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Fragenübersicht Sollte der §183 StGB auf für Frauen gelten?
1 - 18 / 18 Meinungen
28.10.2013 13:44 Uhr
Das Bundesverfassungsgericht hat sich bereits im Jahre 1999 mit dieser Frage beschäftigt. In der Entscheidung 2 BvR 398/99 heisst es, dass der 183er StGB nicht mit Art. 3 GG kollidiert (siehe http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19990322_2bvr039899.html). Die Gründe hierfür dürften sowohl praktischer als auch rechtshistorischer Natur sein. Praktischer Natur insofern, dass die Anzahl der Fälle von weiblichem Exhibitionismus verschwindend gering sein dürfte. Rechtshistorisch insofern als dass diese Norm schon immer irgendwie "für Männer" gedacht war. Nicht umsonst hießen Exhibitionisten sogar unter Juristen lange Zeit "Gliedvorzeiger", was die Damenwelt ja schon von vornherein ausschließt. Mal ganz abgesehen davon kann weiblicher Exhibitionismus problemlos juristisch über den nachstehenden § 183a StGB abgehandelt werden. Insofern sehe ich hier keine Diskriminierung und auch keinen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.
28.10.2013 13:46 Uhr
Zitat:
Mal ganz abgesehen davon kann weiblicher Exhibitionismus problemlos juristisch über den nachstehenden § 183a StGB abgehandelt werden.


Der, wie mir grad auffällt, sogar genau die selben Strafmaß-Vorschriften wie der § 183 StGB enthält. Noch ein Indiz dafür, dass hier niemand diskriminiert wird.
28.10.2013 13:55 Uhr
Zitat:
Praktischer Natur insofern, dass die Anzahl der Fälle von weiblichem Exhibitionismus verschwindend gering sein dürfte.


hmm... kennt da wer Angaben über die Dunkelziffern? Vermutlich werden aus bestimmten Gründen diese Aktionen, Ausnahme: Femen, nicht zur Anzeige gebracht, da "man grad leider keine Hand frei hat"...

;)
28.10.2013 14:08 Uhr
Zitat:
Vermutlich werden aus bestimmten Gründen diese Aktionen, Ausnahme: Femen, nicht zur Anzeige gebracht, da "man grad leider keine Hand frei hat"...


Du sagst das so scherzhaft aber im Endeffekt ist es doch wirklich eine Frage der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Während eine entblößte Frau von der "durchschnittlichen Allgemeinheit" eher als anregend empfunden wird (wenn sie nicht grad 150 kg wiegt) ist der entblößte Mann (womöglich noch mit erigiertem Glied) eher etwas, das als anstößig empfunden wird (wenn er nicht grad aussieht wie ein Unterwäschemodell)
28.10.2013 14:18 Uhr
in Zeiten der Femen wäre das doch nett.
28.10.2013 14:19 Uhr
Ich glaube die wenigsten Männer würden es zur Anzeige bringen, wenn im Park vor ihnen plötzlich eine Dame den Mantel aufreißt und nichts darunter trägt.
Entweder sie gefällt, dann freut man sich und läuft weiter, oder sie gefällt nicht, dann läuft man eben einfach so weiter.

Der Aufwand einer Anzeige dürfte vielen Männern die Mühe nicht wert sein, selbst wenn sie glauben, dass dies angezeigt werden sollte.
28.10.2013 14:20 Uhr
Kommt auf die Frau an.
28.10.2013 14:29 Uhr
Zitat:
in Zeiten der Femen wäre das doch nett.


§ 183 Abs. 1 StGB zielt auf des sexuell motivierte Entbblößen des Penis ab. Bei den Femen wohl eher nicht der Fall, jedenfalls ist mir noch kein entsprechender Bericht vor die Augen gekommen.

Bei den Femen greift allenfalls § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz.
28.10.2013 15:51 Uhr
Zitat:
hmm... kennt da wer Angaben über die Dunkelziffern? Vermutlich werden aus bestimmten Gründen diese Aktionen, Ausnahme: Femen, nicht zur Anzeige gebracht, da "man grad leider keine Hand frei hat"...
Daran musste ich auch denken, als ich diese Umfrage gesehen habe.
Da gilt vermutlich da alte Sprichwort "Wo kein Kläger, da kein Richter".
28.10.2013 16:19 Uhr
Zitat:
Praktischer Natur insofern, dass die Anzahl der Fälle von weiblichem Exhibitionismus verschwindend gering sein dürfte.

Das weiß keiner, weil das ja mangels Verbot gar nicht zur Anzeige gebracht werden kann.
Es ist aber für die Diskrimierungswirkung des Gesetzes auch nicht relevant, wie oft das jeweils vorkommt.

Zitat:
Mal ganz abgesehen davon kann weiblicher Exhibitionismus problemlos juristisch über den nachstehenden § 183a StGB abgehandelt werden.

Und genau das könnte man mit dem männlichen Exhibitionismus auch tun.
Das Verbot ist also REINE Diskriminierung, und überhaupt nicht nötig.
28.10.2013 16:22 Uhr
Zitat:
Das weiß keiner, weil das ja mangels Verbot gar nicht zur Anzeige gebracht werden kann.
Kann es eben doch, Deichgraf. PatrickM_ hat oben den entscheidenden Paragraphen doch genannt.
28.10.2013 16:43 Uhr
Soll der §183 StGB für eine Gleichberechtigung sein? Mir ist es ehrlich gesagt relativ egal...
28.10.2013 17:25 Uhr
"Auf" oder "für"?

28.10.2013 17:27 Uhr
Wenn Frauen in aller Öffentlichkeit ihr Glied entblößen, dann wird dieser Paragraf schon gelten.
28.10.2013 17:57 Uhr
Zitat:
Wenn Frauen in aller Öffentlichkeit ihr Glied entblößen, dann wird dieser Paragraf schon gelten.


hmm... najaaaa... also ich mein... in Köln... ^^
28.10.2013 18:03 Uhr
Zitat:

hmm... najaaaa... also ich mein... in Köln...


Da ist selbstverständlich alles öffentlich.
28.10.2013 19:43 Uhr
*lach* Ach ich sehe das jetzt nicht als dringendstes Problem wäre auch nur ein Nebenkriegschauplatz, als wenn ne barbusige Frau im Freibad das Problem wäre. Sicherheit in Straßenbahnen und U-Bahnen, Jugendkriminalität, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität das sind die Baustellen und hier müsste man viel härtere Strafen aussprechen









stes Problem wäre auch nur ein Nebenkriegschauplatz, als wenn nwe barbusige Frau im Freibad das Problem wäre. Sicherheit in Straßenbahnen und U-Bahnen, Jugendkriminalität, Organisierte Kriminalität, Wirtschaftskriminalität das sind die Baustellen und hier müsste man viel härtere Strsfen aussprechen
29.10.2013 10:44 Uhr
@LinkerSozi,

deiner Ansicht nach braucht man sich also nicht um Gleichberechtigung zu kümmern, solange es noch Nazis und hungernde Kinder in Deutschland gibt?
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