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Fragenübersicht [Mitgliederbefragung] Soll für die Jury-Mitglieder im Schiedsgericht die Möglichkeit oder Pflicht zur Urteils-Begründung eingeführt werden?
Anfang-2012 - 31 / 71 Meinungen+20Ende
11
23.03.2013 17:01 Uhr
Zitat:
Jetzt hängt Euch aber mal bitte nicht so sehr an diesem einen Aspekt auf, denn es gibt hier ja verschiedene Abstimmungsoptionen - und das nicht ohne Grund.

Ich bin Mensch und tue das.:)
23.03.2013 17:03 Uhr
Musst Du wissen, Chumba.
Mal ein wenig mehr Konstruktives würde aber auch Dir nicht schaden..
23.03.2013 17:08 Uhr
Urteile sollten generell begründet werden. Wer über andere Menschen richten will oder soll, müßte genügend Anstand und Mut besitzen und zu seinem Urteil stehen.
23.03.2013 17:11 Uhr
Die Begründung kann im Grunde entweder eine sein, die entweder in der Person liegt oder die in der Sache liegt, also dem Vorgang selber.
Einen Pranger fände ich auch ganz gut:
@Ali 15 Verwarnungen 13 Freisprüche
oft verwendete Beleidigung: Depp
@mensch 12 Sperren 4 Verwarnungen
oft verwendete Beleidigung: Nazi

So ungefähr.
Ein Knast wäre nicht schlecht: Stundenweise werden Radaubrüder zur Ausnüchterung in den Onlineknast gesteckt: Links unten gucken die Avatare aus einem Loch. Man darf fauliges Obst und sonstwas fieses reinwerfen ...
23.03.2013 17:35 Uhr
@ Angelique_

Zitat:
Wer wie abgestimmt hat, ist doch anonym. Wieso verdächtigst du dann einfach, ohne Grund, dass irgendwer spinnen würde?


In vielen Verfahren, die eindeutig mit Freispruch endeten, gab es welche, die mit "permanenter Sperre" abstimmten. Was sind die anderes als Spinner?

Zitat:
Zumal, du laut eigener Aussage schon Jahre nicht mehr hier warst, also somit kann ich deine Begründung kaum nachvollziehen.


Daß ich lange nicht hier war bedeutet nicht, daß ich zu lesen verlernt habe.

Wenn du einen DA-Verdacht hast, dann Butter bei die Fische statt schwurbeliger Andeutungen. Ich meine ich war laut mirko1a schon Ratatouille und Dethouse, vielleicht hast du ja noch einen anderen Namen parat. :)

(editierter Nachtrag)
Ein DA-Verdacht würde auch die unerklärliche Feindseligkeit mir gegenüber seit meinem ersten Tag erklären. Stört mich nicht weiter, aber ich kriege es mit. :)

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2013 18:38 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.03.2013 17:38 Uhr




Zitat:
Musst Du wissen, Chumba.

Sorry,ich bin für Dich sicherlich nicht Chumba sondern immer noch CHUMBAWAMBA!Ich biitte darum.:)
Zitat:
Mal ein wenig mehr Konstruktives würde aber auch Dir nicht schaden..


https://www.youtube.com/watch?v=AMg2cd5iiKg
23.03.2013 17:45 Uhr
Zitat:
Wenn du einen DA-Verdacht hast, dann Butter bei die Fische statt schwurbeliger Andeutungen. Ich meine ich war laut mirko1a schon Ratatouille und Dethouse, vielleicht hast du ja noch einen anderen Namen parat. :)

DA?Hörte ich hier bei Dir noch nicht.Du bist ein Wiederkehrer.Die soll es im rheinischen Raum und im Donauer Raum häufiger geben.
23.03.2013 17:50 Uhr
Zitat:
Du bist ein Wiederkehrer.Die soll es im rheinischen Raum und im Donauer Raum häufiger geben.


Auch an der Weser, an der Saar, an der Oder, an der Elbe, am Neckar, an der Mosel, an der Ruhr, an der Isar.
Ja ich bin ein NA, das habe ich nicht geleugnet. Und?
Wessen?
Den ihr im Auge habt, muß jemand sein der dir und Angelique_ ein Spielzeug gestohlen hat. Meinetwegen, ist egal. :)
23.03.2013 17:57 Uhr
Zitat:
Wenn du einen DA-Verdacht hast, dann Butter bei die Fische statt schwurbeliger Andeutungen.


