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Fragenübersicht Würdest du -ohne zu lügen- die frühere Gewissensprüfung bestehen und wärest tatsächlich absolut gewaltlos?
1 - 20 / 28 Meinungen+20Ende
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21.10.2013 07:01 Uhr
Das kann man doch nicht ehrlicherweise hinterm Schreibtisch beantworten. Das zeigt sich in der jeweiligen Situation.
21.10.2013 07:05 Uhr
Gewaltlosigkeit ist für mich kein Lebensprinzip, auch wenn ich sicherlich versuche körperliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, ist diese Form der Konfliktbewältigung in Extremsituationen eine mögliche Option für mich.

21.10.2013 07:23 Uhr
War früher kein Kandidat für diese Gewissensprüfung und würde sie auch heute nicht "bestehen".
21.10.2013 07:50 Uhr
Leider ist diese Welt nicht gewaltlos und gewaltfrei. Also kann es nur darum gehen, das Gewaltlevel versuchen runterzuschrauben und sich im Zweifel nur "guter" Gewalt anzuschließen bzw. gut zu heißen. Auch wenn dabei immer ein Magengrummeln bleibt weil die Grenzen zu schlechter Gewalt viel zu oft fließend sind.
21.10.2013 08:04 Uhr
Notwehr kann durchaus mit Gewalt vonstatten gehen - um den Bund wäre ich anders herumgekommen.
21.10.2013 08:14 Uhr
In der Tat, es kommt auf den speziellen Fall an.

Um sich gegen z.B. einen Usurpator zu wehren kann daher auch durchaus drastische Mittel notwendig machen... ^^
21.10.2013 08:50 Uhr
Zitat:
Um sich gegen z.B. einen Usurpator zu wehren...


Was willst Du mit dem Dolche, sprich...

21.10.2013 09:06 Uhr
Zitat:
Was willst Du mit dem Dolche, sprich...


(Wagner-Platte auflegt - Trommelwirbel)


NIEEEEE SOLLST DU MICH BEFRAAAAAGEN....
(aus dem Lohengrin)
21.10.2013 09:18 Uhr
Nach dem im Hintergrund beschriebenen Beispielen würde ich sicher auch nicht darauf verzichten, einzugreifen. Aber wer würde das schon, wenn er die Chance dazu hätte? Wenn Gefahr in Verzug ist, muss man sogar handeln, wenn man sich nicht strafbar machen will.
21.10.2013 09:43 Uhr
Das waren so Fragen wie "Mal angenommen, ein Räuber legt Ihr Haus in Schutt und Asche, bedroht ihre Familie und Sie haben zufällig eine Waffe in der Hand. Was machen Sie?"

Das war damals schon idiotisch.
21.10.2013 10:30 Uhr
Zitat:

NIEEEEE SOLLST DU MICH BEFRAAAAAGEN....


"Wir fragen dich nicht!"

(Marc-Uwe Kling / Känguru Chroniken)
21.10.2013 10:30 Uhr
Die nonverbale Kommunikation ist zu vermeiden, - wenn es geht.

Wenn es aber nicht geht, stehe ich meinen Mann.
Habe ich in der Vergangenheit schon öfter bewiesen.

Ich hoffe für die Zukunft, dass ich es nie wieder Beweisen muss.
21.10.2013 10:50 Uhr
Zitat:
Die nonverbale Kommunikation ist zu vermeiden, - wenn es geht.


Körpersprache geht auch ohne Baseballschläger.

21.10.2013 12:05 Uhr
in einer durch und durch gewalt- und herrschaftsförmigen welt, ist der glaube an absolute gewaltfreiheit schlichtweg naiv.
21.10.2013 12:12 Uhr
Zitat:
in einer durch und durch gewalt- und herrschaftsförmigen welt, ist der glaube an absolute gewaltfreiheit schlichtweg naiv.



Ich präzisiere mal, in einer Welt die von Menschen bewohnt wird, ist der Glaube an Gewaltfreiheit schlichtweg naiv.
21.10.2013 12:42 Uhr
Zitat:
Auch wenn jemand deine Freundin vergewaltigt und du könntest das verhindern, auch wenn die einen Diktator an einen Völkermord hindern könntest, niemals würdest du Gewalt anweden.

Ich würde wohl bestehen, auch mein schriftlicher Antrag wurde akzeptiert.
Und die hier gestellten Fragen waren auch in der alten Gewissenspürfung so nicht zulässig. Natürlich ist situationsabhängige Notwehr nicht vergleichbar mit der planvollen Ausbildung zum Soldaten. Daher durfte man auch bis 1977 guten Gewissens sagen, dass man seine Freundin verteidigen würde.
21.10.2013 13:34 Uhr
Das lässt sich für mich recht einfach bewerten. Droht es ganz akut dass jemand anfängt meine Freundin zu vergewaltigen würde ich ohne jeden Zweifel nicht davor zurückschrecken gewaltsam dagegen vorzugehen. Ganz so weit ist es mit dem Pazifismus da bei mir nicht her.
21.10.2013 17:58 Uhr
Ach, da gäbe es inzwischen so viele Gerichtsurteile, welche Fragen zulässig sind und welche nicht, dass die Umfrage zu 100 % in den Bereich History Fiction gehört.

Das Beispiel mit der Freundin wäre Notwehr. Und das ist zum einen in bestimmten Grenzen erlaubt und wohl selbst für den geistig beschränktesten Gewissensprüfer deutlich erkennbar etwas anderes als vorsätzliche Gewaltanwendung im Krieg.
21.10.2013 18:05 Uhr
Zitat:
Das Beispiel mit der Freundin wäre Notwehr


Nothilfe, nciht Notwehr.

Zitat:
deutlich erkennbar etwas anderes als vorsätzliche Gewaltanwendung im Krieg.


Nicht wirklich, die Grundlage der meisten Einsätze und der Landesverteidigung insgesamt ist letztendlich vor allem eine Nothilfe-Konstruktion.
21.10.2013 18:30 Uhr
Zitat:
ist letztendlich vor allem eine Nothilfe-Konstruktion.


Naja, dann könnte ich ja in Afghanistan einen Mann erschlagen, weil es ja sein könnte, dass der in Deutschland meine Freundin vergewaltigen wollte.

Nicht nur Landesverteidigung sondern auch Notwehr fängt am Hindukusch an . Wir du schon sagtest: Nothilfe-KONSTRUKTION.
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