Um an den Diskussionen teilnehmen zu können, musst Du angemeldet sein. Hier geht es zur Anmeldung. Noch kein Mitglied? Starte hier!.
|
|
|
Opferanwälte fordern Videoübertragung der Verhandlung: NSU-Prozess ist erneut ein Thema für das Verfassungsgericht - Wie würdest Du entscheiden? |
|
21.04.2013 12:39 Uhr |
|
|
| |
Ich finde es generell gut und begrüßenswert, aber die ganze Posse rund um den eigentlichen Prozess nervt nur noch. Verloste Eintrittskarten für Journalisten, permanenter Missbrauch des Verfassungsgerichts für belanglose Angelegenheiten und ein unwürdiges Schauspiel um einen ernsthafte juristische Auseinandersetzung, die zu einem Event verkommt. Es ist einfach nur noch peinlich. |
|
|
|
21.04.2013 12:48 Uhr |
|
|
| |
Vielleicht sollte die Verhandlung auf einem großen öffentlichen Platz stattfinden, dann könnte man Beate ab und an ne Tomate an den Kopf werfen und nachdem das Urteil gefällt worden ist, kann es direkt am Galgen vollstreckt werden. |
|
|
|
21.04.2013 12:51 Uhr |
|
|
| |
Wir haben in Deutschland keine Schauprozesse mit Videoübertragung. Punkt. Und dabei sollte es auch bleiben. Weder die Angehörigen der Opfer noch die Täter gehören auf den Präsentierteller. Prozesse sind hier öffentlich und stoßen- in der Regel- auf wenig Interesse. Nur weil das jetzt mal anders ist muss nicht der Teufel mit dem Belzebub ausgetrieben werden. |
|
|
|
21.04.2013 13:04 Uhr |
|
|
| |
Ich kann der Argumentation der Anwälte dahingehend folgen, dass die Begründung des Gerichts ("bauliche Gründe", sprich: Raum zu klein) nicht gerade überzeugend ist, um so etwas abzulehnen.
Ich frage mich aber, wo das dann enden soll. Ich bin absolut dagegen, immer mehr Öffentlichkeit zu generieren, um die Angeklagte dann letztlich wie ein Zirkustier vorführen zu können. Zudem sollte man den Ball flach halten. Das erstinstanzliche Urteil wird doch eh zu 100% angefochten werden, von welcher Seite auch immer. Interessant wird dann die Verhandlung vor dem BGH. Die haben dann auch größere Räume :o) |
|
|
|
21.04.2013 13:10 Uhr |
|
|
| |
Somuncu: das Urteil- wie auch immer es ausfällt- würde ich auch anfechen. Von einem Gericht, dass sich so präsentiert wie dieses kann für mich kein Recht gesprochen werden. Und wenn der BGH größere Räume hat brauchts auch keine Videoübertragung. |
|
|
|
21.04.2013 13:15 Uhr |
|
|
| |
@ foreverdol
Du machst also die Gültigkeit bzw. Richtigkeit eines Urteiles an der Größe des Verhandlungsraumes fest, merkwürdiges Rechtsverständnis.
|
|
|
|
21.04.2013 13:26 Uhr |
|
|
| |
Zitat:Ich hoffe nur, dass bei den Richtern jetzt keine Trotzhaltung entsteht,
Dann hätten sie den Beruf verfehlt. Um Richter zu sein sollte man die Trotzphase erfolgreich hinter sich gelassen haben.
Zitat:Richter sind sehr empfindlich.
Vielleicht in Bayern. An und für sich sollten sie nicht empfindlich sondern sachorientiert sein. Aber das waren sie ja- da schließt sich der Kreis- bei der Akkreditierung schon nicht.
Professionalität im Beruf sieht anders aus. |
|
|
|
21.04.2013 13:29 Uhr |
|
|
| |
@ forever
Das Gericht ist nicht an der Akrreditierung gescheitert, sondern hat nur ein bestimmtes rechtssicheres Verfahren gewählt, mit dem nicht alle Begehrlichkeiten erüllt worden sind.
Jetzt schnell ein paar Plätze umzuverteilen, hätte das gesamte Verfahren angreifbar gemacht, daher musste man in der Sache hart bleiben.
Das es sicher angebrachter gewesen wäre, bestimmte Kontingente im Vorfeld zu verteilen, ist eine andere Frage.
Ich denke jedoch das jede Art der Vergabe kritisiert worden wäre, da der Bedarf an Plätzen größer ist, als es ein Saal hergeben kann.
