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Ist die Kunst frei? |
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22.06.2013 14:48 Uhr |
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Frei bedeutet ja nicht außerhalb jeglichen Strafrechts.
Man kann generell über den Sinn und Unsinn bestimmter Paragraphen streiten, aber Künstler sind keine Menschen mit besonderen Rechten außerhalb des Rechtssystems. |
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22.06.2013 14:49 Uhr |
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Natürlich nicht.
Die Kunst ist Sklave des Zeitgeist und materiell den Herrschenden unterworfen.
Seltenst findet man einen Künstler, der sich von diesen Zwängen befreit, wahrhaft kreativ ist.
Die zeitgenössischen SChaffenden skizzieren schließlich das dekadent-irre Abbild abscheulicher Gegenwart. |
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22.06.2013 14:49 Uhr |
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prinzipiell ja. allerdings ist die beschäftigung mit nationalsozialistischer ästhetik in der kunst ein so alter hut, dass man hier ja eigentlich lediglich über meeses abgestandenheit erschrecken muss. ein hitlergruss ist verdammt wenig. |
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22.06.2013 15:02 Uhr |
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Ich wusste gar nicht, dass der Hitlergruß unter Kunst fällt.
Wen manche Leute nicht alles bemitleiden.... |
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22.06.2013 15:20 Uhr |
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Absolut ja.
Kunst kann absolutu geschmacklos sein, aber das ist immer ein subjektiver Eindruck.
Und wenn in der Kunst derartige Symbole verboten werden müssten zig Bühnenstücke und Filme verboten werden. |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.06.2013 17:22 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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22.06.2013 15:27 Uhr |
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Kunst ist ja auch kein Straffreier Raum. Außerdem hat es für mich auch nichts mit Kunst zu tun irgentwelchen Müll zu labern und nen Hitlergruß zu machen. |
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22.06.2013 15:35 Uhr |
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Freiheit ist die eine Seite der Münze. Verantwortung die andere. Keine Freiheit ohne Verantwortung.Die Polarität unseres Planeten ist ein unumgängliches Naturgesetz das sich auf alles, im Großen wie im Kleinen bezieht. Also, ist folglich auch die Kunst, die immer nach Freiheit strebt, der Verantwortung unterworfen. Ob man will oder nicht. |
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22.06.2013 15:36 Uhr |
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„Ich stelle mir Kunst als das Gebilde eines lebendigen Augenblickes und Wissenschaft als die Kristallisation einer ewigen Wahrheit vor.“
Yehudi Menuhin |
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22.06.2013 15:38 Uhr |
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Kunst hat mit Geschmack nichts zu tun. Kunst ist nicht da, daß man sie "schmecke".“
Max Ernst |
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22.06.2013 16:13 Uhr |
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Kunst ist immer ein subjektiver Eindruck.
Sicher mag es notwendig sein, in gewissen Stücken oder Filmen Symbole des Dritten Reiches zu verwenden bzw. den Hitler-Gruß zu präsentieren.
Im vogegebenen Zusammenhang vermag ICH jedoch KEINE Kunst zu entdecken, es handelte sich imho schlicht um eine Diskussion. Und in solchen Rahmen sollte man mit der Zurschaustellung verbotener Gesten oder Zeichen oder was auch immer ein wenig sparsam sein.
Über den gesetzlichen Rahmen dieses Verbotes mag man trefflich streiten. Ich halte es einerseits für notwendig wenn das Zurschaustellen einer gewissen politischen Haltung betroffen ist, andererseits allerdings auch zu engstirnig - nämlich dann, wenn es in den musealen Bereich eingreift.
Und wem diese Maschen ZU eng werden der mag bitte demokratische Wege (Petitionen etc.) nutzen um sie zu verändern. |
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22.06.2013 16:30 Uhr |
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Auf der einen Seite haben wir den Artikel 5 GG, in dem es heißt: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Also alles klar. Aber dann wird das Grundrecht auf Kunstfreiheit im gleichen Atemzug wieder in Frage gestellt "wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Das ist schizophren und zeigt, daß die Kunst neben juristischen auch zeitgeistigen Einschränkungen, zumindest aber Irrationen unterliegt. Wäre dem nicht so, bräuchte es überhaupt keine Diskussionen darum.
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22.06.2013 16:32 Uhr |
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@Mensch
Wenn Kunst einer staatlichen Begrenzung unterworfen wird, dann verkommt sie letztlich zur Staatskunst, zum Agitprop, wie bveispielsweise geschehen bei vielen Künstlern der DDR. |
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22.06.2013 16:36 Uhr |
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@WMB
Keiner der Grundgesetzartikel steht über einem der anderen, das wird gerne mal "übersehen" - egal, ob es nun um die Meinungsfreiheit, die Kunst oder auch oder Grundrechte geht.
Der einzige Artikel, dem man tatsächlich alle anderen "unterordnen" könnte und der damit die im Grundgesetz verankerten Grundrechte begrenzt, ist Artikel 1 des Grundgesetzes: "Die WÜRDE des Menschen ist unantastbar." |
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Diese Meinung wurde zuletzt geändert am 22.06.2013 18:39 Uhr. Frühere Versionen ansehen |
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22.06.2013 16:58 Uhr |
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Entschuldigung rKa, jetzt hab ich mich verklickt. Sollte eine Zustimmung werden! |
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22.06.2013 17:02 Uhr |
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Was Kunst ist und was nicht, entscheiden sicher nicht irgendwelche Richter, Experten und andere Schwachmaten. Der Staat hat sich aus der Kunst rauszuhalten!
Natürlich ist Kunst frei. Kunst ist subversiv, ebenso wie diese Geste. Aber in diesem Land wurde auch schon mal ein afrikanisch-stämmiger Fußballer angezeigt, weil er dem Nazimob der gegnerischen Fankurve nach fortwährenden rassistischen Beleidigungen mit entsprechendem Gruß die richtige Antwort gab.
http://www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/41781/affe-bimbo-nigger-interview-mit-adebowale-ogungbure |
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