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Fragenübersicht Die Bundesregierung bleibt "geschäftsführend" im Amt, bis eine neue Regierung existiert. Auch die FDP-Minister. Ist das, vom Prinzip her, richtig?
1 - 17 / 17 Meinungen
25.09.2013 13:40 Uhr
Naja, automatisch bleibt sie nicht im Amt, gem. Art. 69 Abs. 3 muss da schon der Bundespräsident aktiv werden:

"Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen."

Ob Gauck Deutschland tatsächlich vier Jahre eine demokratisch nicht legitimierte Regierung zumuten will, darf man vorsichtig bezweifeln. Die Bildung einer neuen Regierung wird sicher noch ein wenig dauern, vier Jahre aber wohl nicht.

Und ja, diese Regelung ist richtig und sinnvoll.
25.09.2013 14:22 Uhr
Kann der Ausführung von robbi nur zustimmen.
25.09.2013 14:28 Uhr
Ja. Obwohl es ohne Regierung offenbar auch ganz gut geht, siehe Belgien.
25.09.2013 14:52 Uhr
Absolut sinnvoll. Und das hat auch nichts mit dem FDP-Abschneiden zu tun.
25.09.2013 14:58 Uhr
Naja, automatisch bleibt sie nicht im Amt, gem. Art. 69 Abs. 3 muss da schon der Bundespräsident aktiv werden:

"Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen."

Das Zitat spielt ja nur eine Rolle wenn ein Minister "Fahnenflucht" begehen will.
Dann kann er "zwangsverpflichtet" werden.
Dieses Szenario stellt sich bei der Umfrage aber überhaupt nicht
25.09.2013 15:15 Uhr
Vielleicht bin ich ja ein bischen zu dumm dafür, aber die neugewählten Abgeordneten sind doch nun stimmberechtigt in den Bundestag eingezogen.
Oder?
Wie soll dann eine Mehrheit zusammen kommen?

25.09.2013 16:06 Uhr
@ Meditari
Was meinst Du damit?
25.09.2013 16:09 Uhr
@ Pomerius

nun, was wollen die beschließen, wenn es eine andere Mejhrheit im Bundestag gibt, oder haben die neugewählten Abgeordneten noch kein Stimmrecht?

25.09.2013 16:09 Uhr
Ja - es muss ja irgendwer ans Telefon gehen.
25.09.2013 16:24 Uhr
@ Meditari

Wer will was beschließen? Eine geschäftsführende Bundesregierung beschließt nix wesentliches mehr, die verwaltet nur noch.

25.09.2013 16:35 Uhr
@ Pomerius

reicht da nicht der Hausmeister des Bundestages für?

25.09.2013 16:51 Uhr
@ Meditari

Der Hausmeister des Bundestages muß sich um das Reichstagsgebäude kümmern. Der kann nicht zugleich Chef von Dutzenden Bundesministerien und dem Bundeskanzleramt sein.
25.09.2013 17:31 Uhr
Es gibt keine gesetzliche Regelung, nach der Minister auch Bundestagsabgeordnete sein müssen. Warum auch?

Ansonsten ist es natürlich auch richtig, dass Bundesregierungen nicht ersatzlos entlassen werden. Das würde ein Stück weit zu Handlungsunfähigkeit führen.
25.09.2013 18:24 Uhr
@ robbi

Ob Gauck Deutschland tatsächlich vier Jahre eine demokratisch nicht legitimierte Regierung zumuten will, darf man vorsichtig bezweifeln.

Der Bundespräsident hat diese Option ja auch gar nicht, denn in Art. 63 des Grundgesetzes heißt es:

Zitat:
(1) Der Bundeskanzler wird auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Bundestage ohne Aussprache gewählt.

(2) Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich vereinigt. Der Gewählte ist vom Bundespräsidenten zu ernennen.

(3) Wird der Vorgeschlagene nicht gewählt, so kann der Bundestag binnen vierzehn Tagen nach dem Wahlgange mit mehr als der Hälfte seiner Mitglieder einen Bundeskanzler wählen.

(4) Kommt eine Wahl innerhalb dieser Frist nicht zustande, so findet unverzüglich ein neuer Wahlgang statt, in dem gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Vereinigt der Gewählte die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages auf sich, so muß der Bundespräsident ihn binnen sieben Tagen nach der Wahl ernennen. Erreicht der Gewählte diese Mehrheit nicht, so hat der Bundespräsident binnen sieben Tagen entweder ihn zu ernennen oder den Bundestag aufzulösen.


Für den Fall, daß Merkel keine Koalition zustande bekommt, heißt das also, daß Gauck nach einem dritten Wahlgang ohne absolute Mehrheit für einen Bewerber zwei Alternativen hat: denjenigen bzw. diejenigen, die die meisten Stimmen bekommen hat, zum Kanzler zu machen oder Neuwahlen in die Wege zu leiten.
25.09.2013 18:24 Uhr
Zitat:
"Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen."

Das Zitat spielt ja nur eine Rolle wenn ein Minister "Fahnenflucht" begehen will.
Dann kann er "zwangsverpflichtet" werden.
Dieses Szenario stellt sich bei der Umfrage aber überhaupt nicht



Unsinn. Guckst Du nur mal in Art. 69 Abs. 2:

(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
25.09.2013 18:26 Uhr
sol1:

Nein. Das von Dir Gesagte gilt nur für den Fall, dass es zu einer Kanzlerwahl kommt. Zu einer solchen muss es aber nicht zwingend kommen, wenn vorher keine Koalition zustande kommt. Nirgendwo ist geregelt, wann ein Kanzler durch den neu zusammengetretenen Bundestag gewählt werden muss.
26.09.2013 12:57 Uhr
Schön wäre es, wenn gerade jetzt die Bevölkerung mal einen Arsch hoch kriegen würde!

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