Ein Gerichtsverfahren, zu einem Event zu machen, ist defintiv nicht im Sinne der Rechtsordnung und ich für meinen Teil wäre froh, wenn der Richter das Hauptaugenmerk auf das Verfahren richtet und nicht auf die Platzverterteilung. |
|
|
|
21.04.2013 13:51 Uhr |
|
|
| |
Warum fordern sie nicht türkische Richter? Immer diese halben Sachen... |
|
|
|
21.04.2013 14:55 Uhr |
|
|
| |
Im Fernsehen wird soviel Mist gesendet, dass durch eine solche Übertragung das Programm allenfalls verbessert würde. Aber dann bitte ohne Werbeunterbrechungen! |
|
|
|
21.04.2013 15:01 Uhr |
|
|
| |
Da wär in der Tat ein besonderes öffentliches Interesse gegeben. Nicht wegen dieser Nazi-Kuh, sondern hauptsächlich wegen der Komplizenschaft staatlicher Organisationen an diesen Terrorakten. Hier würd ich sogar dafür plädieren, die Angelegenheit vor einem internationalen Gerichtshof zu verhandeln! Ansonsten würde eine Videoübertragung nicht unbedingt der Wahrheitsfindung dienen und hätte damit im Interesse einer fairen Verhandlungsführung zu unterbleiben.
|
|
|
|
21.04.2013 17:03 Uhr |
|
|
| |
Ein Gerichtsverfahren ist kein Medienschauspiel bzw. sollte keines sein. Ich hoffe doch sehr, daß das Verfassungsgericht diesen Unsinn nicht mitmacht. |
|
|
|
21.04.2013 17:44 Uhr |
|
|
| |
Ich hielte es für unlogisch, eine Videoübertragung in einen anderen Raum für zulässig, die Verwendung dieser Bilder für Fernsehübertragungen aber für unzulässig zu erklären. Entweder Videoübertragung generell zulassen oder verbieten.
Und ansonsten rechne ich der Klage praktisch keine Chancen zu. Schon das Münchener Gericht erklärte, es halte dies für illegal, das BVerfG praktisch ebenfalls und die meisten Juristen schlossen sich in öffentlichen Äußerungen ebenfalls dieser Sichtweise an. |
|
|
|
21.04.2013 18:25 Uhr |
|
|
| |
Öffentliche Verfahren dieser Größe sind bei uns nicht üblich - und das ist im Interesse der Angeklagten auch gut so - es gibt immer wieder mal Unschuldige, womit bei der Zschäpe allerdings wohl eher nicht zu Rechnen ist.
|
|
|
|
21.04.2013 19:11 Uhr |
|
|
| |
Bei Freisler wurde doch auch heimlich mitgefilmt. Soll doch ein findiger Journalist für seine Kollegen den prozess aufnehmen.
Oder man orientiert sich an die Prozesse in der stalinistischen Sowjetunion. Die wurden auch mit großem TamTam aufgezogen.
Dritte Möglichkeit wäre, wie ein Vorredner schon sagte, den Przess auf einen öffentlichen Platz zu verlegen. Mit kostenpflichtiger Ausgabe von Tomaten, Äpfeln und Eiern für die johlende Menge. |
|
|
|
21.04.2013 19:25 Uhr |
|
|
| |
Ich bin auf jeden Fall dafür, dass nicht Prozeßbeteiligte, auch keinen Antrag an das Gericht zu stellen haben. Es wird ja immer schöner...
Im übrigen besteht in Deutschland ein Verbot bei Gerichtsverhandlungen zu filmen. Dieses Verbot gilt AUCH für NAZIproßesse. |
|
Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 21.04.2013 21:29 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
|
|
21.04.2013 19:53 Uhr |
|
|
| |
Das ist ohnehin ein Prozess, bei dem Fakten, Richtlinien und die Unschuldsvermutung nicht mehr gelten. Das Urteil steht von vornherein fest, eine lustige TV-Dauershow daraus zu machen, wäre nur folgerichtig. |
|
|
GRUENE |
IDL |
SII, KSP |
FPi |
CKP, KDP |
UNION |
NIP |
PsA |
LPP |
Volk, Sonstige |
|
|
| |
|
dol2day-Chat
Für die Benutzung des Chats ist eine Anmeldung erforderlich.
Nachrichten (30 min.): 0 Teilnehmer (30 min.): 0 Posts/Std. (24 Std.): 4.04
Highscore
Ansprechpartner
Initiativen gründen:
Moderatoren
Beschwerden über Doler:
Schiedsgericht
Sonstige Fragen und Hinweise an die Betreiber:
dol2day-team@gmx.de
Wahltermin
20.01.2025 23:59 Stichtag: Nominierung der Kanzlerkandidaten
01.02.2025 20:00 - 08.02.2025 20:00 Wahl zum/zur 78. Internet-Kanzler/-in
|