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Fragenübersicht [Mitgliederbefragung] Soll für die Jury-Mitglieder im Schiedsgericht die Möglichkeit oder Pflicht zur Urteils-Begründung eingeführt werden?
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26.03.2013 19:22 Uhr
Diese Katalogidee ist ganz interessant, birgt ab er Probleme und Risiken. Wo fängt zum Beispiel Spam an und was ist überhaupt Spam?

Warum sollten Beleidigungen (z.B. auch Verunstaltung von Namen) (Ermahnung, doppelte Ermahnung, Verwarnung) weniger hart bestraft werden wie Diskriminierungen von Gruppen? Und auch hier wieder: wo fängt eine Beleidigung an und was ist überhaupt genau eine Beleidigung bei Dol? Darüber gehen die Meinungen bestimmt auseinander

26.03.2013 19:47 Uhr
Zitat:
Diese Katalogidee ist ganz interessant, birgt ab er Probleme und Risiken. Wo fängt zum Beispiel Spam an und was ist überhaupt Spam?


Statt die Kategorien mit festem Strafmass zu versehen, ist es vielleicht sinnvoller, daraus voreingestellte Begründungen zu schmieden. So könnte ein Jury-Mitglied - statt einer eigenen Begründung - eben "Spam", "Beleidigung", "Hetze", oder "Gesetzesverstoss" aus einer Liste auswählen.

/rMS
26.03.2013 23:12 Uhr
Zitat:
Kennst du sie persönlich?:)
Du warst x Rechtsaussen,x fundamentalistischer Christ und und ....Dein Urteil ist leider kein Kriterium.
Kennst Du "sie" denn persönlich? Du urteilst hier doch ununterbrochen persönlich..
26.03.2013 23:14 Uhr
Zitat:
Diese Katalogidee ist ganz interessant, birgt ab er Probleme und Risiken. Wo fängt zum Beispiel Spam an und was ist überhaupt Spam?

Warum sollten Beleidigungen (z.B. auch Verunstaltung von Namen) (Ermahnung, doppelte Ermahnung, Verwarnung) weniger hart bestraft werden wie Diskriminierungen von Gruppen? Und auch hier wieder: wo fängt eine Beleidigung an und was ist überhaupt genau eine Beleidigung bei Dol? Darüber gehen die Meinungen bestimmt auseinander
Wenn ich chepri´s Idee richtig verstanden habe, dann nimmt da zunächst der Anzeigende eine entsprechende Bewertung vor und die Jury-Mitglieder überprüfen dann jede/r für sich, ob sie das auch so sehen und entsprechend urteilen, Indigo.
Wäre quasi wie vor einem RL-Gericht:
Da nimmt auch zunächst der Ankläger eine Bewertung vor, klagt nach dieser an und das Gericht beurteilt dann, ob es das genauso sieht.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.03.2013 13:11 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.03.2013 09:56 Uhr
@Chumbawamba
Du warst x Rechtsaussen,x fundamentalistischer
Christ und und ....Dein Urteil ist leider kein Kriterium.

+++Chumbawamba, mein Urteil ist kein Kriterium? Du gehst von falschen Prämissen aus. In DEINEN Augen war ich vielleicht "rechtsaußen" - und bin es vielleicht immer noch. Aber es ist eben DEINE Fehleinschätzung, die Dich immer wieder zu irgendwelchen Falschinterpretationen und Falschbehauptungen verleiten läßt.

Ich bin bekennender Christ, jedoch sollte sich auch bei Dir herumgesprochen haben, daß ich jegliche Ismen ablehne, da sie zu ideologischer Verblendung führen.

Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 27.03.2013 10:57 Uhr. Frühere Versionen ansehen
27.03.2013 17:07 Uhr
Zitat:
Kennst Du "sie" denn persönlich? Du urteilst hier doch ununterbrochen persönlich.

Ich urteile gemäss ihrer Schreiben hier.das reicht aus.
27.03.2013 17:09 Uhr
Zitat:
Ich bin bekennender Christ, jedoch sollte sich auch bei Dir herumgesprochen haben, daß ich jegliche Ismen ablehne, da sie zu ideologischer Verblendung führen.

Das mag Dir glauben ,wer will.Ich vertzraue Dir da keinen Cent über den Weg.Aus guter Dolerfahrung,die sich leider z.T. bis ins private bestätigte.
28.03.2013 14:26 Uhr
@IndigoChild

Zitat:
Warum sollten Beleidigungen (z.B. auch Verunstaltung von Namen) (Ermahnung, doppelte Ermahnung, Verwarnung) weniger hart bestraft werden wie Diskriminierungen von Gruppen?


Die Kategorien und die möglichen Bestrafungen sind als Beispiel gedacht. Das ist keineswegs die Endfassung des Katalogs.

Eine Möglichkeit ist hier, dass die Regierung das Strafmaß festlegt. Das wäre ein neues Spielelement.

Zitat:
Und auch hier wieder: wo fängt eine Beleidigung an und was ist überhaupt genau eine Beleidigung bei Dol? Darüber gehen die Meinungen bestimmt auseinander


Genau deswegen hat die Jury ja auch mehrere Auswahlmöglichkeiten:

keine Beleidigung = Freispruch
leichte Beleidung = leichte Strafe
mittlere Beleidung = mittlere Strafe
schwere Beleidigung = schwere Strafe
28.03.2013 14:28 Uhr
@rms

Zitat:
Statt die Kategorien mit festem Strafmass zu versehen, ist es vielleicht sinnvoller, daraus voreingestellte Begründungen zu schmieden. So könnte ein Jury-Mitglied - statt einer eigenen Begründung - eben "Spam", "Beleidigung", "Hetze", oder "Gesetzesverstoss" aus einer Liste auswählen.


Nein, die Festlegung der Strafen finde ich wirklich wichtig, damit gleiche Vergehen gleich bestraft werden.

Wenn man die Strafen für Vergehen festlegt, kann man das Schiedsgericht transparenter und gerechter machen, als es jetzt ist.
28.03.2013 15:43 Uhr
@chepri

Zitat:
Nein, die Festlegung der Strafen finde ich wirklich wichtig, damit gleiche Vergehen gleich bestraft werden.


Das zentrale Problem bei Dol ist aber, dass die Jury eben den Schweregrad unterschiedlich sieht. Deswegen wird bei der Auswertung von der geringsten Strafe aufaddiert, bis eine Mehrheit erreicht ist. Ausserdem wird die Jury gemäss der Parteimitgliedschaften per Proporz ausgewählt. Wenn die Jury nun kein Strafmass mehr festlegt, sondern nur binär entscheidet und damit eines Teils der Verantwortung beraubt wird, dann können tatsächlich Situationen eintreten, in denen letztendlich der Zufall entscheidet.

/rMS
30.03.2013 23:33 Uhr
Endergebnis der Mitgliederbefragung:
Zitat:
Ja, eine verpflichtende Begründung wäre gut. 36,4% (20)
Ja, die Möglichkeit zur Begründung wäre gut. 41,8% (23)
Nein, es sollte so bleiben wie es ist. 16,4% (9)
Mir ist das egal. 5,5% (3)


D.h. eine Mehrheit hätte gerne mindestens die Möglichkeit einer Urteilsbegründung.
  GRUENE   IDL   SII, KSP   FPi
  CKP, KDP   UNION   NIP   PsA
  LPP   Volk, Sonstige
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