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Sollte der §183 StGB auf für Frauen gelten? |
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28.10.2013 13:44 Uhr |
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Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits im Jahre 1999 mit dieser Frage beschäftigt. In der Entscheidung 2 BvR 398/99 heisst es, dass der 183er StGB nicht mit Art. 3 GG kollidiert (siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html). Die Gründe hierfür dürften sowohl praktischer als auch rechtshistorischer Natur sein. Praktischer Natur insofern, dass die Anzahl der Fälle von weiblichem Exhibitionismus verschwindend gering sein dürfte. Rechtshistorisch insofern als dass diese Norm schon immer irgendwie "für Männer" gedacht war. Nicht umsonst hießen Exhibitionisten sogar unter Juristen lange Zeit "Gliedvorzeiger", was die Damenwelt ja schon von vornherein ausschließt. Mal ganz abgesehen davon kann weiblicher Exhibitionismus problemlos juristisch über den nachstehenden § 183a StGB abgehandelt werden. Insofern sehe ich hier keine Diskriminierung und auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. |
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28.10.2013 14:18 Uhr |
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in Zeiten der Femen wäre das doch nett. |
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28.10.2013 14:19 Uhr |
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Ich glaube die wenigsten Männer würden es zur Anzeige bringen, wenn im Park vor ihnen plötzlich eine Dame den Mantel aufreißt und nichts darunter trägt.
Entweder sie gefällt, dann freut man sich und läuft weiter, oder sie gefällt nicht, dann läuft man eben einfach so weiter.
Der Aufwand einer Anzeige dürfte vielen Männern die Mühe nicht wert sein, selbst wenn sie glauben, dass dies angezeigt werden sollte. |
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28.10.2013 14:20 Uhr |
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Kommt auf die Frau an. |
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28.10.2013 16:19 Uhr |
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Zitat:Praktischer Natur insofern, dass die Anzahl der Fälle von weiblichem Exhibitionismus verschwindend gering sein dürfte.
Das weiß keiner, weil das ja mangels Verbot gar nicht zur Anzeige gebracht werden kann.
Es ist aber für die Diskrimierungswirkung des Gesetzes auch nicht relevant, wie oft das jeweils vorkommt.
Zitat:Mal ganz abgesehen davon kann weiblicher Exhibitionismus problemlos juristisch über den nachstehenden § 183a StGB abgehandelt werden.
Und genau das könnte man mit dem männlichen Exhibitionismus auch tun.
Das Verbot ist also REINE Diskriminierung, und überhaupt nicht nötig.
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28.10.2013 16:43 Uhr |
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Soll der §183 StGB für eine Gleichberechtigung sein? Mir ist es ehrlich gesagt relativ egal... |
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28.10.2013 17:25 Uhr |
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"Auf" oder "für"?
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28.10.2013 17:27 Uhr |
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Wenn Frauen in aller Öffentlichkeit ihr Glied entblößen, dann wird dieser Paragraf schon gelten. |
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28.10.2013 19:43 Uhr |
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*lach* Ach ich sehe das jetzt nicht als dringendstes Problem wäre auch nur ein Nebenkriegschauplatz, als wenn ne barbusige Frau im Freibad das Problem wäre. Sicherheit in Straßenbahnen und U-Bahnen, Jugendkriminalität, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität das sind die Baustellen und hier müsste man viel härtere Strafen aussprechen
stes Problem wäre auch nur ein Nebenkriegschauplatz, als wenn nwe barbusige Frau im Freibad das Problem wäre. Sicherheit in Straßenbahnen und U-Bahnen, Jugendkriminalität, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität das sind die Baustellen und hier müsste man viel härtere Strsfen aussprechen |
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29.10.2013 10:44 Uhr |
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@LinkerSozi,
deiner Ansicht nach braucht man sich also nicht um Gleichberechtigung zu kümmern, solange es noch Nazis und hungernde Kinder in Deutschland gibt? |
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