)
Zitat:Mal ein wenig mehr Konstruktives würde aber auch Dir nicht schaden..
https://www.youtube.com/watch?v=AMg2cd5iiKg |
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23.03.2013 17:50 Uhr |
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Zitat:Du bist ein Wiederkehrer.Die soll es im rheinischen Raum und im Donauer Raum häufiger geben.
Auch an der Weser, an der Saar, an der Oder, an der Elbe, am Neckar, an der Mosel, an der Ruhr, an der Isar.
Ja ich bin ein NA, das habe ich nicht geleugnet. Und?
Wessen?
Den ihr im Auge habt, muß jemand sein der dir und Angelique_ ein Spielzeug gestohlen hat. Meinetwegen, ist egal. :)
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23.03.2013 18:00 Uhr |
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Wie bitte?
Angelique_ und du habt mich doch angepampt.
Aber darauf hab ich keine Lust, macht mal weiter, wenn ihr Freude daran habt. Ich lese nur. :) |
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23.03.2013 18:04 Uhr |
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Und wieder endet's im persönlichen Hickhack. |
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23.03.2013 18:08 Uhr |
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@ Somuncu
Keine Sorge, ich mache das Spiel nicht mit. Soll man mich halten, für wen immer man will. Es war ein Fehler, darauf überhaupt einzugehen, da hast du Recht. :) |
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23.03.2013 18:20 Uhr |
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Eins noch.
Das mit DA war nur ein unbemerkter Tipfehler, ich wollte NA schreiben. |
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23.03.2013 18:52 Uhr |
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Ein Beispiel, warum ich für die verpflichtende Begründung bin, mag das Verfahren gegen Irre sein. Das erste im Verzeichnis der Schiedsgerichtsvrfahren das am 23.9.2012 endete.
Einer stimmte dort für permanente Sperre. In meinen Augen ein Spinner.
Der würde sich das genau überlegen, wenn seine Stimme nur zählt, wenn er es begründen muß. Natürlich wäre es immer noch anonym. Aber man kann wenigstens aus seiner Begründung Rückschlüsse ziehen, ob sein Urteil ernst gemeint war oder nicht. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2013 19:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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23.03.2013 20:20 Uhr |
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Ich bin für die verpflichtende Begründung eines Urteils als aufgerufenes Jury-Mitglied.
Ehre und Anstand sollten das schon gebieten!
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23.03.2013 20:49 Uhr |
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Mir fällt auch auf, daß es manchmal viele Enthaltungen gibt von zur Jury bestimmten Mitgliedern.
Das ist schade, denn eigentlich hat doch jeder eine Meinung. Wenn man aus verschiedenen Gründen meint, befangen zu sein, kann man das ja in solchem Falle auch so begründen! |
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24.03.2013 10:55 Uhr |
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Eine Pflicht ist natürlich Unsinn, weil man sie mehrfach umgehen kann. Zur Not schreibe ich eben eine unsinnige Begründung oder ich schreibe schlicht "Ich will nichts begründen". Umgehen kann man die Pflicht also immer irgendwie. Wenn man dann aber eine Pflicht durchsetzen will, dann müsste man einen Straftatbestand der Pflichumgehung einführen und damit dürften wir uns dann auf unsinnige Verfahren en masse freuen.
Also, wie von der Mehrheit favorisiert:
- Begründung ja
- Pflicht nein
- und damit natürlich auch anonym |
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24.03.2013 11:39 Uhr |
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Also, wie ich mir die Umsetzung vorstelle:
Es gibt 2-3 Standardbegründungen, die man auswählen kann, oder eben ein eigener kurzer Satz a la "Grundlos.", "Wirklich schlimm.", etc. Alternativ kann man natürlich auch "Ohne Begründung." auswählen, was auch die Voreinstellung wäre.
Die Begründungen würden im Ergebnis auf den jeweiligen Urteils-Stufen anonym zusammengefasst werden.
/rMS |
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GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
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