Paranoia?

23.03.2013 17:57 Uhr
Zitat:
Den ihr im Auge habt, muß jemand sein der dir und Angelique_ ein Spielzeug gestohlen hat.

Hörtest du den Knall nicht? Hallo,du Trittin der GII, ich bezeichne Dich nicht als einen DA und nenne Dich Wiederkehrer.(NA)Anstatt sich zu freuen,dass ich den DA Verdacht (den angeblich andere haben)hier negiere ,pampst Du mich an.Hallo? Du benimmst Dich wie ein sturrköpfiger 50jähriger.:)
Mir fehlt kein Spielzeug und wieso setzt Du mich und Angel in deiner Causa in ein Boot? Hallo,Herr Weissrusse,atmen Sie mal durch, bevor Sie um sich treten.:))
23.03.2013 18:00 Uhr
Wie bitte?
Angelique_ und du habt mich doch angepampt.
Aber darauf hab ich keine Lust, macht mal weiter, wenn ihr Freude daran habt. Ich lese nur. :)
23.03.2013 18:04 Uhr
Und wieder endet's im persönlichen Hickhack.
23.03.2013 18:07 Uhr
Zitat:
Und wieder endet's im persönlichen Hickhack.

Nein.Es endet hie hoffentlich noch nicht.Ich stehe weiterhin zu der freien Option einer Urteilsbegründung.Als liberaler Mensch lehne ich Zwang/Pflicht ab.:))
23.03.2013 18:08 Uhr
@ Somuncu

Keine Sorge, ich mache das Spiel nicht mit. Soll man mich halten, für wen immer man will. Es war ein Fehler, darauf überhaupt einzugehen, da hast du Recht. :)
23.03.2013 18:20 Uhr
Eins noch.
Das mit DA war nur ein unbemerkter Tipfehler, ich wollte NA schreiben.
23.03.2013 18:52 Uhr
Ein Beispiel, warum ich für die verpflichtende Begründung bin, mag das Verfahren gegen Irre sein. Das erste im Verzeichnis der Schiedsgerichtsvrfahren das am 23.9.2012 endete.
Einer stimmte dort für permanente Sperre. In meinen Augen ein Spinner.
Der würde sich das genau überlegen, wenn seine Stimme nur zählt, wenn er es begründen muß. Natürlich wäre es immer noch anonym. Aber man kann wenigstens aus seiner Begründung Rückschlüsse ziehen, ob sein Urteil ernst gemeint war oder nicht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 23.03.2013 19:55 Uhr. Frühere Versionen ansehen
23.03.2013 20:20 Uhr
Ich bin für die verpflichtende Begründung eines Urteils als aufgerufenes Jury-Mitglied.

Ehre und Anstand sollten das schon gebieten!


23.03.2013 20:49 Uhr
Mir fällt auch auf, daß es manchmal viele Enthaltungen gibt von zur Jury bestimmten Mitgliedern.

Das ist schade, denn eigentlich hat doch jeder eine Meinung. Wenn man aus verschiedenen Gründen meint, befangen zu sein, kann man das ja in solchem Falle auch so begründen!
24.03.2013 10:55 Uhr
Eine Pflicht ist natürlich Unsinn, weil man sie mehrfach umgehen kann. Zur Not schreibe ich eben eine unsinnige Begründung oder ich schreibe schlicht "Ich will nichts begründen". Umgehen kann man die Pflicht also immer irgendwie. Wenn man dann aber eine Pflicht durchsetzen will, dann müsste man einen Straftatbestand der Pflichumgehung einführen und damit dürften wir uns dann auf unsinnige Verfahren en masse freuen.

Also, wie von der Mehrheit favorisiert:
- Begründung ja
- Pflicht nein
- und damit natürlich auch anonym
24.03.2013 11:39 Uhr
Also, wie ich mir die Umsetzung vorstelle:

Es gibt 2-3 Standardbegründungen, die man auswählen kann, oder eben ein eigener kurzer Satz a la "Grundlos.", "Wirklich schlimm.", etc. Alternativ kann man natürlich auch "Ohne Begründung." auswählen, was auch die Voreinstellung wäre.

Die Begründungen würden im Ergebnis auf den jeweiligen Urteils-Stufen anonym zusammengefasst werden.

/rMS
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  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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